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Die GEZ wird 2013 abgeschafft
Was geschieht dann? – Fragen und Antworten
Zum Jahreswechsel wird die bisherige Rundfunkgebühr durch einen Rundfunkbeitrag abgelöst. Für manche Mediennutzer ergibt sich dadurch die eine oder andere Änderung.
Warum wird die Rundfunkgebühr ersetzt?Der Gesetzgeber, in diesem Fall die 16 deutschen Bundesländer, gehen mit der Systemumstellung sowohl der EU-Kommission nach als auch der Forderung, die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio der technischen Entwicklung anzupassen. Als die Gebühr in den 20er Jahren eingeführt wurde, zählte allein die Frage, wer ein Empfangsgerät vorhielt – erst Radios, später auch Fernseher. Heute aber lässt sich über das Netz mit vielen Geräten abrufen, was Sender produzieren.
Was kommt auf die bisherigen Gebührenzahler zu?
Die Sender gehen davon aus, dass sich für neun von zehn der bisherigen „Beitragszahler“ nichts verändert: Sie werden einfach von der Gebühr auf den Beitrag umgestellt, der weiterhin 17,98 Euro im Monat beträgt. Wer bisher kein TV-Gerät angemeldet hatte, muss künftig mehr als die bisherige Grundgebühr etwa für ein Radio zahlen. Die wird fortan pro Wohnung fällig – egal, wie viele Menschen dort leben. Das heißt aber auch: Anders als die Rundfunkgebühr muss den Rundfunkbeitrag auch der zahlen, der gar keine „Rundfunkempfangsgeräte“ – als auch keinen Fernseher – besitzt. Schwarzseher soll es dann nicht mehr geben können.
Warum werden ARD, ZDF und Deutschlandradio nicht per Steuer bezahlt?
Mit dem Rundfunkbeitrag werden die öffentlich-rechtlichen Programme per Solidarmodell finanziert. Der Gesetzgeber setzt ARD, ZDF und Deutschlandradio auf eine Stufe etwa mit Universitäten, für die auch all jene zahlen müssen, die sie gar nicht persönlich nutzen. Die Idee ist, dass die Angebote der Sender der Bevölkerung insgesamt zugutekommen.
Müssen Familien und Wohngemeinschaften mehrere Beiträge zahlen?
Der Rundfunkbeitrag fällt pro Wohnung nur ein Mal an. Allerdings darf die bisherige Gebühreneinzugszentrale keine Datenbank über die Wohnverhältnisse der Deutschen führen. Sie erfährt etwa über die Einwohnermeldeämter allein, wer unter welcher Anschrift zu erreichen ist. Nur einer muss beim künftigen Beitragsservice angemeldet sein und den Beitrag für die Wohnung zahlen. Sind bisher mehrere Bewohner angemeldet – unverheiratete Paare, Familienmitglieder aus unterschiedlichen Generationen, Studenten –, muss angegeben werden, wer den Beitrag für die Wohnung zahlt. Das geht schon jetzt per Brief an die GEZ in 50439 Köln, idealerweise mit Angabe der „Teilnehmernummern“. Wer das erst später macht, kann unnötige Doppelbeiträge noch bis Ende 2014 zurückfordern.
Was wird mit der Systemumstellung aus der Gebühreneinzugszentrale, wenn es künftig gar keine Gebühren mehr gibt?
Die GEZ ist mit der Systemumstellung passé – allerdings lediglich ihr Name. Vom 1. Januar 2013 an heißt sie Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Wenn es künftig egal ist, wer TV- und Radiogeräte hat: Klingelt die GEZ dann nicht mehr an Türen?
Mit dem neuen Modell interessiert es die Sender künftig nicht mehr, wer TV- und Radiogeräte besitzt, sie aber noch nicht angemeldet hat.
Was passiert mit denen, die sich bisher vor der Rundfunkgebühr gedrückt haben?
Weil die Gebühr gerätebezogen war, der Beitrag aber wohnungsbezogen sein wird, arbeitet die bisherige GEZ vom Jahreswechsel an mit einem anderen Datensatz. Die ARD hat erklärt, dass sich neue Rückforderungen dann erst vom Januar 2013 an ergeben können. (dapd/rhp)(
http://www.rundfunkbeitrag.dehttp://www.rundfunkbeitrag.de )
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