Fanforum und Internet Fanclub roteteufel.de

This is a sample guest message. Register a free account today to become a member! Once signed in, you'll be able to participate on this site by adding your own topics and posts, as well as connect with other members through your own private inbox!

(Abmahn-)Anwalt Gravenreuth zu Haftstrafe verurteilt. Akt.: Tod durch Selbstmord

  • Ersteller Ersteller Guest
  • Erstellt am Erstellt am
G

Guest

Guest
Der in IT-Kreisen berühmt-berüchtigte Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wurde nach einem Bericht der taz vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen versuchten Betrugs zu einer Haftstrafe von einem halben Jahr ohne Bewährung verurteilt. Der Anwalt hatte die Domain der taz pfänden lassen.



Direktlink zum Artikel



Viele von euch haben sicherlich schon von ihm gehört. Bei heise.de wird bereits wild diskutiert ihn endlich auch mal erwischt zu haben. Einige hoffen gar, dass ihm endlich seine Zulassung entzogen wird. Wie denkt ihr darüber?
 
Der Kerl hat die wirtschaftlich-ärmste Zeitung Deutschlands (nein...nicht der Welt...es gibt ja zum Glück liberation
default_wink.png
) angegriffen?? Der gehört zurecht in den Knast
default_wink.png




Nicht allzu ernst nehmen...hab noch nie von dem gehört.
 
Hast aber Recht, dieser Kerl gehört in den Knast! Gut dass dem jetzt endlich mal jemand ans Bein pinkelt.
 
Nicht allzu ernst nehmen...hab noch nie von dem gehört.


Gravenreuth ist eigentlich spätestens bei der Bundestagswahl 2002 in Deutschland bekannt geworden als er einige Parteien aufgrund von Werbemails welche er angeblich ohne Zustimmung erhalten hatte abmahnte.



Zuvor wurde er insbesondere in der IT-Szene bekannt da er sich in Computerzeitschriften durch Privatanzeigen als ein junges Mädchen ausgab, welches gerne Software (Spiele, etc.) tauschen möchte. Diejenigen welche sich darauf eingelassen haben wurden von ihm wegen Verstoß gegen das Urheberrecht abgemahnt. Dass bereits seine Anfrage nach Software ein Strafbestand darstellte interessiert damals eine Gerichte und er kassierte schön ab. Später startete er noch weitere solche Abmahnungsaktionen.



Interessant allerdings, dass er auf der anderen Seite für die Bücher und rechtlichen Fragen des damals größten illegalen deutschen Downloadportals ftpwelt.com zuständig war und darüber hinaus noch bei vielen anderen Download- und Linkportalen seine Finger mit im Spiel hat(te).



Und das haben ihm so manche scheinbar nicht verziehen. Bereits über 6000 Kommentare bei heise.de. Das habe ich noch nie erlebt.
 
Würde mich wundern, wenn das tatsächlich so Bestand hätte. Für die Nicht-Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung gibt es keinerlei Begründung, weil G. wegen der anderen Sachen (noch) nicht rechtskräftig verurteilt ist - und so lange gilt er eben als unschuldig. Von daher wäre ich auch mit Bezeichnungen wie "Verbrecher" sehr vorsichtig; nicht, dass auf einmal der Fanclub als Betreiber der Seite eine Abmahnung erhält.



Die Sache an sich ist schon recht übel. Statt die Domain zu pfänden, hätte er auch einfach einen Gerichtsvollzieher hinschicken können, das Geld wäre sicher da gewesen. Daher könnte die taz auch zivilrechtlich gegen G. vorgehen, eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung käme genauso in Frage wie der Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Und wenn der Betrug rechtskräftig festgestellt wird, greift auch noch der zweite Absatz dieser Norm.



Persönlich bin ich der Meinung, dass es mit G. nicht gerade den falschen trifft.




Nicht allzu ernst nehmen...hab noch nie von dem gehört.


Genau das haben ziemlich viele gedacht, bis sie die Abmahnung in der Hand hatten.
default_icon_cool.gif
 
naja, keinerlei gründe? es gibt da schon gründe.. nur ob die ausreichen ist die frage.. ich denke zwar auch, dass das urteil im rechtsmittel kassiert wird, aber mein gerechtigkeitsempfinden sieht das anders..



ich kann eh nicht verstehen dass nicht endlich eingegriffen wird. das sich anwälte die sonst nix können damit ihren golf club finanzieren kann doch nicht angehen.. ich finde das dürfte nicht über GoA laufen.. nur mit konkretem auftrag..
 
Gründe gibt's, aber keine juristisch saubere Begründung
default_icon_wink.gif




Aber ich seh's genauso, dieser Abmahn-Unsinn muss bald mal aufhören.
 
anhaltspunkte gibts schon.. auch juristisch tragfähige..



z.b.

- sein verhalten nach der tat (hat er sich irgendwie um wiedergutmachung bemüht?)

- seine beweggründe (du selbst schreibst ja von VORSÄTZLICHER SITTENWIDRIGER schädigung)

- die notwendigkeit auf den täter einzuwirken (wird es ihn von weiteren taten abschrecken wenn er jetzt mit ner lächerlichen geldstrafe davon kommt?)



und für § 47 ist auch kein raum bei 6 monaten...
 
