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DFB weist Einspruch zurück - mündliche Verhandlung beantragt!

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sattom

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch des Bundesligisten 1. FC Kaiserslautern gegen die Wertung des DFB-Pokalspiels der Pfälzer gegen den 1. FSV Mainz 05 (4:5 n.E.) vom 20. Dezember 2005 in Kaiserslautern im Einzelrichter-Verfahren durch den Vorsitzenden Dr. Rainer Koch zurückgewiesen.

Der 1. FC Kaiserslautern hatte eine Aufhebung der Spielwertung und eine Wiederholung der Begegnung gefordert, da er der Ansicht war, dass bei dem von Schiedsrichter Michael Weiner nicht als Tor anerkannten Elfmeter von Ferydoon Zandi (Kaiserslautern) im Elfmeterschießen "keine unanfechtbare Tatsachenentscheidung, sondern ein zur Spielanfechtung berechtigender Pflichtenverstoß" vorgelegen habe. Der Vortrag des 1. FC Kaiserslautern hatte sich auf die Auffassung gestützt, "dass bei einem Elfmeterschießen Wahrnehmungsfehler des Schiedsrichters nicht unter die Gruppe der unanfechtbaren Tatsachenentscheidungen fielen, sondern als oder jedenfalls wie ein Regelverstoß zu behandeln seien."



Der Einzelrichter Dr. Koch begründete die Zurückweisung des Einspruchs wie folgt: "Der Einspruch ist zulässig, jedoch in der Sache offenkundig nicht begründet. Gemäß Regel 5 der Fußball-Regeln hat der Schiedsrichter die Aufgabe, Entscheidungen über Tatsachen, die mit dem Spiel zusammenhängen, zu treffen. Seine Entscheidungen über Tatsachen sind nach dem klaren Wortlaut der Regel 5 endgültig und folgerichtig unanfechtbar. Um Zweifelsfragen vorzubeugen, hat der International Football Association Board der FIFA in seiner Entscheidung Nummer 3 zur Regel 5 ausdrücklich festgestellt, dass zu den ausschließlich vom Schiedsrichter festzustellenden Tatsachen, die mit dem Spiel zusammenhängen, auch das Ergebnis eines Spiels sowie die Entscheidung, ob ein Tor erzielt wurde oder nicht, gehören." Der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts betonte, dass "auch das Elfmeterschießen noch zum Spiel" gehöre und der Einspruch des 1. FC Kaiserslautern daher zurückzuweisen sei.



Gegen die Entscheidung des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden, im vorliegenden Fall wegen der Weihnachtsfeiertage bis zum 27. Dezember, mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.













hs
 
Diese asozialen Sesselfurzer vom DFB machen sich doch nur lächerlich. Hauptsache keine Arbeit haben. Nur deswegen war es so schnell klar, dass es keine Verhandlungen geben wird. Wahrscheinlich waren die in ihren Köpfen schon beim Weihnachtsessen. Schade, Sauhaufen, Drecksladen, verkackter DFB (Deutscher Fotzen Bund).
 
ich hoffe das gegen diese entscheidung einspruch eingelegt wird.



Das ganze darf nicht einfach so unter den Tisch gekehrt werden.
 
FUSSBALLMAFIA DFB (siehe meine Sig...)



Bin tortzdem dafür eine mündliche Verhandlung zu erzwingen (auch wenn es am Ende nichts bringt), so ist der DFB wenigstens zu einer Stellungnahme gezwungen.



FUSSMALLMAFIA DFB
 
Einfach nur noch lächerlich. Bloß kein großes Theater veranstalten und alles unter den Teppich kehren, damit der DFB weiterhin als unfehlbar gilt. Lumpenpack !
 
Ich kann gar nicht soviel fressen wie ich kotzen könnte. Wenn ich diese arrogante Urteilsbegründung lese, dann entsteht bei mir der Eindruck als hätte WIR was falsch gemacht.

Das man solche Sachverhalte ganz anders bewerten kann, hat die DFB Geschichte bereits gezeigt. Es wurden nämlich bereits Spiele aus nichtigerem Anlass wiederholt. Aber in diesem Fall geht es ja um die ach so SÜSSEN, NIEDLICHEN Mainzelmännchen, die einen Fair-Play Preis in den Arsch besteckt bekommen, obwohl solche hinterlistigen Dreckschweine wie Thurk und Zidan bei denen spielen. Wer die Provokationen von den beiden in allen Spielen bei uns gesehen hat, muß sich schon fragen wie Fair-Play beim DFB definiert wird.
 
im Übrigen sollte man mal folgendes beachten.



Die Fussbalmafia hatte es nicht nötig unseren Einspruch auf ihrer Einspruch publik zu machen.



Aber kaum war der (wie angewiesen) abgewiesen (was für ein Wortspiel^^) worden, stehst auf der MafiaPage
 
War ja zu erwarten! Ich hoffe, sie gehen in Berufung/Revision und verklagen den DFB bei einem normalen Amtsgericht! Denn zumindest der Schadensersatz steht uns zu
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Mainzer und der DFB, Maaiiiiinzer und der DFB; Mainzer und der DFB heyheyhey



Unwort des Jahres : Tatsachenentscheidung, ich kanns nimmer hören !
 
Hab ja eben zufällig was Lustiges gefunden:



http://www.stadionwelt-fanfotos.de/...mplate=fanfotos_fussball&action=fotos&id=2318http://www.stadionwelt-fanfotos.de/stadionwelt_fans_neu/index.php?template=fanfotos_fussball&action=fotos&id=2318



Beim ersten Auswärts-Auftritt der Mainzer auf europäishcer Bühne in Ashtarak hat ein Mainzer einen Doppelhalter mit "Kaiserslautern Hurensöhne" dabei. Frag mich was das in Armenien verloren hat. zur Erinnerung: Die Mainzer kamen wegen der Fair-Play-Wertung, also auch aufgrund ihrer fairen Fans in den UEFA-Cup.



Hab den DH schon in Spielen gegen uns gesehen, aber hier hatte der doch absolut gar nichts verloren!
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warum wurde dann eigentlich damals nach helmers gegebenem Phantomtor

das spiel wiederholt. war doch auch eine tatsachenentscheidung!?
 
naja, war ja schon fast klar. Trotzdem en länderspiel hätten die uns schon geben können, vllt kommt da ja nochwas, so inoffiziell halt, sonst kommt ja jeder und will ein länderspiel wenn so was passiert.
 
Eigentlich konnte man nichts anderes erwarten. Allerdings finde ich solche Urteile generell Peinlich. Auch der DFB muß Fehler eingestehen. Sollte Sie dann so eindeutig sein, darf es keine Tatsachenentscheindung sein.Ich würde schon aus Prinzip Einspruch einlegen, so das es richtig in den Medien hochgekocht wird. So darf sich der DFB nicht aus der Verantwortung stehlen.



Peinlich Peinlich Peinlich DFB!!!
 
hat sich der weiner eigentlich überhaupt bis jetzt geäußert oder entschuldigt?
 
Auf ein Länderspiel Scheiss ich,was is en des für ne Gerechtigkeit

FAIR GEHT VOR den Spruch gibts beim DFB schon lange nimmer
 
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