Klingenstädter
Well-Known Member
2008 hat das Bundesverfassungsgericht das bestehende Gesetz zur Bundestagswahl als nicht verfassungskonform befunden. Dem Bundestag wurde eine Dreijahresfrist eingeräumt um das Bundestagswahlgesetz zu reformieren - insbesondere die derzeit gängige Praxis der Überhangsmandate gilt als rechtswidrig.
Am 30. Juni verstreicht nun diese Frist, ohne dass bislang etwas geschehen ist.
Das bedeutet, dass eine ab dem 01. Juli durchgeführte Bundestagswahl nicht verfassungsgemäß ist und dass das Bundesverfassungsgericht diesen [bundestag] als unrechtmäßig bezeichnen wird. Das hieße theoretisch, dass die Bundestagswahlreform von einem nicht verfassungsgemäßen Bundestag durchgeführt werden müsste, der daraufhin aufgelöst werden müsste, damit eine verfassungsgemäße Neuwahl stattfinden könnte.
Aber wahrscheinlicher ist wohl, dass dieser (geduldet unverfassungsgemäße) Bundestag die Frist des Bundesverfassungsgericht ignoriert und spätestens bis zur ordentlichen Neuwahl 2013 eine Reform beschließt. So oder so, in meinen Augen reichlich bitter für unsere "Demokratie".
Ein paar Texte:
Kein gültiges Wahlgesetz in Deutschland
<span>Die Schande des Parlaments</span>
Ab 1. Juli gibt es in Deutschland kein gültiges Wahlgesetz mehr. Das Parlament hat die Anordnung des Bundesverfassungsgerichts missachtet, ein neues zu schaffen. Sollte also die Regierung Merkel platzen, fallen die Fetzen ins rechtlich Bodenlose, es würde eine Bundestagswahl stattfinden, der Legitimität und Legalität fehlen. Ein Albtraum, doch die schwarz-gelbe Koalition glaubt offenbar, dass das alte Gesetz günstig für sie ist.
Mehr...(SZ)
Bundestagspräsident kritisiert Schwarz-Gelb
<span>Verzögerung bei Wahlrechtsreform "peinlich"</span>
Mehr...(Tagesschau)
Leitartikel zu Wahlen
<span>Der verhöhnte Wähler</span>
Die Wahl zum Bundestag ist der Grundvorgang des Verfassungslebens, auf dem alle andere Staatsgewalt aufbaut. Doch das Deutsche Bundeswahlgesetz ist verfassungswidrig. In wenigen Tagen, am 30. Juni, droht der deutschen Demokratie der Zusammenbruch.
Mehr...(FR)
Am 30. Juni verstreicht nun diese Frist, ohne dass bislang etwas geschehen ist.
Das bedeutet, dass eine ab dem 01. Juli durchgeführte Bundestagswahl nicht verfassungsgemäß ist und dass das Bundesverfassungsgericht diesen [bundestag] als unrechtmäßig bezeichnen wird. Das hieße theoretisch, dass die Bundestagswahlreform von einem nicht verfassungsgemäßen Bundestag durchgeführt werden müsste, der daraufhin aufgelöst werden müsste, damit eine verfassungsgemäße Neuwahl stattfinden könnte.
Aber wahrscheinlicher ist wohl, dass dieser (geduldet unverfassungsgemäße) Bundestag die Frist des Bundesverfassungsgericht ignoriert und spätestens bis zur ordentlichen Neuwahl 2013 eine Reform beschließt. So oder so, in meinen Augen reichlich bitter für unsere "Demokratie".
Ein paar Texte:
Kein gültiges Wahlgesetz in Deutschland
<span>Die Schande des Parlaments</span>
Ab 1. Juli gibt es in Deutschland kein gültiges Wahlgesetz mehr. Das Parlament hat die Anordnung des Bundesverfassungsgerichts missachtet, ein neues zu schaffen. Sollte also die Regierung Merkel platzen, fallen die Fetzen ins rechtlich Bodenlose, es würde eine Bundestagswahl stattfinden, der Legitimität und Legalität fehlen. Ein Albtraum, doch die schwarz-gelbe Koalition glaubt offenbar, dass das alte Gesetz günstig für sie ist.
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Bundestagspräsident kritisiert Schwarz-Gelb
<span>Verzögerung bei Wahlrechtsreform "peinlich"</span>
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Leitartikel zu Wahlen
<span>Der verhöhnte Wähler</span>
Die Wahl zum Bundestag ist der Grundvorgang des Verfassungslebens, auf dem alle andere Staatsgewalt aufbaut. Doch das Deutsche Bundeswahlgesetz ist verfassungswidrig. In wenigen Tagen, am 30. Juni, droht der deutschen Demokratie der Zusammenbruch.
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