Die Punkte, die Du ansprichst, sind moralisch alle korrekt, aber eben nicht juristisch. Das Verhalten nach der Tat ist nur für die eigentliche Strafbemessung wichtig, kann strafschärfend oder mindernd wirken. Die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung ist ein zivilrechtlicher Begriff und hat nichts mit strafprozessualen Vorgängen zu tun. Wenn Du argumentierst, dass man nur mit einer Freiheitsstrafe die Gefahr von Tatwiederholungen vermindert, spräche das ja im allgemeinen gegen Geld- und Bewährungsstrafen. G. gilt eben nun mal als Ersttäter und da ist die Bewährung bei 6 Monaten eben indiziert.



Und §47 (Du meinst doch StGB, oder?) hat tatsächlich nichts mit Bewährung zu tun.
 
Er ist/war aber nur auf Bewährung draussen. Verurteilt wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen. Daher ist nun mit Bewährung gut und er darf gesiebte Luft atmen!
 
Das stimmt nicht. Er wurde zwar verurteilt, aber eben (noch) nicht rechtskräftig, da er sich mit Rechtsmitteln dagegen wehrt. So lange ist er nicht vorbestraft und gilt eben als unschuldig.
 
Das stimmt nicht. Er wurde zwar verurteilt, aber eben (noch) nicht rechtskräftig, da er sich mit Rechtsmitteln dagegen wehrt. So lange ist er nicht vorbestraft und gilt eben als unschuldig.


Das wusste ich jetzt auch nicht. Was leider wieder einmal zeigt, dass unser Rechtssystem sehr leicht zu überlisten ist, wenn man nur weiß wie.
 
Dauerhaft wird ihm das glücklicherweise nicht gelingen. Wenn die Verurteilungen irgendwann rechtskräftig werden (es gibt ja nicht endlos Rechtsmittel) gibt's Knast, außerdem könnte ich mir vorstellen, dass die Rechtsanwaltskammer tätig wird, wenn nicht sowieso irgendwann ein Berufsverbot folgt.
 
Die Punkte, die Du ansprichst, sind moralisch alle korrekt, aber eben nicht juristisch. Das Verhalten nach der Tat ist nur für die eigentliche Strafbemessung wichtig, kann strafschärfend oder mindernd wirken. Die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung ist ein zivilrechtlicher Begriff und hat nichts mit strafprozessualen Vorgängen zu tun. Wenn Du argumentierst, dass man nur mit einer Freiheitsstrafe die Gefahr von Tatwiederholungen vermindert, spräche das ja im allgemeinen gegen Geld- und Bewährungsstrafen. G. gilt eben nun mal als Ersttäter und da ist die Bewährung bei 6 Monaten eben indiziert.


Und §47 (Du meinst doch StGB, oder?) hat tatsächlich nichts mit Bewährung zu tun.


ok, strafrecht ist ne zeit her, aber ich versuchs trotzdem mal:



1) das verhalten nach der tat ist nicht nur für die strafzumessung wichtig, sondern grundsätzlich auch bei der entscheidung ob bewährung oder nicht (§ 56 I StGB)

aber ich geb dir insoweit recht, als das bei der hier diskutierten höhe von 6 monaten nicht greift.

2) das 826 BGB zivilrecht ist, ist mir schon klar. es ging mir eher darum damit

zu zeigen, dass das was er gemacht hat schwer gegen die Rechtsordnung verstoßen könnte, und das wäre wiederum ein argument für keine bewährung

3) gerade die wahrscheinlichkeit der tatwiederholung ist doch ein gesetzlicher Maßstab, siehe auch § 56 I.

4) eben: indiziert, also nicht zwingend



bleibt also die frage ob die verteidigung der rechtsordnung die aussetzung zur vollstreckung verbietet.. darüber lässt sich sicher streiten.. ich denke ja auch das man mangels fehlender vorverurteilung wenig machen kann.. ich persönlich sehe bei der tat ja schon fast eine erhebliche verbrecherische intensität, aber strafrechtler sind da sicher anderer meinung
default_wink.png
 
Bei der "Verteidigung der Rechtsordnung" bin ich mir unsicher, aber ich glaube, dass das ein eher schweres Geschütz ist, was bei einem vergleichsweise einfachen versuchten Betrug wahrscheinlich nicht aufgefahren wird.



Ansonsten finde ich Deine Argumentation gegen die Bewährung ziemlich gut. Allerdings könnte man so fast immer bei Betrugsdelikten argumentieren.
 
So kann es kommen.




Rechtsanwalt von Gravenreuth ist tot


Der als Abmahnanwalt bekannt gewordene Rechtsanwalt Günter Werner Freiherr von Gravenreuth hat sich vergangene Nacht das Leben genommen. Das bestätigte die Polizei in München gegenüber heise online.



Der Anwalt habe seinen Selbstmord zuvor im Internet angekündigt. Die Polizei sei darüber von einer Person informiert worden und habe sofort von Gravenreuths Wohnung aufgesucht. Von Gravenreuth hat sich mit einer Schusswaffe getötet. Die Polizei dementiert Berichte, laut denen er sich vor den Augen der Polizisten erschossen habe.



Der 61-jährige Jurist war im September 2008 unter anderem vom Landgericht Berlin wegen Betrugs zu 14 Monaten Haft verurteilt worden. Das Berliner Kammergericht verwarf im Februar 2009 die Revision des Rechtsanwalts. (anw)


Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Rechtsanwalt-von-Gravenreuth-ist-tot-936776.htmlhttp://www.heise.de/newsticker/meldung/Rechtsanwalt-von-Gravenreuth-ist-tot-936776.html
 
Zurück
Oben