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Päckchen beim Zoll gelandet

Viktor

Active Member
Ich habe mir in den USA ältere Wrestling Shows auf DVD aufnehmen lassen und darf dieses Päckchen jetzt beim Zoll abholen.

Bezahlt habe ich dafür inkl. Versandkosten etwa 75 Euro.



Auf der mir zugestellten Zollmitteilung steht, dass ich



a) Rechnung (zweifach, allg. verständliche Warenbezeichnung in deutscher Sprache)

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Nachweis über den gezahlten Kaufpreis



mitbringen soll.



Komme ich um eine Zollgebühr umher oder muss ich jetzt drauf zahlen?

Ist es sinnvoll zu sagen, dass es sich um Wrestling Aufnahmen auf DVD handelt?

Bzw. wie verhält es sich mit dem Warenwert? Die reinen Rohlingkosten dürften maximal 15 Euro betragen.
 
Ich glaube es ist schwer, da noch zu "bescheissen". Du musst jetzt knapp 30% des Kaufpreises auf der Rechnung und anteilige Versandkosten (Anteil der Versandkosten innerhalb der EU) draufzahlen.
 
Wenn es kein Produkt ist, für das Einfuhrbeschränkungen existieren, musst Du wahrscheinlich nur die Einfuhrumsatzsteuer (19%) zahlen (plus evtl. eine fixe Verwaltungspauschale) und gut ist.



Bei Produkten mit Einfuhrbeschränkungen darfst Du entscheiden, ob Du das Produkt zur Vernichtung freigibst oder ob es auf Deine Kosten an den Absender zurückgeschickt werden soll (in der Hoffnung von diesem den Kaufpreis zurückzuerhalten).



@strowbowse: Was sind die 30% für ein Steuersatz?
 
Na toll. Dann darf ich wohl auf jeden Fall nachzahlen.

Was ich noch nicht ganz verstanden habe, ist dass ich sowohl eine Rechnung als auch einen Nachweis über den Kaufpreis vorzeigen muss (Paypal Beleg). Paypal Kontoauszug habe ich, eine separate Rechnung jedoch nicht.




Auf der paypal Rechnung steht übrigens noch:



Informationen für Zollabfertigung



Beschreibung: DVDS

Anzahl:1

Wert (USD): $1,00 USD

Gewicht: 1 lbs 2 oz

Zollwährung: USD

Art des Paketinhalts: Gift


Dh., der Verkäufer hat angegeben, dass es sich um ein Geschenk handelt.

Wenn ich jetzt mit einer Rechnung aufkreuze, kann mir da ein Strick draus gedreht werden?
 
Bei mir ist einmal etwas ähnliches passiert. Musste damals knapp 7 Euro zahlen, die mir aber sofort vom Verkäufer erstattet wurden. Ich würde daher auch mal mit ihm darüber reden.
 
In einem anderen Forum hat man mich darauf hingewiesen, dass es ja nicht wirklich rechtens ist, dass ich Geld für die TV Aufnahmen bezahlt habe.



Auch wenn ich mir die Frage praktisch selbst beantworten könnte, wäre es schlau zu behaupten, dass es sich bei den DVDs wirklich um ein Geschenk handelt und auf den paypal Auszug zu verzichten? Schließlich habe ich am 7. Oktober wirklich Geburtstag gehabt.
 
Mal ne blöde Frage, für was sollst du denn jetzt Zollgebühren zahlen? Du liegst doch weit unter der Grenze ab wann man etwas verzollen/versteuern muß?

Und wie kommst du auf 75€ wenn du dir das aufnehmen lassen hast? Wieviele DVD´s sind das denn das der Zoll sich da einschaltet?

Wenn du noch nen guten Oldschool Videorekorder hast kann ich Dir auch WWF Kassetten schicken? Sind so ab 1990 ^^
 
Mal ne blöde Frage, für was sollst du denn jetzt Zollgebühren zahlen? Du liegst doch weit unter der Grenze ab wann man etwas verzollen/versteuern muß?
Und wie kommst du auf 75€ wenn du dir das aufnehmen lassen hast? Wieviele DVD´s sind das denn das der Zoll sich da einschaltet?

Wenn du noch nen guten Oldschool Videorekorder hast kann ich Dir auch WWF Kassetten schicken? Sind so ab 1990 ^^


Sind RAW/ SmackDown Aufnahmen, also wöchentliche Shows. Daher sind in dem Päckchen ca. 50 DVD Rohlinge drin.

Jetzt rechne mal etwas über 1 Euro pro Aufnahme + Versand
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Nach meinen Informationen fällt tatsächlich kein Zoll, sondern nur 19% Einfuhrumsatzsteuer an, so wie French-FCK-Fan bereits gesagt hat.



