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Soll der FCK Einspruch einlegen? (Bello gelb-rot)

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Alex90

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Hab eben gelesen das die Tus Koblenz beim DFB eispruch einlegt gegen die Niderlage im DFB Pokal weil 2 spieler nicht spielberechtig gewesen sein sollen von Oberneuland.



Da kamm ich auf den gedanken kann der FCK nicht auch Einspruch einlegen wegen der Gelb Roten Karte gegen Bellinghausen da duch den Platzverweis uns erxtrem geschwecht hat.Währe dieser Platzverweis nicht zstande gekommen sähr das ganze vieleicht jetzt ganz anders aus.Und wir währen in der 2 Runde



Was meint ihr????????
 
Tatsachenentscheiden = Einspruch sinnlos



Also: Nein!



Koblenz = Lächerlich!
 
Die gelb-rote Karte war eine Tatsachenentscheidung.

da bekommste nix außer Hohn und Spott wenn du da klagst.



Damit ist die Frage denke ich beantwortet und hier kann zu
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Tatsachenentscheidungen vom Schiri werden nit zurückgenommen. Einspruch zwecklos. bitte zumachen
 
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Oberneuland hat wohl 2 Spieler eingesetzt, die gar nicht hätten auflaufen dürfen (also in etwa so wie Bajic und Lomic letztes Jahr...).

Bei Bellinghausen ist es eine Tatsachenentscheidung.
 
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