Dann ist das hier eure Wohnung!
MIETRECHTSPROZESS
Pornokammer hinter falschem Spiegel
Ein Münchner Student hat hinter seinem durchsichtigen Badezimmer-Spiegel einen Raum entdeckt, in dem Pornozeitschriften und -videos lagerten. Unklar ist, wer das seltsame Zimmer eingerichtet hatte. Der junge Mann erhält jedenfalls jetzt seine Miete zurück.
München - Die Verletzung der Intimsphäre und des Persönlichkeitsrechts rechtfertige eine hundertprozentige Mietkürzung, entschied das Amtsgericht München in einem heute veröffentlichten Urteil. Die Vermieterin des Studenten muss dem jungen Mann daher, die komplette Miete zurückzahlen (Az: 473 C 18682/06).
Der Student war im Oktober 2005 eingezogen und zahlte monatlich 216 Euro. Er wohnte mit zwei Kommilitonen in der Wohnung der älteren Dame. Einer der drei stellte im Januar 2006 fest, dass der Badezimmerspiegel von der Rückseite durchsichtig war. Ein Mauerdurchbruch führte in einen abgetrennten Nebenraum, in dem die Polizei schließlich Pornohefte und -videos fand.
Die drei Studenten klagten auf volle Rückzahlung ihrer Miete. Das lehnte die Vermieterin mit dem Hinweis ab, nur das Bad sei im Wohnwert beeinträchtigt. Deswegen sei auch die hundertprozentige Mietrückzahlung nicht angemessen. Das Amtsgericht gab nun dem ersten der Studenten Recht, der seinen Mietvertrag fristlos gekündigt hatte.
Die Vermieterin habe arglistig verschwiegen, dass sich in dem Bad ein sogenannter venezianischer Spiegel befand. Die Entscheidungen zu den Klagen der beiden anderen Studenten stehen noch aus. Wer den venezianischen Spiegel eingebaut hat, konnte die Polizei nicht klären.
jdl/dpa
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,499684,00.htmlhttp://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,499684,00.html
MIETRECHTSPROZESS
Pornokammer hinter falschem Spiegel
Ein Münchner Student hat hinter seinem durchsichtigen Badezimmer-Spiegel einen Raum entdeckt, in dem Pornozeitschriften und -videos lagerten. Unklar ist, wer das seltsame Zimmer eingerichtet hatte. Der junge Mann erhält jedenfalls jetzt seine Miete zurück.
München - Die Verletzung der Intimsphäre und des Persönlichkeitsrechts rechtfertige eine hundertprozentige Mietkürzung, entschied das Amtsgericht München in einem heute veröffentlichten Urteil. Die Vermieterin des Studenten muss dem jungen Mann daher, die komplette Miete zurückzahlen (Az: 473 C 18682/06).
Der Student war im Oktober 2005 eingezogen und zahlte monatlich 216 Euro. Er wohnte mit zwei Kommilitonen in der Wohnung der älteren Dame. Einer der drei stellte im Januar 2006 fest, dass der Badezimmerspiegel von der Rückseite durchsichtig war. Ein Mauerdurchbruch führte in einen abgetrennten Nebenraum, in dem die Polizei schließlich Pornohefte und -videos fand.
Die drei Studenten klagten auf volle Rückzahlung ihrer Miete. Das lehnte die Vermieterin mit dem Hinweis ab, nur das Bad sei im Wohnwert beeinträchtigt. Deswegen sei auch die hundertprozentige Mietrückzahlung nicht angemessen. Das Amtsgericht gab nun dem ersten der Studenten Recht, der seinen Mietvertrag fristlos gekündigt hatte.
Die Vermieterin habe arglistig verschwiegen, dass sich in dem Bad ein sogenannter venezianischer Spiegel befand. Die Entscheidungen zu den Klagen der beiden anderen Studenten stehen noch aus. Wer den venezianischen Spiegel eingebaut hat, konnte die Polizei nicht klären.
jdl/dpa
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,499684,00.htmlhttp://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,499684,00.html