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Richtlinie für katholische Schulen und Religionslehrer
Meisner verbietet "multireligiöse Feiern"
Von Stephan Lennartz
Am Ende der Schullaufbahn steht in manchen Schulen eine Feier, in der die Kinder - egal welcher Religion - gemeinsam beten. Diese so genannten multireligiösen Feiern sollen im Erzbistum Köln ohne die Katholische Kirche stattfinden, hat Joachim Kardinal Meisner angeordnet.
Der Kölner Kardinal befürchtet eine Verwirrung der (katholischen) Schülerinnen und Schüler, die am Ende womöglich multireligiöse Feiern, ökumenische und katholische Gottesdienste nicht mehr auseinanderhalten könnten. "Jede Gemeinschaft kann nur allein zu ihrem Gott beten", stellt Kardinal Meisner fest, nicht zuletzt wegen der unterschiedlichen Gottesbilder. Seine Konsequenz, festgehalten in einer Richtlinie für die katholischen Religionslehrer und Schulen in seinem Bistum: Multireligiöse Feiern sollten "in jedem Fall ohne die Beteiligung der Katholischen Kirche stattfinden". Als Alternative schlägt er - bei "Schulen im Erzbistum Köln mit einem multikulturellen Umfeld" - nach Religionen getrennte Feiern vor und "gegebenenfalls" eine anschließende Begegnung aller in der Schule mit kurzen Grußworten von Vertretern der evangelischen und katholischen Kirche sowie der muslimischen Gemeinschaft.
Richtlinie auch für Kindergärten
Die Richtlinie gilt für die eigenen Schulen des Erzbistums und für alle katholischen Religionslehrer im Erzbistum, auch die an staatlichen Schulen. Bei ihrem Tun und Lassen hat die Kirche ein Wort mitzureden, sie erteilt die kirchliche Lehrerlaubnis ("Missio canonica"), ohne die keiner katholische Religion unterrichten darf. Sinngemäß gelte die Richtlinie natürlich auch für die katholischen Kindergärten, erklärt Christoph Heckeley, stellvertretender Sprecher des Kölner Bistums. "Die Position ist nicht neu. Sie findet sich bereits in einer Arbeitshilfe der Deutschen Bischofskonferenz aus dem Jahr 2003", sagt Heckeley im Gespräch mit WDR.de.
Kein Adventssingen mehr?
Aus für Multikulti-Weihnachtsfeier?
Kein gemeinsames Adventssingen von katholischen und muslimischen Kindern in der Tagesstätte, kein gemeinsames Krippenspiel? Der Bundesverband Aktion Humane Schule, in dem nach eigenen Angaben 700 Lehrer und Eltern organisiert sind, kritisierte die Anweisung als "unchristlich". Der Kölner Kardinal habe das schon bestehende Verbot gemeinsamer Gottesdienste nun auch auf andere Feiern wie zum Beispiel Adventssingen ausgedehnt, sagte der Verbandsvorsitzende Detlef Träbert. Brauchtumsfeiern wie gemeinsames Advents- oder Sankt-Martins-Singen seien möglich, kontert Christoph Heckeley vom Erzbistum - "wenn dabei nicht gemeinsam gebetet wird".
"Der Gipfel"
Für Aufregung sorgt das Kardinals-Dekret trotzdem. "Das Verbot von Kardinal Meisner ist wirklich der Gipfel", verkündet Monika Düker von den NRW-Grünen. "Kardinal Meisner spricht das Verbot in einer Zeit aus, in der der Großteil der Gesellschaft die Wichtigkeit des Dialoges der Religionen und Kulturen erkannt hat", beklagt Düker. "Darf jetzt nur noch der Papst gemeinsam mit Muslimen beten?", fragt sie in Anspielung auf die Türkeireise von Benedikt XVI. Ähnlich wie in Assisi, zu dem Vorgänger-Papst Johannes Paul II. regelmäßig andere Religionsführer einlud, betete man zusammen, aber nicht dasselbe Gebet und nicht an denselben Gott, erklärt Christoph Heckeley.
"Fundamentalistische Variante"
Gemeinsam feiern, aber nicht gemeinsam beten?
Christel Jungmann vom Verband Bildung und Erziehung NRW hält dagegen: "Schule sollte doch ein Ort der Integration sein. Deshalb muss es auch gemeinsame Feiern geben, die in den religiösen Bereich hineinreichen", fordert die Gewerkschafterin. Anscheinend hat die Richtlinie, die das Datum vom 17. November trägt, aber noch nicht für Unruhe an den Schulen gesorgt: "Anfragen verunsicherter Lehrerinnen oder Lehrer gab es noch nicht." Drastischer fällt das Urteil vom NRW-Vorsitzenden der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft aus. "Das ist eine fundamentalistische Variante des Katholizismus. Eine lächerliche Restriktion, das wirkliche Leben läuft anders", sagt Andreas Meyer-Lauber WDR.de. "Ich glaube, solche Anweisungen nehmen viele Kolleginnen und Kollegen gar nicht mehr ernst."
http://www.wdr.de/themen/kultur/religion/erzbistum_koeln/061206.jhtml?rubrikenstyle=kulturhttp://www.wdr.de/themen/kultur/religion/erzbistum_koeln/061206.jhtml?rubrikenstyle=kultur
Meisner verbietet "multireligiöse Feiern"
Von Stephan Lennartz
Am Ende der Schullaufbahn steht in manchen Schulen eine Feier, in der die Kinder - egal welcher Religion - gemeinsam beten. Diese so genannten multireligiösen Feiern sollen im Erzbistum Köln ohne die Katholische Kirche stattfinden, hat Joachim Kardinal Meisner angeordnet.
