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Gericht schränkt Datenspeicherung ein

ktown

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Gericht schränkt Datenspeicherung ein



Das umstrittene Gesetz zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung ist vom Bundesverfassungsgericht erheblich eingeschränkt worden. Der Datenabruf sei ein Eingriff in die Freiheit der Bürger. Die Organisatoren der Klagen fordern nun den Rücktritt von Justizministerin Brigitte Zypries.





Quelle:

http://www.stern.de/politik/deutschland/:Telefonverbindungen-Gericht-Datenspeicherung/614550.html?vs=1



Für mich stellt sich die Frage: Wird damit die Strafverfolgung der Musikindustrie gegen die Musiktauschbörsen nicht extrem erschwert?
 
Nicht schwerer als vorher auch. Wem eine bestimmte IP Adresse gehört kann beim ISP genauso nachgefragt werden wie eh und je. Sollte die Vorratsdatenspeicherung kippen (und das hoffe ich doch), kann man allerdings wieder von seinem ISP verlangen, jegliche Verbindungsdaten zu löschen.



Alles Wissenswerte findet man auf www.vorratsdatenspeicherung.de
 
Aaaahhh...OK



Aber der Beschluß sagt doch, dass die Strafverfolgungsbehörde nur bei schweren Straftaten die Datenspeicherung nutzen und damit bei den ISP abfragen darf. Jetzt schlußfolgere ich daraus, da der Musikdown-und Upload keine schwere Straftat ist, darf die Staatsanwaltschaft hierfür nichtmehr nach den IP-Adressen fragen. Folglich kommen die Anwälte der Musikindustrie auch nicht dran, weil diese sie ja nur durch die Staatsanwaltschaft bekommen kann.
 
Die Vorratsdatenspeicherung sieht ja vor, nicht nur IP Adressen zu speichern, sondern eben das komplette Surfverhalten. Die Kundendaten zur IP Adresse konnte auch schon vor diesem Gesetz beim ISP nachgefragt werden.



Hier eine Meldung von 2005 "Auskunft ueber Provider Kundendaten auch ohne Richterspruch" auf Heise.de



Was aber die Vorratsdatenspeicherung macht ist dieses:




Nach einem Gesetz, das CDU, CSU und SPD am 9. November 2007 gegen die Stimmen von FDP, Grüne und Linke beschlossen haben, soll ab 2008 nachvollziehbar werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Anonymisierungsdienste sollen verboten werden.


Mit Hilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden werden möglich. Zugriff auf die Daten erhalten Polizei, Staatsanwaltschaft und ausländische Staaten, die sich davon eine verbesserte Strafverfolgung versprechen.



Bisher durften Telekommunikationsanbieter nur die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten speichern. Dazu gehörten Standortdaten, Internetkennungen und Email-Verbindungsdaten nicht. Der Kunde konnte verlangen, dass Abrechnungsdaten mit Rechnungsversand gelöscht werden. Durch die Benutzung von Pauschaltarifen konnte eine Speicherung zudem gänzlich vermieden werden, was etwa für Journalisten und Beratungsstellen wichtig sein kann. All diese Mechanismen zum Schutz sensibler Kontakte und Aktivitäten beseitigt die Vorratsdatenspeicherung.


Quelle
 
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