Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich heute bei einer Sitzung erneut mit Fernsehwerbespots für Klingeltöne beschäftigt. Im Vorfeld wurde offensichtlich stichprobenartig die Werbung eines Tages analysiert. Hintergrund: Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag gibt die Möglichkeit, Sanktionen gegen Sender zu verhängen, die Werbespots senden, die "direkte Kaufappelle an Kinder oder Jugendliche enthalten, die deren Leichtgläubigkeit und Unerfahrenheit ausnutzen". Auch Sendezeitenbeschränkungen gegen die Klingentonwerbungen können verhängt werden.
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