Ramser Wildsau
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Quelle: http://www.spiegel.de/unispiegel/wunderbar/0,1518,638879,00.htmlhttp://www.spiegel.de/unispiegel/wunderbar/0,1518,638879,00.html
Mich regen diese "Lippenbekenntnisse" an Alkoholverboten auf und ich hoffe die werden alle bald wieder abgeschafft. Nach der Arbeit in der U-Bahn ein Bier halte ich für keinen Grund von einem Möchtegern-Sheriff eine Verwarnung zu bekommen. Die Verkehrsbetriebe haben dort allerdings Hausrecht und werden sicher den Teufel tun, dass wieder rückgängig zu machen. Bin gespannt ob bald jemand diese Freiheit auch wieder für die Kaufinger Str. (FuZo in der "Welthauptstadt des Bieres") einklagt.
Den Zusammenhang mit Gewalt werte ich, solange potentielle Täter sich unbehelligt in Kneipen stumpf saufen dürfen, für vorgeschoben, um andere Ziele zu verfolgen. Was nützt denn ein örtliches Verbot, wenn ein betrunkener Schläger ohne Bier in der Hand in die U-Bahn/Fußgängerzone kommt und einem die Zähne ausschlägt? Gar nix!
Wichtig für die Befürworter waren doch von Anfang die Möglichkeit, Pennern und Punkern und anderen unerwünschten Personen (Nicht-Einkäufer) ein Platzverbot aussprechen zu können, um das Bild einer möglichst blitz-blank sauberen, strammdeutschen Konsumoase aufrechtzuerhalten.
Wie ein Doktorand das Alkoholverbot kippte
Von Birger Menke
Freiburger Nachtschwärmer können sich wieder zuprosten. Die Stadt hatte Trinken auf öffentlichen Plätzen untersagt. Doch Jura-Doktorand John Philipp Thurn, 27, klagte dagegen. Mit Erfolg: Das Alkoholverbot sei zu pauschal und unzulässig, urteilten Mannheimer Richter.
Erleichtert sei er, sagte am Mittwochnachmittag John Philipp Thurn, 27 Jahre alt und Promotionsstudent in Jura. Rund ein Jahr musste er auf das Urteil warten - ein Jahr, in dem in Freiburgs Innenstadt nach Ansicht der einen endlich mehr Ruhe einkehrte, nach Ansicht der anderen eine neue Prohibition zur Spaßbremse wurde. Und am Ende hat der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim entschieden: Die Alkoholverbote in der Freiburger Innenstadt sind rechtswidrig und nichtig. Doktorand Thurn konnte sie kippen.
Schon länger ist die Innenstadt Freiburgs an Wochenenden eine Art Hochsicherheitszone. An den Abenden postieren sich meist zwei Polizeiwagen hinter dem Martinstor mit bestem Blick ins sogenannte Bermudadreieck: drei Straßen in der Altstadt, in deren Kneipen es das Freiburger Partyvolk gern und ausdauernd krachen lässt. Für den Geschmack der Stadtoberen taten sie das allerdings deutlich zu laut, immer wieder gab es Pöbeleien, Prügeleien, Ärger mit betrunkenen Jugendlichen.
Die Polizeipräsenz trug nicht zu einer friedlicheren Stimmung bei, vielleicht bewirkte sie auch das Gegenteil. Der Gemeinderat jedenfalls dachte sich etwas Neues aus: ein Alkoholverbot. Beim Test ab Ende 2007 war zunächst für sechs Monate Alkoholtrinken in einem großen Bereich der Altstadt freitags und samstags zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens untersagt. Das Verbot galt nur für Freiflächen, nicht etwa für die Kneipen selbst. Von Komatrinkern geplagte deutsche Großstädte guckten ganz genau hin.
