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Kennzeichenerfassung verstößt gegen Grundgesetz

redcity

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Das Bundesverfassungsgericht hat hat der millionenfachen Video-Erfassung von Autokennzeichen zum Fahndungsabgleich enge Grenzen gesetzt. Solch ein Eingriff in die Grundrechte der Bürger ist nur auf Grundlage klarer Gesetze zulässig, entschied das Gericht. Es erklärte damit zwei Vorschriften aus Hessen und Schleswig-Holstein für nichtig, weil sie gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen. Sie gaben damit drei Autofahrern aus Hessen und Schleswig-Holstein recht, die gegen die grundlose Erfassung Verfassungsbeschwerde erhoben hatten.



Das Urteil betrifft insgesamt acht von 16 Bundesländern, in denen das automatische Scannen laut Polizeigesetz erlaubt ist: Neben Hessen und Schleswig-Holstein sind dies Bayern, Bremen, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz. Auch auf Bundesebene war bislang eine entsprechende Regelung im Gespräch. In Baden-Württemberg ist die Methode zudem von diesem Sommer an erlaubt.



Das Ablesen erfolgt entweder von stationären Einrichtungen oder von einem Polizeiwagen aus. Allein in Hessen wurden im Jahr 2007 über eine Million Kennzeichen automatisch gescannt und mit Fahndungslisten abgeglichen.



Was bringt's?Der Ertrag der Maßnahme ist umstritten. Nach Angaben der Kläger gab es in Hessen eine Trefferquote von nur 0,3 Promille. Gefunden wurden meist Autobesitzer, die ihre Versicherungsbeiträge nicht zahlten. Nach Argumentation der Kläger wird die Polizei mit den Gesetzen zu einer massenhaften heimlichen Beobachtung von Unverdächtigen ermächtigt. Außerdem sei der Verwendungszweck der Daten nicht hinreichend geregelt.





Die Länder vertraten dagegen bislang die Ansicht, die automatische Kennzeichenerfassung sei verfassungsgemäß. Der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) sprach bei der mündlichen Verhandlung im November von einem "Grundrechtseingriff an der Bagatellgrenze". Es gebe keinen Unterschied zu den herkömmlichen Polizeikontrollen. Dabei schreibt ein Polizist das Kennzeichen auf und startet dann selbst oder über einen Kollegen in der Wache eine Fahndungsabfrage.



quelle: tagesschau.de



fällt mir ehrlich gesagt nicht viel dazu ein...typisch deutschland
 
Was bringt's?Der Ertrag der Maßnahme ist umstritten. Nach Angaben der Kläger gab es in Hessen eine Trefferquote von nur 0,3 Promille. Gefunden wurden meist Autobesitzer, die ihre Versicherungsbeiträge nicht zahlten. Nach Argumentation der Kläger wird die Polizei mit den Gesetzen zu einer massenhaften heimlichen Beobachtung von Unverdächtigen ermächtigt. Außerdem sei der Verwendungszweck der Daten nicht hinreichend geregelt.


Funktioniert das System nun überhaupt? Oder werden ein Großteil der Kennzeichen falsch gescannt.



Das GG muss in D gschützt werden, und dafür ist das Gericht da, um zu überprüfen ob ein Gesetz dagegen verstößt. Damit werden eben auch Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht verboten, denn wenn wir alles übernehmen würden, was Schäuble und Konsorten vorschlagen, dann wären wir doch in einem Überwachungsstaat. Der Unterschied zwischen der Überwachung durch Menschen, wie in der DDR, oder durch moderne Elektronik wären doch verschwindend gering.

Warum dies für die Strafverfolgung eine Katastrophe ist, dass weiß ich nicht.

Im Großteil aller Verfolgungsfälle ist das Kennzeichen doch unbekannt und auch so haben wir eine hohe Aufklärungsquote, ich kann mir nicht vorstellen, dass durch die Kennzeichenerfassung eine signifikante Verbesserung ereicht werden würde.
 
