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ums liebe Geld8)Ist mir jetzt zwar peinlich, aber...
Worum genau geht es noch gleich im Briegel-Prozess?
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Worum genau geht es noch gleich im Briegel-Prozess?
Ulmer ermuntert Göbel: Führen Sie den Prozess
FCK fordert Schadensersatz von Ex-Vizepräsident und Hans-Peter Briegel
Die Schadensersatzforderungen des FCK gegen frühere Führungskräfte des Vereins gehen weiter. Gestern befasste sich die dritte Zivilkammer des Landgerichts mit Forderungen an den ehemaligen Sportmanager Hans-Peter Briegel und den ehemaligen Vizepräsidenten Axel Ulmer. Beide sollen zusammen 544.817 Euro zahlen.
Der FCK argumentiert, bei der Verpflichtung von Ciriaco Sforza 1997 seien Gelder an Sforzas Berater Martin Wiesner geflossen, die verschleierte Gehaltszahlungen an den Schweizer Nationalspieler gewesen seien. Der Verein habe bei der tatsächlichen Verständigung mit dem Finanzamt im Frühjahr 2003 hierfür Steuern nachzahlen müssen. Briegel war 1997 Sportmanager des FCK und führte im Mai und Juni Vertragsgespräche mit Wiesner. Ulmer, zu diesem Zeitpunkt FCK-Vizepräsident, soll die Verträge ausgearbeitet haben, was sein Anwalt gestern vor der Zivilkammer bestritt.
Die Frage des Gerichts, ob eine gütliche Einigung möglich ist, bejahte FCK-Vorstand Erwin Göbel. Die Anwälte von Ulmer und Briegel hingegen beharrten auf Abweisung der Klage. Ulmer, der im Gegensatz zu Briegel bei der Verhandlung erschienen war, sagte: „Seit drei Jahren werde ich durch den Kakao gezogen, als früherer ehrenamtlicher Vizepräsident werde ich als Steuerhinterzieher dargestellt." Göbel, den er damals eingestellt habe, ermunterte Ulmer: „Führen Sie den Prozess."
Ulmers Anwalt sagte, mit Briegel werde „ein früherer Heros des Vereins durch den Dreck gezogen, wie es schlimmer nicht mehr geht"; und das aus Motiven, die nicht wirtschaftlicher Natur seien. In Anspielung auf den früheren FCK-Chef René C. Jäggi sagte der Anwalt, nachdem die Person, die das angezettelt habe, nicht mehr auf dem Betzenberg sei, habe er erwartet, dass der FCK seine Klage zurückziehe.
Göbel erklärte, das sei nicht ganz so einfach. Der FCK müsse die Schadensersatzprozesse führen, weil die Stadiongesellschaft und damit die Stadt dahinter stünden. Es gebe klare vertragliche Regelungen.
Das Gericht erklärte, wenn man den Prozess aufnehmen würde, läge mit Sicherheit ein steiniger Weg vor allen Beteiligten. Zeugen, die zum Teil im Ausland leben, würden nicht gleich kommen. Auch Gutachten müssten eingeholt werden. Beispielsweise über die tatsächliche Verständigung des FCK mit dem Finanzamt. Auch müsse geprüft werden, ob die Zahlungen an Sforza steuerlich in Ordnung waren oder nicht, denn das könne das Gericht aus eigener Sachkunde nicht sagen. Ebenso komme eventuell ein so genannter Vorteilsausgleich in Betracht. Sforza habe bei seinem Weiterverkauf nach München mehr Ablöse gebracht als der FCK 1997 für ihn zahlte. Da stelle sich die Frage, ob dem FCK durch die Vertragsgestaltung ein Schaden entstanden sei.
Der Anwalt Briegels erklärte dazu, Sforza sei wirtschaftlich und sportlich ein Gewinn für den FCK gewesen. Ohne Sforza wäre der Verein nicht Deutscher Meister geworden, der FCK habe dank Sforza viel Geld verdient und Champions League gespielt. Außerdem habe er sechs Millionen Mark Ablöse gekostet und sei für 13,6 Millionen Mark an Bayern München weiterverkauft worden.
Das Gericht will die Frage des Vorteilsausgleichs nun vorrangig behandeln, weil das zu einer Klageabweisung führen könnte. Am 21. März will die Kammer verkünden, wie es mit dem Verfahren weitergeht.
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