Die bezahle ich jetzt von mir aus noch , hoffe nur, dass ich die Aufnahmen behalten darf
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PS: nee danke, VHS hab ich selbst
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Ich muss noch einmal kurz nachfragen: Da es sich bei den Wrestlingshows um TV Aufnahmen aus den USA handelt und ich das Paket sicherlich vor Ort öffnen muss, frage ich mich, ob ich die DVDs behalten darf oder diese beschlagnahmt werden?

Ich möchte noch einmal betonen, dass es keine Kopien von Original DVDs oder ähnlichem handelt.
 
Hey. Zoll musst du bezahlen. Per Post liegt die Grenze bei 22 Euro, wenn man mit Schiff/Flugzeug reist liegt es viel höher.

s.



http://www.zoll.de/faq/postverkehr/postverkehr/index.html#gewerblich_fragen18http://www.zoll.de/faq/postverkehr/postverkehr/index.html#gewerblich_fragen18



wie das mit dem urheberrecht und so ist, bin ich überfragt, aber an deiner stelle würd ich vermeiden, das paket aufzumachen (ich musste das neulich nicht, als ich was vom zoll geholt hab). wenn du einen preisnachweis hast, müsste das eigentlich klappen.
 
Ich habe schon bei google danach gesucht, ob das Paket, dass man abholen muss, auch wirklich jedes mal aufgemacht werden muss. Zu 99% war davon zu lesen, dass das gemacht wird.

Och Mann, dabei wollte ich einfach nur alte Erinnerungen auffrischen.
 
Würde auch davon ausgehen das es aufgemacht wird oder sogar schon geöffnet worden ist. Denke aber das du den Inhalt (DVD´s) behalten darfst. Da es keine Kopien sind sondern Aufnahmen uas dem TV. Würdest du diese ins Netz stellen und das TV Logo entfernen würdest du dich erst strafbar machen. Ist ja das gleiche als wenn du was von Sat2 oder Pro8 aufnehmen würdest und dann zu deinen Verwanten in die USA schicken würdest. Also mach dir da mal keine Sorgen.
 
Würde auch davon ausgehen das es aufgemacht wird oder sogar schon geöffnet worden ist. Denke aber das du den Inhalt (DVD´s) behalten darfst. Da es keine Kopien sind sondern Aufnahmen uas dem TV. Würdest du diese ins Netz stellen und das TV Logo entfernen würdest du dich erst strafbar machen. Ist ja das gleiche als wenn du was von Sat2 oder Pro8 aufnehmen würdest und dann zu deinen Verwanten in die USA schicken würdest. Also mach dir da mal keine Sorgen.


die dürfen keine pakete einfach so aufmachen. sie können dir höchstens sagen, damit du es bekommst, musst du ihnen den inhalt zeigen. ich hatte neulich nen 5 euro artikel, auf dem der wert nicht drauf stand, beim zoll liegen, dann hab ich angerufen und musste da erklären, dass ich einverstanden bin, dass der zollmensch mein paket öffnet und die rechnung anschaut. postgeheimnis gilt erstmal auch für die.



french: hab grad mal geschaut und unterschiedliches gefunden. kann sein dass du recht hast.
 
Was gilt denn eigentlich bei Büchern? Ich habe zwei Kochbücher in den USA bestellt, die sich per email wohl gestern auf den Weg zu mir gemacht haben. Gesamtwert 45 USD plus 12 USD Fracht.
 
Also Viktor hast du dich schon getraut das Paket zu holen? Vince McMahon hat sicher den IRS beim Zoll versteckt, damit er noch ein paar Mäuse abquetschen kann. Mit 50 DVDs solltest du wohl von Savio Vega -Austin Strapmatch bis heute alles haben, da schaut man ja Jahre dran. Und die Hälfte davon is Hornswoggle-Kram!
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die dürfen keine pakete einfach so aufmachen. sie können dir höchstens sagen, damit du es bekommst, musst du ihnen den inhalt zeigen. ich hatte neulich nen 5 euro artikel, auf dem der wert nicht drauf stand, beim zoll liegen, dann hab ich angerufen und musste da erklären, dass ich einverstanden bin, dass der zollmensch mein paket öffnet und die rechnung anschaut. postgeheimnis gilt erstmal auch für die.


french: hab grad mal geschaut und unterschiedliches gefunden. kann sein dass du recht hast.


