Manometer...Hier wird zum Teil wieder eine emotionale und unsachliche Diskussion geführt, dass es eine wahre Pracht ist. Zunächst wäre mal meine Bitte an alle, wieder runterzukommen und zu versuchen, sachlich zu bleiben, auch wenn es vielen von uns (mir auch) bei solch einem Thema extrem schwer fällt. Aber gerade solche Themen bedürfen einer besonders vorsichtigen und sachlichen Herangehensweise. Rumschreien und Todes- oder Verstümmelungswünsche sind doch kein adäquates Mittel, sich mit so einem Thema in Ruhe auseinanderzusetzen, oder?
Zunächst einmal ist doch völlig klar, dass JEDER ob einer solch abscheulichen und grausamen Tat erschüttert und entsetzt ist. Darüber braucht ja wohl an sich nicht weiter diskutiert zu werden.
Alsdann gehen hier die Meinungen auseinander, was man am besten mit so jemandem macht. Hier wurde zunächst die Todesstrafe angeführt. Ich kopiere dazu mal teilweise meine Stellungnahme aus dem damals hierzu extra eröffneten Thread rein:
Grundsätzlich vertrete ich zur Todesstrafe folgende Meinung:
a) Aus emotionaler Sicht
Wenn ich ganz ehrlich sein soll, wünsche ich als Privatperson, wenn ich manch grausame Meldungen in den Medien mitbekomme, einigen Verbrechern den Tod - diese emotionalen Ausbrüche kennt jeder von uns. Leute wie Radovan Karadzic, Milosevic, Saddam Hussein, unbelehrbare Kinderschänder und was es an bestialischen menschlichen Auswüchsen sonst noch so geben kann, verdienen sicher vom rein emotionalen Standpunkt einer Privatperson aus gesehen den Tod.
Aus juristischer/rationaler Sicht
Aus folgenden Gründen (die zumeist schon genannt wurden) muss die Todesstrafe jedoch als Strafmaß ausscheiden:
Justizirrtümer in solchen Fällen sind irreversibel.
Ein Staat, der sich eine Verfassung gegeben hat, die den Schutz der Menschenwürde, Leib und Leben und sonstiger Rechtsgüter seiner Bürger beinhaltet, hat nicht das Recht, seine Bürger durch Strafurteile hinzurichten. Dies verstieße in jedem einzelnen Fall gegen unser Grundgesetz.
Der finale Rettungsschuss ist da etwas anderes, bei ihm handelt es sich quasi um die staatliche Ausformung der Notwehr/Nothilfe i.S.d. § 32 StGB, welche als Recht jedem einzelnen Bürger in solchen Situationen zukommt, wodurch er dann gerechtfertigt handelt. Die Anforderungen hieran sind jedoch relativ hoch anzusetzen.
Unser Strafsystem ist nicht auf reine Abschreckung oder Vergeltung, sondern auf General-/Spezialprävention und v.a. auf Resozialisierung (soweit möglich) ausgerichtet. Es ist nicht Ziel staatlicher Sanktionen, Vergeltung an Straftätern zu üben, sondern sie wieder in die Gesellschaft einzugliedern.
Für nicht resozialisierbare Täter bestehen die Möglichkeiten der (wirklich) lebenslangen Haft, sowie der Sicherungsverwahrung in einem psychiatrischen Krankenhaus etc.
Es gibt genug Fälle, in denen Straftäter lebenslang eingesperrt bleiben. Man muss sich zB nur mal ansehen, wer so alles in der JVA Bruchsal sitzt.
Und noch etwas: Indem man betreffende Straftäter als Staat hinrichtet, macht man im Grunde nichts anderes als sie: Man tötet einen Menschen. Und man würde als Staat sehr unglaubwürdig, wenn man auf der einen Seite Tötungsdelikte unter Strafe stellt, auf der anderen Seite selbst ein Tötungsdelikt - nämlich am Täter verübt. Dadurch hebt man als Staat seine juristische Rechtfertigung, zu bestrafen, selbst auf.
