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"Idiotentest" verweigert
Führerschein nach Jahren weg
Der Führerschein kann auch dreieinhalb Jahre nach einer Promillefahrt entzogen werden. Mit diesem Beschluss hat das Verwaltungsgericht Neustadt den Antrag eines Mannes auf vorläufigen Rechtsschutz abgewiesen (AZ: 3 L 357/06.NW).
Die Führerscheinbehörde hatte dem Pfälzer dreieinhalb Jahre nach einem Fahrradunfall unter Alkoholeinfluss die Fahrerlaubnis entzogen, weil er nicht bereit war, ein medizinisch-psychologisches Gutachten ("Idiotentest") zu seiner Fahreignung vorzulegen. Der Mann war im Juli 2002 betrunken mit dem Rad unterwegs gewesen und hatte sich bei einem Sturz verletzt. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 2,54 Promille.
Die Führerscheinstelle erfuhr erst Jahre später von dem Vorfall, als ihr ein Auszug aus der Flensburger Verkehrssünderdatei auf den Tisch flatterte. Danach kam der Radler auf acht Punkte, von denen sieben auf die Trunkenheitsfahrt zurückgingen. Als der Mann der Aufforderung der Behörde nicht nachkam, seine Fahrtüchtigkeit in einem Gutachten nachzuweisen, wurde ihm der Führerschein mit sofortiger Wirkung entzogen. Der Pfälzer beantragte dagegen vorläufigen Rechtsschutz.
Die Richter entschieden im Eilverfahren, dass der Entzug nicht zu beanstanden sei. Wenn jemand mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr im Verkehr mit einem Fahrzeug unterwegs sei, so könne von ihm ein solches Gutachten verlangt werden. Die Tatsache, dass die Fahrt mehrere Jahre zurück lag, ändere daran nichts.
Führerschein nach Jahren weg
Der Führerschein kann auch dreieinhalb Jahre nach einer Promillefahrt entzogen werden. Mit diesem Beschluss hat das Verwaltungsgericht Neustadt den Antrag eines Mannes auf vorläufigen Rechtsschutz abgewiesen (AZ: 3 L 357/06.NW).
Die Führerscheinbehörde hatte dem Pfälzer dreieinhalb Jahre nach einem Fahrradunfall unter Alkoholeinfluss die Fahrerlaubnis entzogen, weil er nicht bereit war, ein medizinisch-psychologisches Gutachten ("Idiotentest") zu seiner Fahreignung vorzulegen. Der Mann war im Juli 2002 betrunken mit dem Rad unterwegs gewesen und hatte sich bei einem Sturz verletzt. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 2,54 Promille.
Die Führerscheinstelle erfuhr erst Jahre später von dem Vorfall, als ihr ein Auszug aus der Flensburger Verkehrssünderdatei auf den Tisch flatterte. Danach kam der Radler auf acht Punkte, von denen sieben auf die Trunkenheitsfahrt zurückgingen. Als der Mann der Aufforderung der Behörde nicht nachkam, seine Fahrtüchtigkeit in einem Gutachten nachzuweisen, wurde ihm der Führerschein mit sofortiger Wirkung entzogen. Der Pfälzer beantragte dagegen vorläufigen Rechtsschutz.
Die Richter entschieden im Eilverfahren, dass der Entzug nicht zu beanstanden sei. Wenn jemand mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr im Verkehr mit einem Fahrzeug unterwegs sei, so könne von ihm ein solches Gutachten verlangt werden. Die Tatsache, dass die Fahrt mehrere Jahre zurück lag, ändere daran nichts.