Das Grundgesetz muss geschützt werden, das ist richtig und auch gut so. Eine Trefferquote von 0,3 Promille heißt für mich, das bei 10.000 gescannten Fahrzeugen 3 Fahrzeuge herausgefischt werden konnten.

Was das Scannen angeht, so gibt es Szenarien und bekannte Fällen in denen ein solches Erfassen zumindest einmal zu Fahndungserfolgen hätte führen können.

Ich erinnere mich an einen LKW-Fahrer aus Hessen, welcher mehrfach Frauen missbraucht und ermordet hat. Man wusste von ihm nur, dass er LKW-Fahrer ist und dass er mehrere Taten begannen hat. Über die Daten der Mauterfassung wäre es somit problemlos möglich gewesen alle LKW-Fahrer zu filtern, die an einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort waren. Hierüber würde sich ein Täter sehr schnell ermitteln lassen. Aber auch die Verwendung dieser Daten ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, warum auch immer.

Ich halte es auch für hirnrissig zu meinen man würde automatisch von jedem Fahrer ein komplettes Bewegungsbild anfertigen und selbst wenn, was sollte man damit anstellen?

Was ich zu dem Thema noch zu sagen habe werde ich dann äußern, wenn sich evtl gewisse Personen hier geäußert haben.
 
Das Gericht hat das Auslesen der Kennezeichen übrigends NICHT für Verfassungswiedrig erklärt, sondern nur klar gemacht, dass die momentanen Gesetze dafür nicht ausreichen. Mit dem Grundgesetz selbst ist die Überwachung des Verkehrs konform. Nun müssen also lediglich ein zwei Gesetze geändert werden und die Überwachung kommt. Die, nebenbei angemerkt, sowieso gemacht wird nur eben momentan nicht fürs Gericht taugt
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"Die Kennzeichenerfassung kommt trotzdem"

Das Bundesverfassungsgericht hat das Scannen von Autokennzeichen für nichtig erklärt. Die Überwachung wird aber trotzdem kommen, sagt ARD-Rechtsexperte Möller im tagesschau.de-Interview. Die Gesetze müssten nur anders formuliert werden und dem Recht der Bürger auf Datenschutz entsprechen.



tagesschau.de: Die Verfassungsrichter haben die Ablehnung der Video-Überwachung von Autokennzeichen mit der Begründung abgelehnt, die bestehenden Landes-Gesetze seien zu ungenau. In ihnen sei weder Anlass noch Ermittlungszweck genannt. Heißt das, dass die Kennzeichen-Erfassung noch kommen kann, wenn die Gesetze klarer definiert würden?





Karl-Dieter Möller: Ja. Das Verfassungsgericht hat in seiner Entscheidung sehr klare Vorgaben dazu gemacht, wann solche Gesetze gemacht werden können. Das Urteil kann man lesen wie eine Gebrauchsanweisung für den Gesetzgeber: Wenn die Gesetzgeber in den Ländern Anlass und Zweck der Fahndung deutlich ins Gesetz schreiben, und wenn sie im Gesetz weiterhin definieren, wie die Daten rechtlich und technisch gesichert werden und ob sie tatsächlich anonym bleiben – wenn dies alles handfest im Gesetz steht, so dass es auch für den Bürger überprüfbar ist, dann sind solche automatischen Kennzeichenerfassungen möglich. Und diese Gesetze werden auf jeden Fall kommen.



tagesschau.de: Die verworfenen Gesetze erlaubten es der Polizei, automatisch Kennzeichen zu fotografieren und mit Fahndungslisten abzugleichen, etwa um gestohlene oder unversicherte Fahrzeuge aufzuspüren. Was haben die Gesetze bis jetzt gebracht? Muss die Polizei jetzt zunächst auf wesentliche Fahndungserfolge verzichten?





