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Handelt der FCK Satzungsgemäss?

Dr.BETZE

Well-Known Member
wie einige schon wissen wurde toppmöller ein sitz im aufsichtsrat

angeboten.

jetzt meine frage: geht das einfach so ohne MV?

denn dies wählt ja die ar-mitglieder.

scheidet eines dieser aus, rückt das nächste nach, das bei der jhv

einer der nächsten plätze belegte, also platz sechs, sieben oder halt acht,

je nachdem wieviel davor von ihrem amt zurücktraten.



wie liegt der falls jetzt bei toppi?

darf man diesen einfach so ohne JHV-beschluss ind den ar aufnehmen?
 
Der 1. FC Kaiserslautern greift nach dem Strohhalm, will die Hilfe von Klaus Toppmöller annehmen. Am Montagabend tagte der Aufsichtsrat, das höchste Klubgremium des abstiegsbedrohten Zweiligisten. Einstimmig beschlossen Vorsitzender Dieter Buchholz und seine Kollegen, dem 56-jährigen Trainer der georgischen Nationalelf das noch freie Mandat anzubieten.



So stehts im Kicker http://www.kicker.de/news/fussball/2bundesliga/startseite/artikel/371158/http://www.kicker.de/news/fussball/2bundesliga/startseite/artikel/371158/



Also scheinbar rechtmäßig.
 
Art. 16 - Aufsichtsrat



(1) Zusammensetzung des Aufsichtsrates Der Aufsichtsrat besteht aus höchstens neun Mitgliedern. Die Zugehörigkeit zu Vorstand und Aufsichtsrat schließen sich gegenseitig aus.



1. Fünf Aufsichtsratsmitglieder und drei Ersatzmitglieder werden von der Mitgliederversammlung nach dem Grundsatz der Listenwahl gewählt mit der Maßgabe, dass nur fünf Bewerber von einem Wahlberechtigten gewählt werden dürfen; im übrigen gilt Art. 12 Abs. 6 Satz 4.

2. Eine Mitgliedschaft ist dem jeweiligen Oberbürgermeister der Stadt Kaiserslautern und eine weitere Mitgliedschaft im Aufsichtsrat dem für Sport zuständigen Fachminister der jeweiligen Landesregierung des Landes anzudienen, die für die Stadt Kaiserslautern zuständig ist. Lehnen der Oberbürgermeister und/oder der Fachminister das ihnen angediente Amt ab, so bleibt die Aufsichtsratsstelle unbesetzt. Die Formalien der Andienung hat der Vorsitzende des Aufsichtsrates unverzüglich nach der Wahl der gewählten Aufsichtsratsmitglieder und der Konstituierung des Aufsichtsrates durchzuführen.

3. Der Aufsichtsrat in der Zusammensetzung zu a) und
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hiervor kann bis zu zwei zusätzliche Mitglieder als weitere Mitglieder im Aufsichtsrat durch Wahl mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen bestellen. Die Bestellung kann durch Aufsichtsratsbeschluss mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen jederzeit rückgängig gemacht (widerrufen) werden. Die Bestellung ist in der nächsten auf die Bestellung folgenden Mitgliederversammlung durch die Mitglieder bestätigen zu lassen. Wird die Bestätigung versagt (einfache Mehrheit), erlischt das Amt des zusätzlich bestellten Aufsichtsrates mit Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses in der Mitgliederversammlung.





Also satzungsgemäß
 
aha, also wenn toppi die füsse zu sehr kreisen lässt,

kann er bis dezember wieder abgewählt werden?





ok, danke für die aufklärung ihr beiden!
 
ja, danke für die aufklärung, wusste ich auch nicht, aber so ein hintertürchen lässt, wie von mir in einem anderen thread geschrieben, ein komisches gefühl aufkommen. freie plätze, vergabemöglichkeit ohne abstimmung, ich weiss nicht, klingt ... naja, sag lieber nix
 
ja, danke für die aufklärung, wusste ich auch nicht, aber so ein hintertürchen lässt, wie von mir in einem anderen thread geschrieben, ein komisches gefühl aufkommen. freie plätze, vergabemöglichkeit ohne abstimmung, ich weiss nicht, klingt ... naja, sag lieber nix


Stimmt, klingt seltsam.



Jetzt fehlt nur noch dass unser Hauptsponsor den Trainer auswählt
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