Das Problem ist aber halt auch, wenn bei uns Wintereinrbuch ist, kanns in Bayern/Schwarzwald usw. schon paar mal Schnee gehabt haben. Ist halt schwierig, dass dann zu regeln wenn du kein festes Datum machst......
Pala, dann verzichte ich als Staat eben auf die 10 Mark 50 im Jahr... Ich muss doch dem Bürger so viel Grips zutrauen, dass er "dem Wetter angepasste Bereifung fährt", was heißt, dass bei Temperaturen von "3-4 Grad plus" Winterreifen aufzuziehen sind.
Ich kann doch nicht den Bürger im sonnigen Rheinland-Pfalz zur Winterreifen-Pflicht im Oktober zwingen, weil irgendwo im Hochgebirge der erste Schnee niederkommt...
@redskin
Da du momentan schon deine Bereifung dem Wetter anpassen musst, zahlt die Versicherung auch heute nicht, wenn du bei -15 Grad und 2 Meter Schnee mit Sommerreifen über den Brenner-Pass juckelst und dabei die Kuh Ilse überfährst, die beim Almabtrieb vergessen wurde.