Ich habe mir in den USA ältere Wrestling Shows auf DVD aufnehmen lassen und darf dieses Päckchen jetzt beim Zoll abholen.
Bezahlt habe ich dafür inkl. Versandkosten etwa 75 Euro.
Auf der mir zugestellten Zollmitteilung steht, dass ich
a) Rechnung (zweifach, allg. verständliche Warenbezeichnung in deutscher Sprache)
Nachweis über den gezahlten Kaufpreis
mitbringen soll.
Komme ich um eine Zollgebühr umher oder muss ich jetzt drauf zahlen?
Ist es sinnvoll zu sagen, dass es sich um Wrestling Aufnahmen auf DVD handelt?
Bzw. wie verhält es sich mit dem Warenwert? Die reinen Rohlingkosten dürften maximal 15 Euro betragen.
Bezahlt habe ich dafür inkl. Versandkosten etwa 75 Euro.
Auf der mir zugestellten Zollmitteilung steht, dass ich
a) Rechnung (zweifach, allg. verständliche Warenbezeichnung in deutscher Sprache)
mitbringen soll.
Komme ich um eine Zollgebühr umher oder muss ich jetzt drauf zahlen?
Ist es sinnvoll zu sagen, dass es sich um Wrestling Aufnahmen auf DVD handelt?
Bzw. wie verhält es sich mit dem Warenwert? Die reinen Rohlingkosten dürften maximal 15 Euro betragen.