Der Kölner Kardinal befürchtet eine Verwirrung der (katholischen) Schülerinnen und Schüler, die am Ende womöglich multireligiöse Feiern, ökumenische und katholische Gottesdienste nicht mehr auseinanderhalten könnten. "Jede Gemeinschaft kann nur allein zu ihrem Gott beten", stellt Kardinal Meisner fest, nicht zuletzt wegen der unterschiedlichen Gottesbilder. Seine Konsequenz, festgehalten in einer Richtlinie für die katholischen Religionslehrer und Schulen in seinem Bistum: Multireligiöse Feiern sollten "in jedem Fall ohne die Beteiligung der Katholischen Kirche stattfinden". Als Alternative schlägt er - bei "Schulen im Erzbistum Köln mit einem multikulturellen Umfeld" - nach Religionen getrennte Feiern vor und "gegebenenfalls" eine anschließende Begegnung aller in der Schule mit kurzen Grußworten von Vertretern der evangelischen und katholischen Kirche sowie der muslimischen Gemeinschaft.
Richtlinie auch für Kindergärten
Die Richtlinie gilt für die eigenen Schulen des Erzbistums und für alle katholischen Religionslehrer im Erzbistum, auch die an staatlichen Schulen. Bei ihrem Tun und Lassen hat die Kirche ein Wort mitzureden, sie erteilt die kirchliche Lehrerlaubnis ("Missio canonica"), ohne die keiner katholische Religion unterrichten darf. Sinngemäß gelte die Richtlinie natürlich auch für die katholischen Kindergärten, erklärt Christoph Heckeley, stellvertretender Sprecher des Kölner Bistums. "Die Position ist nicht neu. Sie findet sich bereits in einer Arbeitshilfe der Deutschen Bischofskonferenz aus dem Jahr 2003", sagt Heckeley im Gespräch mit WDR.de.
Kein Adventssingen mehr?
Aus für Multikulti-Weihnachtsfeier?
Kein gemeinsames Adventssingen von katholischen und muslimischen Kindern in der Tagesstätte, kein gemeinsames Krippenspiel? Der Bundesverband Aktion Humane Schule, in dem nach eigenen Angaben 700 Lehrer und Eltern organisiert sind, kritisierte die Anweisung als "unchristlich". Der Kölner Kardinal habe das schon bestehende Verbot gemeinsamer Gottesdienste nun auch auf andere Feiern wie zum Beispiel Adventssingen ausgedehnt, sagte der Verbandsvorsitzende Detlef Träbert. Brauchtumsfeiern wie gemeinsames Advents- oder Sankt-Martins-Singen seien möglich, kontert Christoph Heckeley vom Erzbistum - "wenn dabei nicht gemeinsam gebetet wird".
"Der Gipfel"
Für Aufregung sorgt das Kardinals-Dekret trotzdem. "Das Verbot von Kardinal Meisner ist wirklich der Gipfel", verkündet Monika Düker von den NRW-Grünen. "Kardinal Meisner spricht das Verbot in einer Zeit aus, in der der Großteil der Gesellschaft die Wichtigkeit des Dialoges der Religionen und Kulturen erkannt hat", beklagt Düker. "Darf jetzt nur noch der Papst gemeinsam mit Muslimen beten?", fragt sie in Anspielung auf die Türkeireise von Benedikt XVI. Ähnlich wie in Assisi, zu dem Vorgänger-Papst Johannes Paul II. regelmäßig andere Religionsführer einlud, betete man zusammen, aber nicht dasselbe Gebet und nicht an denselben Gott, erklärt Christoph Heckeley.
"Fundamentalistische Variante"
Gemeinsam feiern, aber nicht gemeinsam beten?
Christel Jungmann vom Verband Bildung und Erziehung NRW hält dagegen: "Schule sollte doch ein Ort der Integration sein. Deshalb muss es auch gemeinsame Feiern geben, die in den religiösen Bereich hineinreichen", fordert die Gewerkschafterin. Anscheinend hat die Richtlinie, die das Datum vom 17. November trägt, aber noch nicht für Unruhe an den Schulen gesorgt: "Anfragen verunsicherter Lehrerinnen oder Lehrer gab es noch nicht." Drastischer fällt das Urteil vom NRW-Vorsitzenden der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft aus. "Das ist eine fundamentalistische Variante des Katholizismus. Eine lächerliche Restriktion, das wirkliche Leben läuft anders", sagt Andreas Meyer-Lauber WDR.de. "Ich glaube, solche Anweisungen nehmen viele Kolleginnen und Kollegen gar nicht mehr ernst."
http://www.wdr.de/themen/kultur/religion/erzbistum_koeln/061206.jhtml?rubrikenstyle=kulturhttp://www.wdr.de/themen/kultur/religion/erzbistum_koeln/061206.jhtml?rubrikenstyle=kultur