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In den Abstieg saniert

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OLG weist Berufung von Ex-Vorstand zurück - FCK-Position nachdrücklich bestätigt



Das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat die Berufung des früheren Vorstandsmitglieds beim 1. FC Kaiserslautern Gerhard Herzog gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kaiserslautern vom 23.02.2005 zurückgewiesen. Durch einstimmigen Beschluss des Senats wurde die Position des 1. FC Kaiserslautern nachdrücklich bestätigt und somit auch die Schadenersatzansprüche in einer Gesamthöhe von 521.239 Euro. Mit einer entsprechenden Klage gegen die ehemaligen FCK-Vorstände Jürgen Friedrich und Gerhard Herzog hatte die Vereinsführung auf die Bestrafung durch die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH mit 125.000 Euro und dem Abzug von drei Punkten für die Bundesligasaison 2003/2004 reagiert, die wegen der Nichtvorlage von Verträgen ausgesprochen worden war.



Diese Entscheidung der DFL hat das OLG bestätigt. Es hat auch verdeutlicht, dass der 1. FC Kaiserslautern mit gutem Recht kein Rechtsmittel gegen diese Sanktion eingelegt hat. Wörtlich heißt es:



„Gerade der Vergleich mit dem angeführten Verstoß des FC Bayern München zeigt überaus deutlich, dass die gegen den Kläger verhängten Sanktionen eher milde ausgefallen sind.“ Auch hat das OLG den Vorwurf entkräftet, die jetzigen FCK-Verantwortlichen hätten die Beklagten nicht rechtzeitig informiert und einbezogen. So heißt es in dem Urteil: „Denn es wird in keiner Weise substantiiert dargetan, welche erheblichen Tatsachen oder Beweismittel bei einer früheren Einbeziehung des Beklagten hätten vorgebracht werden können, die die ergangene Sanktions-Entscheidung zu verhindern geeignet gewesen wären oder die zumindest zu einer milderen Sanktion hätten führen können.“




Rechtsanwalt JR Prof. Dr. Egon Müller, Saarbrücken, der die Interessen des 1. FC Kaiserslautern wahrgenommen hat: „Das Landgericht Kaiserslautern und das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken haben die Rechtsposition der Vereinsführung mit deutlichen Worten ohne Wenn und Aber bestätigt. Die Einwendungen des Beklagten haben die Gerichte als durchweg nicht stichhaltig und haltlos bewertet.“



Hab mal einen Bereich hervorgehoben um zu zeigen das selbst deutsche Gerichte den Weg den Jäggi damals eingeschlagen ist als korrekt erachten haben.
 
@ ktown



Diese Meldung gibts hier schon irgendwo.

Könnte vielleicht jemand in normal verständlichem deutsch schreiben, was das heißt - bitte ohne eigene Meinung einzubauen?
 
Also ich versuchs mal.



Erstens hat wohl Herzog bzw. die Angeklagten (Friedrich, Herzog und Wieschemann) die, ihrer Meinung nach ungerechte Sanktionierung durch die DFL, damit begründet, dass z. B. der FC Bayern wohl auch von der DFL für ähnliche Fälle zwar bestraft wurde, aber nicht so hart.

Tja und zweitens behaupten sie, wenn sie rechtzeitig von Jäggi informiert worden wären, dann hätten sie die ganze Situation gegenüber der DFL aufklären können und der Verein hätte keine Strafe bekommen.

Im ersten Fall meint das Gericht, dass der Verein noch Milde davon gekommen wäre und zum zweiten Fall schenkt sie der Argumentation von den Dreien keinen glauben.
 
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