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Kapitalerträge beim Kindergeld

Viktor

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Ich bin mir nicht ganz sicher, was genau unter "Kapitalerträgen" bei der Erklärung für das Kindergeld zu verstehen ist (Nr. 2c im Formular). In der Erklärung steht, dass dazu auch Zinserträge zählen, wobei immer bei den Kapitalerträgen für Ledige eine Werbungskosten-Pauschale von 51 € abgezogen wird. Einnahmen aus Kapitalerträgen müssen immer nachgewiesen werden.



Würde das also bedeuten, dass ich für mich (als Kind) die Zinsen von Sparguthaben (Sparbuch) und Jugendgirokonto angeben müsste? Das sind so vielleicht 50 € im Jahr.
 
Einkünfte eines Kindes, dass das 18 Lebensjahr vollendet hat, mußt du immer angeben. Egal ob Ausbildungsvergütung oder Zinseinkünfte. Aber nur in der Anlage Kind.



Falls du selbst Kaptialeinkünfte hast: Die mußt du nur angeben, wenn du bei Einzelveranlagung nicht über 801,00 € kommst und bei Zusammenveranlagung nicht über 1.602,00 € kommst.



Aber gerade bei Zinseinkünfte übers Sparbuch; Da ist meistens Zinsabschlag und Soli abgezogen. Die nennt man anrechenbare Steuern, die du wieder vom Finanzamt gutgeschrieben bekommst... Auß diesem Grund würde ich sie angeben, damit du die paar Kröten, was die Bank dir die Bank abgezogen hat, wieder bekommst.
 
Aber gerade bei Zinseinkünfte übers Sparbuch; Da ist meistens Zinsabschlag und Soli abgezogen. Die nennt man anrechenbare Steuern, die du wieder vom Finanzamt gutgeschrieben bekommst... Auß diesem Grund würde ich sie angeben, damit du die paar Kröten, was die Bank dir die Bank abgezogen hat, wieder bekommst.


Den Soli kriegt er doch eh ! *urlaub *
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Danke,in dem Fall gehts ja um mich selber.

Bin heute 25 geworden und somit hat ich zunächst keinen weiteren Anspruch auf Kindergeld.

Da ich mich gerade in einem Studium befinde und Zivildienst vorher gemacht habe,hab ich jedoch weitere 9 Monate Anspruch drauf.



Jetzt bin ich gerade dabei,den vom Arbeitsamt zugeschickten Antrag auszufüllen und war mir nur nicht sicher, was unter Punkt 2c mit Kapitalvermögen gemeint ist (Bafög zb. wird unter 4 abgehandelt).

Ob darunter auch die Zinsen für mein Sparbuch und Jugendgiroknto fallen.
 
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