uppsala
Well-Known Member
hi, wie sieht das denn mit dem begleiter aus, wenn er nach zulassung als begleitperson sich mehr als die urspruenglich erlaubten drei punkte holt? verliert er dann die zulassung und darf nicht mehr "begleiten"? oder ist das schnurz?
hier http://www.begleitetes-fahren.de/das-modell.htmlhttp://www.begleitetes-fahren.de/das-modell.html findet sich bspw. nur die aussage, dass zum zeitpunkt der erteilung der pruefungsbescheinigung man nicht mehr als drei punkte haben darf
hier http://www.begleitetes-fahren.de/das-modell.htmlhttp://www.begleitetes-fahren.de/das-modell.html findet sich bspw. nur die aussage, dass zum zeitpunkt der erteilung der pruefungsbescheinigung man nicht mehr als drei punkte haben darf
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- Die Begleitperson muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
<ul><li>Vollendung des 30. Lebensjahres- mindestens seit 5 Jahren (ununterbrochen) im Besitz der Fahrerlaubnis B (alt 3)
- nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung
- darf nicht begleiten, wenn die Grenzwerte (0,25 mg/l bzw. 0,5 Promille) im Hinblick auf Alkoholgenuss überschritten bzw. wenn die begleitende Person unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln steht
</li></ul>
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