Teufelsanbeterin
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Friedrich stellt Antrag auf Insolvenz
Früherer FCK -Vorstandsvorsitzender macht drohende private Zahlungsunfähigkeit geltend
Jürgen Friedrich, früherer Vorstandsvorsitzender des FCK , hat private Insolvenz angemeldet. Dadurch sind die Zivilprozesse blockiert, in denen der FCK von Friedrich Schadenersatz fordert.
Das Amtsgericht Kaiserslautern hat am 28. Februar das Insolvenzverfahren eröffnet und den Rechtsanwalt Jean-Olivier Boghossian aus Saarbrücken zum Insolvenzverwalter bestellt. Nach seinen Worten ist der Insolvenzantrag vor dem Hintergrund der Schadenersatzklagen zu sehen, die der FCK angestrengt hat. Friedrich habe Antrag auf drohende Zahlungsunfähigkeit gestellt, weil der FCK in seinem Vermögen vollstrecke, sagte Boghossian. Er will prüfen, ob die vom FCK geltend gemachten Forderungen berechtigt sind und falls erforderlich rechtlich dagegen vorgehen. Der Anwalt hat Antrag auf Akteneinsicht in allen Verfahren gestellt, sich aber noch keinen Überblick über die Finanzlage Friedrichs verschafft. Dies werde noch eine Weile dauern, meinte Boghossian.
Friedrich hat in seiner Zeit als Vorstandsvorsitzender des FCK Steuerhinterziehung begangen und wurde vom Landgericht Kaiserslautern im Oktober letzten Jahres zu einer Strafe von zwei Jahren auf Bewährung und einer Bewährungsauflage von 43.000 Euro verurteilt. In einem Zivilprozess vor dem Landgericht Kaiserslautern, bei dem der FCK Regressforderungen geltend machte, wurden Friedrich und sein früherer Vorstandskollege Gerhard Herzog zur Zahlung von 521.239 Euro Schadenersatz verurteilt. Grundlage war eine von der Deutschen Fußball-Liga verhängte Strafe wegen Lizenzverstößen.
Die Berufung ist beim Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken anhängig. Das Gericht hat in einem Hinweisbeschluss vom 19. Januar diesen Jahres aber bereits mitgeteilt, dass der zuständige Senat beabsichtige, die Berufung zurückzuweisen.
Der Zivilprozess vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken ist durch den Insolvenzantrag Friedrichs nun blockiert. Das sei vom Gesetz her so vorgeschrieben, erklärte Wolfgang Ohler, Vizepräsident des OLG. Die Anzeige der Insolvenz sei beim Gericht eingegangen. Das OLG habe beim Insolvenzverwalter angefragt, ob er das Verfahren von Friedrich fortführen möchte, warte aber noch auf eine Antwort.
Nach den Worten des Saarbrücker Rechtsanwaltes Professor Egon Müller, der für den FCK die Schadenersatzklagen vorantreibt, erschwert der Insolvenzantrag die Vollstreckung gegen Friedrich. Die Insolvenzordnung räume aber ausreichend Rechte ein, „um mögliche Verdunkelungshandlungen und Gläubiger begünstigende Verschleierungshandlungen aufzudecken und rückgängig zu machen".
Laut Müller ist wegen der Steuernachzahlung, die der FCK an das Finanzamt leisten musste, eine weitere Millionenklage gegen Friedrich, Herzog und den früheren FCK -Aufsichtsratsvorsitzenden Robert Wieschemann beim Landgericht Kaiserslautern anhängig, aber noch nicht verhandelt. Schadenersatzforderungen des FCK richteten sich zudem gegen den früheren Vizepräsidenten Axel Ulmer, den früheren Sportmanager Hans-Peter Briegel sowie gegen den Wirtschaftsprüfer Manfred Gierend und den Steuerberater Heise, die für den FCK gearbeitet haben.
Für Friedrich geht es aber nicht nur um mögliche Schadenersatzzahlungen. Wenn das Urteil im Strafprozess rechtskräftig wird, müsse er die verhängten 43.000 Euro Bewährungsauflage zahlen, betonte der Zweibrücker Oberstaatsanwalt Thomas Lißmann, der in dem Verfahren die Anklage führte. Wenn ein Schuldner ohne Vermögen sei, bestehe jedoch die Möglichkeit, die Auflage in eine Arbeitsauflage umzuwandeln.
Wie Lißmann weiter erklärte, liegen inzwischen alle Revisionsbegründungen zum Urteil im Strafprozess vor. Die Akten würden voraussichtlich noch in diesem Monat dem Bundesgerichtshof (BGH) zugeschickt. Mit einer Entscheidung des BGH sei im Sommer zu rechnen. (dür)
DUERNBG / DUERNBG
Quelle:
Publikation: DIE RHEINPFALZ
Früherer FCK -Vorstandsvorsitzender macht drohende private Zahlungsunfähigkeit geltend
Jürgen Friedrich, früherer Vorstandsvorsitzender des FCK , hat private Insolvenz angemeldet. Dadurch sind die Zivilprozesse blockiert, in denen der FCK von Friedrich Schadenersatz fordert.