Fazit: Natürlich denke ich mir als Privatperson bei manchen Leuten "den/die müsste man doch einfach...!". Jedoch ist die Todesstrafe als Sanktion weder gegenüber der Gesellschaft oder den Opfern, noch gegenüber dem jeweiligen mutmaßlichen Täter und erst recht nicht vor unserer Verfassung zu verantworten.
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Zu den Forderungen nach Genitalverstümmelung und ähnlichen Maßnahmen wiederhole ich mich gerne noch einmal (siehe Pascal-Thread) und rede mir gerne den Mund bis in die ewigen Jagdgründe fusselig:
Laut dem GG sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Dieser Grundsatz wird zunächst einmal dahingehend konsequent umgesetzt, dass JEDER das Recht auf rechtliches Gehör hat. Dies garantiert für jeden Beschuldigten ein faires Verfahren. Dessen Grundsätze müssen konsequent eingehalten werden, und zwar bei JEDEM - egal wie abscheulich, bestialisch oder ekelerregend eine Tat auch sein mag. Der Staat ist von der Verfassung dazu VERPFLICHTET, diese Maßstäbe einzuhalten, da der Bestand des Rechtsstaates ansonsten gefährdet wird.
Zu diesen Maßstäben gehört z.B. auch, dass eine ausreichende Beweislage zu einer Verurteilung benötigt wird und bei deren Nichtvorliegen mit dem Grundsatz "in dubio pro reo" geurteilt wird und ein Angeklagter freigesprochen wird - wie im Fall Pascal und auch wenn es einem ganz und gar nicht schmeckt.
Auf rein emotionaler Ebene zu argumentieren und irgendwelche Dinge wie "Eier abreißen" und ähnliches zu fordern, ist einem solchen Vorgang unangemessen. Wir sind nicht mehr im alten Testament.
Wenn diesem Mann nachgewiesen werden kann - und davon ist auszugehen - dass er diese Tat begangen hat, dann wird er gemäß den Regelungen des Strafgesetzbuches verurteilt und bestraft werden.
Und auch die allgegenwärtigen Einwände "Nach 10 Jahren isser eh wieder draußen" und ähnlicher Blödsinn stimmen schlicht und einfach so nicht. Dem Gericht bieten sich viele Möglichkeiten, z.B. dass der Täter nach Verbüßung seiner Freiheitsstrafe in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn die "besondere Schwere der Schuld" im Urteil festgestellt und die oben genannte Unterbringung nach der Freiheitsstrafe angeordnet wird. In einem solchen Fall wird der Täter in aller Regel den Rest seines Lebens hinter Gittern verbringen. Damit die Gesellschaft vor ihm, und er vor sich selbst geschützt wird.
In diesen Einrichtungen herrschen in der Regel hohe Sicherheits- und Kontrollstandards. Sicherlich arbeiten überall Menschen, und wenn psychologische Gutachter Fehler machen, wie leider ab und an, dann haben diese Fehler natürlich geradezu diabolische Auswirkungen.
Der Einwand aber, dass solche Täter in der Regel milde Strafen bekommen und bald wieder freikommen, ist schlichtweg falsch. Erst vor einigen Tagen hat der Mörder des kleinen 9jährigen Jungen aus Leipzig lebenslänglich mit anschließender Sicherungsverwahrung bekommen. Dieser Mann wird niemals wieder auf freien Fuß gesetzt - und das ist gut so.
Ein bißchen mehr Sachlichkeit - bei aller verständlichen Wut, die ich selbst auf solche Leute auch habe - wäre also angebracht.
Denn wenn wir selbst den Anspruch an unser Rechtssystem haben, dass es in Bezug auf unsere eigene Person im Fall des Falles richtig, den Gesetzen und der Verfassung gemäß arbeitet, dann müssen wir dies auch jedem anderen zugestehen - egal wie krank oder bestialisch er ist. Denn Recht gilt und kann nicht so gebeugt werden, wie es der Mehrheit gerade gefällt. Dann haben wir nämlich keinen Rechtstaat mehr, sondern sonst irgendwas. Und das kann man - bei allem Verständnis für Trauer und Wut der Betroffenen - nicht wollen!