Da muß ich Dir wiedersprechen. Wenn der Zoll denkt das mit dem Päckchen etwas nicht stimmt dürfen sie es natürlich aufmachen. Da würde ich sogar die 3 Punkte gegen die Eintracht drauf wetten
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Ich hatte in letzter Zeit auch drei T-Shirt-Bestellungen aus den USA und zwei davon wurden vom Zoll geöffnet. Konnte man schön daran sehen, dass der Zollzettel im Päckchen lag. Die Päckchen wurden mir dann aber normal per Post zugestellt bzw. in der Filiale abgegeben und ich konnte sie mir gegen Zahlung der Steuern abholen. Das dritte Päckchen kam direkt zu mir, musste mit nem Wert von 20$ nicht besteuert werden.
 
Also Viktor hast du dich schon getraut das Paket zu holen? Vince McMahon hat sicher den IRS beim Zoll versteckt, damit er noch ein paar Mäuse abquetschen kann. Mit 50 DVDs solltest du wohl von Savio Vega -Austin Strapmatch bis heute alles haben, da schaut man ja Jahre dran. Und die Hälfte davon is Hornswoggle-Kram!
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LOL, netter Text *g*

Im Päckchen waren die RAW Jahrgänge 1993, 1994, das besagte Strapmatch war aber 1996
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Ich bin abends kurz vor deren Feierabend hin und das ganze lief sehr locker ab. Ich wurde zwar gefragt, was ihm Päckchen sei, aber wirklich interessiert hat sie nur, dass ich die 19% Einfuhrgebühr drauf zahle.

Noch ein bisschen Smalltalk und ich durfte gehen.



Das Päckchen wurde übrigens schon vor meiner Ankunft kontrolliert. Jedenfalls war es an einer Seite aufgeschnitten und wieder mit einem Zollklebeband zugeklebt gewesen.



Im Grunde viel Rauch um nichts
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Ich find das, ja mal abgesehn davon dass es nicht illegal war, auch irgendwo beruhigend das die Beamten als Zöllner arbeiten und nicht als Häscher der Rechteverwertungsindustrie.

2 Jahre Raw = 50 DVDs ist schon krass. Ich konzentrier mich grad mehr auf ECW Ende 90er, war mal wieder so ein Trend den ich leider verpasst hab (wie die ersten Folgen Trio mit 4 Fäusten, X-Files oder Lost).
 
Von der ECW hab ich die Jahrgänge 1993,1997 und 1998. Ich wünschte ich hätte die Zeit sie alle anzuschauen. Aber ich komme ja schon kaum mit dem aktuellen WWE/TNA Zeug hinterher^^
 
Mal was anderes:

Ein Kumpel von mir fährt bald in die USA, ausbildungsmäßig. Wenn er mir da einen iPod touch (32GB dort ist günstiger als 8 GB hier) kauft und dann schickt, muss ich dann Zoll zahlen?
 
Beim Zoll wird das eigentlich recht gut beschrieben.



Also du wirst in jedem Fall in Deutschland die EUSt zahlen müssen, also 19% auf den Rechnungspreis, da hilft es dir auch nicht, wenn du das als Geschenk deklarierst, hier müsste die Freigrenze bei 50,- € liegen. Den Zollsatz der jeweiligen Güter kannst du aus untenstehendem Link entnehmen.

Bei der Einfuhr per Post gilt grundsätzlich, ab 22,- € Warenwert wird die Zahlung der EUSt. fällig, Kaffee war meines Wissens von dieser Befreiung unter 22€ ausgenommen, da zahlst du immer. (was für nen Stuss man an der Uni lernt)



Ab 150,- € Warenwert fallen dann zu EUSt auch noch Zölle an. Die Höhe der Zölle erechnet sich aus den Zolltarifen und dem Warenwert.





http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/a5_beispiele_zollsaetze/index.htmlhttp://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/a5_beispiele_zollsaetze/index.html



Übrigens: Teilen hilft nicht. Also dein Freund kann nicht reinschreiben "Lieber Jonny, lieber Redcity, lieber AndyU, lieber Mika, lieber Schwabenteufel" hiermit schenke ich jedem von euch 1/5 des EI-Pädd. Klappt nicht.
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@andy

Glaube nicht. Der von dir gepostete Link bezieht sich ja auf die Einfuhr/Ausfuhr von Elektrotechnik. Er führt aber nicht, sonder lässt einführen. Auf dem Postweg gelten da ganz andere Freigrenzen, als wenn er selbst als Reisender einführt.

Hier müsste es aber schnuppe sein, da der Zollsatz beim Computer bei 0 liegt.
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Was gilt denn eigentlich bei Büchern? Ich habe zwei Kochbücher in den USA bestellt, die sich per email wohl gestern auf den Weg zu mir gemacht haben. Gesamtwert 45 USD plus 12 USD Fracht.


Die o.g. Bücher sind gestern bei mir Zuhause angekommen. Grüner Stempel drauf "Zoll geprüft" (oder so ähnlich), ansonsten nix weiter.
 
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