Ich bin mir nicht ganz sicher, was genau unter "Kapitalerträgen" bei der Erklärung für das Kindergeld zu verstehen ist (Nr. 2c im Formular). In der Erklärung steht, dass dazu auch Zinserträge zählen, wobei immer bei den Kapitalerträgen für Ledige eine Werbungskosten-Pauschale von 51 € abgezogen wird. Einnahmen aus Kapitalerträgen müssen immer nachgewiesen werden.
Würde das also bedeuten, dass ich für mich (als Kind) die Zinsen von Sparguthaben (Sparbuch) und Jugendgirokonto angeben müsste? Das sind so vielleicht 50 € im Jahr.
Würde das also bedeuten, dass ich für mich (als Kind) die Zinsen von Sparguthaben (Sparbuch) und Jugendgirokonto angeben müsste? Das sind so vielleicht 50 € im Jahr.