Möller: Nein. Wenn man die Daten betrachtet, die aus Hessen vorliegen, wird das deutlich: Bei einer Million automatisch erfasster Kennzeichen hat man 300 Fälle rausgefischt - also ein ganz geringer Prozentsatz. Aber die Menge der erfassten Fälle spielt für die Verfassungsrichter keine Rolle. In dem Urteil legen sie Wert auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Das heißt, der Zweck der Fahndung muss definiert werden, beispielsweise eine Drogenfahndung oder die Suche nach gestohlenen Fahrzeugen oder solchen ohne Versicherungsschutz. All das ist machbar, sagen die Verfassungsrichter. Aber es muss im Gesetz klar definiert sein. Es muss auch klar sein, was mit den Daten passiert.



"Keine Ermittlungen ins Blaue"tagesschau.de: Das Gericht argumentiert mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Dieses Recht führen die Richter häufig an, wenn es im weitesten Sinne um Datenerfassung durch den Staat geht. Stärkt das vorliegende Urteil erneut die Privatsphäre des Bürgers gegenüber den Überwachungsgelüsten des Staates?



Möller: Unbedingt. Die Richter sehen, dass der Bürger allmählich Angst vor der flächendeckenden Überwachung des Staates bekommen. Das Urteil fügt sich ein in eine Reihe von Urteilen der letzten Jahre, wo die Verfassungsrichter immer wieder darauf gedrungen haben, dass die Freiheit der Bürger nicht durch das Sicherheitsbedürfnis des Gesetzgebers überlagert werden darf. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedeutet Schutz des Einzelnen gegen die unbegrenzte Erhebung, Speicherung und Weitergabe seiner persönlichen Daten. Dieses Recht haben die Richter in diesem Fall bedroht gesehen, weil das Gesetz dem Bürger nicht klar sagt, was mit seinen Daten geschieht. Die Richter haben einen sehr deutlichen Satz ins Urteil geschrieben: 'Ermittlungen, die in Grundrechte eingreifen, dürfen nicht ins Blaue hinein geführt werden'.



tagesschau.de: Ist der Eindruck richtig, dass das Verfassungsgericht immer mehr zur Schutzmacht der bürgerlichen Freiheiten wird?





Möller: Was die Freiheitsrechte des Bürgers angeht, ja. Es kann nicht sein, dass nur wegen der Hoffnung auf Fahndungserfolge in einzelnen Fällen jeder Bürger unter einen Generalverdacht gestellt wird. Das haben die Verfassungsrichter auch schon bei dem neu entwickelten Grundrecht zur Online-Durchsuchung gesagt. Salopp formuliert gilt danach: 'Die Daten auf meinem Computer gehören mir.' Dieses neue 'Computer-Grundrecht' dockt direkt an das informationelle Selbstbestimmungsrecht an.



Urteil mit weitreichenden Folgen?tagesschau.de: Werden das Urteil zur Online-Durchsuchung und das von heute Auswirkungen haben auf das bevorstehende Urteil zur Vorratsdatenspeicherung? Gegen dieses Gesetz sind ja ebenfalls Verfassungsbeschwerden geplant.



Möller: Ich denke, dass die beiden Urteile eine Vorwirkung haben werden. Es könnte sein, dass das Verfassungsgericht auch bei der Vorratsdatenspeicherung Einschränkungen vornimmt – besonders wenn es um die langfristige Speicherung von Daten geht.



Aber es stellt sich nach dem heutigen Urteil noch einer weitere interessante Frage, die nach der örtlichen Video-Überwachung. Denn da werden ja nicht nur Kennzeichen, sondern Menschen erfasst. Und wenn diese Bilder länger gespeichert werden – und das ist ja der Sinn der Video-Überwachung - könnte das noch große Probleme geben.
 
Zwiespältig.



Aber immer wieder faszinierend wie das Schlagwort Überwachungsstaat kommt, und dann zahlen die Leute mit ihrerer Kreditkarte überall und im Internet, legen ihre Payback-Karte hin ...
 
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