Das Amtsgericht Kaiserslautern hat am 28. Februar das Insolvenzverfahren eröffnet und den Rechtsanwalt Jean-Olivier Boghossian aus Saarbrücken zum Insolvenzverwalter bestellt. Nach seinen Worten ist der Insolvenzantrag vor dem Hintergrund der Schadenersatzklagen zu sehen, die der FCK angestrengt hat. Friedrich habe Antrag auf drohende Zahlungsunfähigkeit gestellt, weil der FCK in seinem Vermögen vollstrecke, sagte Boghossian. Er will prüfen, ob die vom FCK geltend gemachten Forderungen berechtigt sind und falls erforderlich rechtlich dagegen vorgehen. Der Anwalt hat Antrag auf Akteneinsicht in allen Verfahren gestellt, sich aber noch keinen Überblick über die Finanzlage Friedrichs verschafft. Dies werde noch eine Weile dauern, meinte Boghossian.
Friedrich hat in seiner Zeit als Vorstandsvorsitzender des FCK Steuerhinterziehung begangen und wurde vom Landgericht Kaiserslautern im Oktober letzten Jahres zu einer Strafe von zwei Jahren auf Bewährung und einer Bewährungsauflage von 43.000 Euro verurteilt. In einem Zivilprozess vor dem Landgericht Kaiserslautern, bei dem der FCK Regressforderungen geltend machte, wurden Friedrich und sein früherer Vorstandskollege Gerhard Herzog zur Zahlung von 521.239 Euro Schadenersatz verurteilt. Grundlage war eine von der Deutschen Fußball-Liga verhängte Strafe wegen Lizenzverstößen.
Die Berufung ist beim Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken anhängig. Das Gericht hat in einem Hinweisbeschluss vom 19. Januar diesen Jahres aber bereits mitgeteilt, dass der zuständige Senat beabsichtige, die Berufung zurückzuweisen.
Der Zivilprozess vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken ist durch den Insolvenzantrag Friedrichs nun blockiert. Das sei vom Gesetz her so vorgeschrieben, erklärte Wolfgang Ohler, Vizepräsident des OLG. Die Anzeige der Insolvenz sei beim Gericht eingegangen. Das OLG habe beim Insolvenzverwalter angefragt, ob er das Verfahren von Friedrich fortführen möchte, warte aber noch auf eine Antwort.
Nach den Worten des Saarbrücker Rechtsanwaltes Professor Egon Müller, der für den FCK die Schadenersatzklagen vorantreibt, erschwert der Insolvenzantrag die Vollstreckung gegen Friedrich. Die Insolvenzordnung räume aber ausreichend Rechte ein, „um mögliche Verdunkelungshandlungen und Gläubiger begünstigende Verschleierungshandlungen aufzudecken und rückgängig zu machen".
Laut Müller ist wegen der Steuernachzahlung, die der FCK an das Finanzamt leisten musste, eine weitere Millionenklage gegen Friedrich, Herzog und den früheren FCK -Aufsichtsratsvorsitzenden Robert Wieschemann beim Landgericht Kaiserslautern anhängig, aber noch nicht verhandelt. Schadenersatzforderungen des FCK richteten sich zudem gegen den früheren Vizepräsidenten Axel Ulmer, den früheren Sportmanager Hans-Peter Briegel sowie gegen den Wirtschaftsprüfer Manfred Gierend und den Steuerberater Heise, die für den FCK gearbeitet haben.
Für Friedrich geht es aber nicht nur um mögliche Schadenersatzzahlungen. Wenn das Urteil im Strafprozess rechtskräftig wird, müsse er die verhängten 43.000 Euro Bewährungsauflage zahlen, betonte der Zweibrücker Oberstaatsanwalt Thomas Lißmann, der in dem Verfahren die Anklage führte. Wenn ein Schuldner ohne Vermögen sei, bestehe jedoch die Möglichkeit, die Auflage in eine Arbeitsauflage umzuwandeln.
Wie Lißmann weiter erklärte, liegen inzwischen alle Revisionsbegründungen zum Urteil im Strafprozess vor. Die Akten würden voraussichtlich noch in diesem Monat dem Bundesgerichtshof (BGH) zugeschickt. Mit einer Entscheidung des BGH sei im Sommer zu rechnen. (dür)
DUERNBG / DUERNBG
Quelle:
Publikation: DIE RHEINPFALZ