G
Guest
Guest
Karlsruhe hebt Urteil auf
Der Verkauf von Emblemen mit durchgestrichenen Hakenkreuzen ist nicht strafbar. Der Bundesgerichtshof (BGH) sprach einen Versandhändler frei, der Kleidungsstücke, Anstecker und andere Artikel mit Anti-Nazi-Symbolen vertrieben hatte. Wenn die Symbole "in offenkundiger und eindeutiger Weise" die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus zum Ausdruck brächten, dann dürfe deren Gebrauch nicht kriminalisiert werden.
Mehr unter
http://www.n-tv.de/778792.htmlhttp://www.n-tv.de/778792.html
Der Verkauf von Emblemen mit durchgestrichenen Hakenkreuzen ist nicht strafbar. Der Bundesgerichtshof (BGH) sprach einen Versandhändler frei, der Kleidungsstücke, Anstecker und andere Artikel mit Anti-Nazi-Symbolen vertrieben hatte. Wenn die Symbole "in offenkundiger und eindeutiger Weise" die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus zum Ausdruck brächten, dann dürfe deren Gebrauch nicht kriminalisiert werden.
Mehr unter
http://www.n-tv.de/778792.htmlhttp://www.n-tv.de/778792.html