So also ich lese daraus dass die Abfindung nur aufs Arbeitslosengeld angerechnet werden kann wenn die Kündigungsfrist nich eingehalten wurde, macht ja kein Betrieb wenn er seine Arbeiter loswerden will, des weiteren wird sie nur bei ALG II mit zur Berechnung hinzugezogen, wenn noch was da ist.
Sehr schön zusammengefasst! Absolut zutreffend!