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Begleitetes Fahren ab 17

uppsala

Well-Known Member
hi, wie sieht das denn mit dem begleiter aus, wenn er nach zulassung als begleitperson sich mehr als die urspruenglich erlaubten drei punkte holt? verliert er dann die zulassung und darf nicht mehr "begleiten"? oder ist das schnurz?



hier http://www.begleitetes-fahren.de/das-modell.htmlhttp://www.begleitetes-fahren.de/das-modell.html findet sich bspw. nur die aussage, dass zum zeitpunkt der erteilung der pruefungsbescheinigung man nicht mehr als drei punkte haben darf




...


  • Die Begleitperson muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

    <ul><li>Vollendung des 30. Lebensjahres
  • mindestens seit 5 Jahren (ununterbrochen) im Besitz der Fahrerlaubnis B (alt 3)
  • nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung
  • darf nicht begleiten, wenn die Grenzwerte (0,25 mg/l bzw. 0,5 Promille) im Hinblick auf Alkoholgenuss überschritten bzw. wenn die begleitende Person unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln steht


</li></ul>
...
 
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__48a.htmlhttp://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__48a.html



Laut Gesetz heißt es:



(5) Die begleitende Person



3. darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als drei Punkten belastet sein.



Sonst wird darüber nichts gesagt, von daher heißt das im Umkehrschluss, dass nachträgliche Punkte keine Rolle spielen. Würde nur dann Bedeutung haben, wenn der Begleiter seinen Führerschein wegen zu viele Punkten verliert, oder der Führerschein wegen sonstigen Dingen entzogen wird.
 
Das is meines Wissens nach Latte Macchiato. Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der Antragstellung, da dort alles überprüft wird. Wenn du im Nachhinein weiter sammelst interessiert das wohl keinen, wird wohl auch gar nicht überprüft. (Wäre ja auch ein Mehr in Aufwand und Kosten, müsste ja jeder neue Punkt bei jeder Person auf evtl "kleinere" Verstösse kontrolliert werden) Könnte aber vllt dann relevant werden wenn du deinen Führerschein los wirst
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merci mal euch beiden ... dann deckt sich das mit meiner einschaetzung ... ich ruf mal morgen noch beim adac an und setz das dann hier rein
 
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