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Gericht weist Herzog-Einspruch zurück

Mathias

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Gericht weist Herzog-Einspruch zurück



Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat den Einspruch des früheren FCK-Vorstandsmitglieds Gerhard Herzog als unbegründet zurückgewiesen. Herzog hatte gegen die Zurückweisung seiner Berufung wegen Verurteilung zu einer Schadenersatz-Leistung von 521.239 Euro Einspruch eingelegt.



In der so genannten Anhörungsrüge von Herzog waren verschiedene Punkte aufgeführt worden, die vom OLG hätten beachtet werden müssen. Das OLG hat dieser Argumentation eine klare Absage erteilt. Das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern auf Zahlung von Schadenersatz an den FCK ist rechtskräftig.



Quelle: www.Der-Betze-brennt.de



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Anm: Ich hab keinen passenden Thread gefunden.



Meine Meinung zum Thema: Recht so! Punkt.
 
LOL, was bringt dieses weitere Urteil? das Geld sieht der Verein sowieso nie!
 
ach da sehen wir keinen Cent von dem Geld. Der hat alles weggeschafft. Wie der Arsch von Friedrich auch.....
 
warum wurde der staatsanwalt eigentlich nicht mehr tätig, wegen des damaligen milden urteils?

der hatte das doch auch in erwägung gezogen, auch im falle friedrich.
 
Die haben doch eh alles auf ihre Frauen umschreiben lassen! Ich bin dafür, dass die in so Käfigen vor die West geängt werden und jeder faule Eier und Tomaten werfen darf!!!!
 
sind die eigentlich noch fck-mitglieder? wenn ja sollte man den ehrenrat oder halt des zuständige vereinsorgan mal anschreiben + ein ausschlußverfahren anstreben (wg. vereinsschädigendem verhalten)!
 
@ Dr.BETZE



Laut Rheinpfalz vom 2. September findet das Revisionsverfahren am 7. November 2006 statt. Sowohl die Verurteilten als auch die Staatsanwaltschaft sind in Revision gegangen.



Hier der Rheinpfalzartikel:



Termin am 7. November



Die Revisionzum Bundesgerichtshof (BGH) gegen das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern gegen die früheren Verantwortlichen des 1. FC Kaiserslautern steht am 7. November zur Verhandlung an. Das bestätigte gestern eine Sprecherin des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. Offen ließ sie, ob bereits an diesem Tag eine Entscheidung der Kammer fällt. Die Zuständigkeit für das Revisionsverfahren liegt bei dem in Leipzig beheimateten 5. Strafsenat. Das Kaiserslauterer Landgericht hatte den früheren Vorstandsvorsitzenden des Vereins, Jürgen Friedrich (hier am letzten Prozesstag), das ehemalige Vorstandsmitglied Gerhard Herzog und den damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Robert Wieschemann wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung verurteilt. Friedrich erhielt zwei Jahre auf Bewährung wegen Steuerhinterziehung in sechs Fällen. Auf eine Strafe von 39.000 Euro kam Herzog wegen Steuerhinterziehung in einem Fall. Eine Strafe von 130.000 Euro sprach das Landgericht für Wieschemann wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in zwei Fällen aus. Nach dem Urteil im Oktober vergangenen Jahres waren sowohl die Verurteilten als auch die Staatsanwaltschaft in die Revision gegangen. Der Bundesgerichtshof nimmt nur eine formale Prüfung des erstinstanzlichen Verfahrens vor. (rdz)



REDZIMH / REDZIMH

Quelle:

Publikation: DIE RHEINPFALZ

Regionalausgabe: Pfälzische Volkszeitung

Datum: Nr.204

Datum: Samstag, den 02. September 2006

Seite: Nr.17

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@Stefck:



Wenn ich mich richtig erinnere, wurden alle drei aus dem Verein ausgeschlossen.
 
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