"Der Zweck heiligt nicht die Mittel"
Zudem verbot eine zweite Verordnung in der gesamten Stadt den dauerhaften Aufenthalt "außerhalb von Freischankflächen oder Einrichtungen wie Grillstellen", wenn er ausschließlich oder überwiegend dem "Zwecke des Alkoholgenusses" diene und die Auswirkungen geeignet seien, "Dritte erheblich zu belästigen". Kürzer: Kein Rudelsaufen (anderswo in Europa auch als Botellon bekannt) in Freiburg. Vor allem "Randgruppen" wollte die Stadt so von öffentlichen Plätzen verscheuchen.
Doktorand Thurn: Erfolg vor Gericht
Und siehe da: Die Zahl der Gewalttaten sank laut Polizeistatistik von 82 auf 69 Fälle. Der Gemeinderat beschloss, das Verbot bis Ende 2010 zu verlängern, andere deutsche Städte zogen nach. Für Kläger Thurn ist das unverständlich: "Die Polizei hat einfach ihre Einsätze gezählt, es wurde nicht differenziert, was für Einsätze, es wurde nicht geprüft, ob dafür andernorts die Gewaltdelikte gestiegen waren." Außerdem seien solche kleinen Schwankungen nicht wirklich erheblich. "Alles andere ist populistisches Sicherheitsdenken", sagte Thurn SPIEGEL ONLINE.
Doch Thurn hält ohnehin nichts von Zahlenspielereien. "Egal wie sehr das sinkt oder steigt, der Zweck heiligt nicht die Mittel."
Mehr Freiheit für Freiheit
Im August 2008 reichte er Klage beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim ein - als Vertreter des Arbeitskreises kritischer Juristinnen und Juristen (AKJ), eines Zusammenschlusses von Jurastudenten, die sich politisch engagieren. Dass die Wahl auf ihn als Kläger fiel, erklärt Thurn so: "Wir mussten jemanden nehmen, der selbst auch mal ein Bier auf der Straße trinkt", denn sonst fehle es an der rechtlich notwendigen eigenen Betroffenheit.
Für Thurn und seine Mitstreiter war von Beginn an klar: "Das Alkoholverbot ist eine pauschale Freiheitsbeschränkung, die nicht haltbar ist." Das Verbot setze zu früh an, es verbiete ein Verhalten, dass nicht per se zur Gefahr werde.
Während sein Normenkontrollantrag beim VGH in der Warteschleife lag, wurde das Alkoholverbot mehr und mehr zum Stadtgespräch - mit verhärteten Fronten. Die Begründungen der Stadt hält Thurn für zuweilen verräterisch: "Es ging dann um das Freiburger Image, um Sorgen des Fremdenverkehrsamtes. Das sind alles Ziele, die man verfolgen kann - aber nicht mit falschen Verboten." Zudem seien immer nur mitgebrachte Getränke verboten worden, "die Interessen der Gastronomie wurden berücksichtigt - eine auffällige Inkonsequenz".
"Für einen See wird auch kein Badeverbot erlassen"
Die VGH-Richter gaben Thurn recht: Eine selbst geringfügige Freiheitseinschränkung durch eine Verordnung sei nur erlaubt, "wenn typischerweise von jedem Normadressaten auch eine Gefahr ausgeht". Kurz: Jeder, der Alkohol trinkt, müsste gewaltbereit sein. Da das erfahrungsgemäß nicht der Fall ist, erklärten die Richter das Alkoholverbot für unzulässig. Wenn vorbeugend Alkoholmissbrauch in städtischen Brennpunkten entgegengewirkt werden solle, sei das Sache des Gesetzgebers.
Baden-Württembergs Innenministerium winkte jedoch schon ab: Eine Sprecherin erklärte, derzeit seien keine entsprechenden Gesetzesänderungen geplant, und verwies auf ein bereits verabschiedetes nächtliches Alkoholverkaufsverbot.
"Der Senat ist nicht für Komasaufen", versicherte Richter Karl-Heinz Weingärtner - und sprach dem Doktoranden Thurn fast nach dem Mund: Am Ziel sei überhaupt nichts auszusetzen, nur der Weg sei falsch. Und wer es nicht begreifen wollte, bekam von Weingärtner noch ein anschauliches Beispiel mit auf den Weg: "Für einen See wird auch kein Badeverbot erlassen, weil Nichtschwimmer darin ertrunken sind." Anders verhalte es sich bei einer gefährlichen Strömung im See, "weil diese jeden treffen kann".
Einfallsreichtum gegen nächtliche Ruhestörer
Für eine gefährliche Strömung halten die Richter es auch nicht, wenn Freiburger Menschen zum Trinken zusammenkommen: Auch der "Randgruppentrinkparagraf" wurde kassiert. So wurde die zweite Verordnung getauft, nachdem die Stadt vor Gericht erklärt hatte, mit dem Verbot wolle sie auch gegen "soziale Randgruppen" vorgehen, um bestimmte öffentliche Plätze aufzuwerten.
Diese Regelung, so der VGH, sei zu vage und für die Menschen nicht nachvollziehbar, wann Trinken verboten und wann noch erlaubt sei. Ob der Alkoholkonsum geeignet sei, Dritte zu belästigen, könnten erst Polizeibeamte an Ort und Stelle beurteilen. Dafür braucht man aber keinen Randgruppentrinkparagraf.
In Freiburg darf also wieder getrunken werden - und deutsche Stadtobere müssen umdenken: "Rückschlag im Kampf gegen Alkohol und Gewaltexzesse", titeln schon Nachrichtenagenturen. Düsseldorfs Polizeipräsident Herbert Schenkelberg bedauerte das Urteil. E hätte gern auch in seiner Stadt ein Alkoholverbot, es sei eine geeignete Möglichkeit, "die Arbeit der Polizei erheblich zu unterstützen und die Gefahrensituation weiter zu minimieren".
Thurn sagt, er sei zwar sicher gewesen, recht zu bekommen, aber die drohenden Gerichtskosten hätten ihn schon ein wenig besorgt. Nun will er mit seinen Mitstreiterin vom AKJ ein wenig feiern, sie wollen sich treffen auf ein Bier, "irgendwo draußen auf einem Platz in Freiburg".
Sollten sie sich auf den Augustinerplatz setzen, kaum 300 Meter entfernt vom Bermudadreieck, würde er gleich auf den neuesten Freiburger Einfall gegen nächtliche Ruhestörung stoßen: Eine Stele aus Glas leuchtet dort ab 23 Uhr und zeigt den Sommernachtsfreunden, dass es Zeit ist zu gehen. Säule der Toleranz nennen sie die einen - Säule der Intoleranz die anderen.
Mich regen diese "Lippenbekenntnisse" an Alkoholverboten auf und ich hoffe die werden alle bald wieder abgeschafft. Nach der Arbeit in der U-Bahn ein Bier halte ich für keinen Grund von einem Möchtegern-Sheriff eine Verwarnung zu bekommen. Die Verkehrsbetriebe haben dort allerdings Hausrecht und werden sicher den Teufel tun, dass wieder rückgängig zu machen. Bin gespannt ob bald jemand diese Freiheit auch wieder für die Kaufinger Str. (FuZo in der "Welthauptstadt des Bieres") einklagt.
Den Zusammenhang mit Gewalt werte ich, solange potentielle Täter sich unbehelligt in Kneipen stumpf saufen dürfen, für vorgeschoben, um andere Ziele zu verfolgen. Was nützt denn ein örtliches Verbot, wenn ein betrunkener Schläger ohne Bier in der Hand in die U-Bahn/Fußgängerzone kommt und einem die Zähne ausschlägt? Gar nix!
Wichtig für die Befürworter waren doch von Anfang die Möglichkeit, Pennern und Punkern und anderen unerwünschten Personen (Nicht-Einkäufer) ein Platzverbot aussprechen zu können, um das Bild einer möglichst blitz-blank sauberen, strammdeutschen Konsumoase aufrechtzuerhalten.