Wird meines Wissens aber nur einfach berechnet (also nicht hin und zurück). Oder irre ich da gewaltig?
Stimmt, oneway, sorry
Hier noch aus Wiki die Pro und Contra:
Positionen gegen die Entfernungspauschale
Die Entfernungspauschale wird unter ökologischen Gesichtspunkten kritisiert. So wird vom Umweltbundesamt deren komplette Streichung gefordert. Umweltorganisationen weisen darauf hin, dass die Entfernungspauschale das Auseinanderfallen von Wohn- und Arbeitsstätte fördere, also etwa in der Stadt zu arbeiten und im Grünen zu wohnen. In diesem Zusammenhang wird die Entfernungspauschale gelegentlich als „Zersiedelungsprämie“ bezeichnet.
Zudem wird vorgebracht, dass die staatliche Förderung des Pendelverkehrs zu Problemen der Suburbanisierung führe, insbesondere zu einer Verschärfung der Verkehrsprobleme in Ballungsräumen, zur Verödung der Innenstädte und zur suburbanen Ghettoisierung.
Überdies benachteilige die Entfernungspauschale Arbeitnehmer, die bewusst in der Nähe ihres Arbeitgebers wohnen und hierfür höhere Mieten in Kauf nähmen, aber ihre Mieten nicht gesondert steuerlich absetzen können, weil Kosten der Lebensführung (wie Nahrung, Kleidung, Wohnung, etc.) über den Grundfreibetrag von derzeit 7664 € (bzw 15.328 € bei Zusammenveranlagung) als abgegolten gelten.
Einige Wissenschaftler, Politiker und Medien, insbesondere ordoliberal orientierte, sehen die Entfernungspauschale als zu streichende Subvention, da die Wahl des Wohnortes Privatsache sei. Beruflich veranlasste Tatbestände begännen erst am Werkstor, so diese Theorie. (Das Bundesfinanzministerium verteidigt die derzeitige Regelung mit diesem Werkstorprinzip.) Vor dem Hintergrund der Forderung nach Subventionsabbau wird eine Reduzierung oder eine Abschaffung nicht nur der Pauschale verlangt, sondern die steuerliche Absetzbarkeit der Arbeitnehmerfahrtkosten insgesamt abgelehnt. Einige Wirtschaftswissenschaftler empfehlen sogar eine zusätzliche Besteuerung des Pendelns, da Pendeln soziale Kosten verursache und die Fahrt zur Arbeit per se unproduktiv und damit verschwendet sei.[2]
Positionen für die Entfernungspauschale
Einige Steuerexperten sowie der Bundesfinanzhof (siehe unten) sehen den steuerlichen Abzug für Fahrtkosten zur Arbeit als notwendigen Teil des Prinzips der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit. Im Rahmen der Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen sehen sie die (absetzbaren) Transportkosten der Produkte eines Betriebes zu dessen Kunden als wesensgleich mit den Transportkosten der Ware Arbeit zu seinem Kunden Arbeitgeber. Die Anwendung einer Pauschale erscheine dabei aus Vereinfachungsgründen als geboten. Auch handele es sich nicht um eine Subvention, sondern um Werbungskosten, da ein Arbeitnehmer Fahrtkosten zur Arbeitsstätte häufig nicht vermeiden könne, ohne das Arbeitsverhältnis zu beenden. Eine Abschaffung oder drastische Kürzung verstoße somit gegen das Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit (Nettoprinzip) sowie ferner auch gegen den verfassungsrechtlich garantierten Schutz von Ehe und Familie, da zwei an verschiedenen Orten berufstätige Ehegatten Kosten für Fahrten zur Arbeitsstätte nur durch einen Verzicht auf eine gemeinsame Wohnung vermeiden könnten.
Die Beschränkung der Entfernungspauschale auf Entfernungen ab dem 20. Kilometer führt dazu, dass die Mehrheit der Pendler ihre Fahrt zum Betrieb nicht mehr als Werbungskosten absetzen kann. Die Einschätzung, wie viele Steuerzahler durch die Neuregelung eine höhere Steuerlast haben, ist schwierig. Die (alte) Entfernungspauschale überstieg ab ca. 12 km Arbeitsweg (bei Vollzeittätigkeit) den Arbeitnehmerpauschbetrag und war daher für Arbeitnehmer ohne weitere Werbungskosten ab diesem Arbeitsweg relevant. Für Arbeitnehmer mit sonstigen Werbungskosten, aber auch für Selbständige und Gewerbetreibende Pendler, die keinen Pauschbetrag haben, war die (alte) Entfernungspauschale schon ab kurzen Entfernungen zum Arbeitsplatz relevant. In einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2004 stuften sich von den insgesamt 35,7 Mill. Erwerbstätigen 30,3 Mill. als Berufspendlerinnen und –pendler ein. Davon fuhren 48,1% ab 10 km bis zur Arbeitsstätte. 16,4% fuhren mehr als 25 Kilometer bis zur Arbeitsstätte Tabellen des Statistischen Bundesamtes (4 MB).
Gleichzeitig schaffen staatliche Institutionen Voraussetzungen, die Pendelverkehr eher verstärken als verringern. So verlangen die Agenturen für Arbeit Flexibilität bei der Wahl des Arbeitsortes, bei der Planung von Gewerbegebieten wird auf Infrastruktur- und Familienbedürfnisse häufig keine Rücksicht genommen und durch die Flexibilisierung des Arbeitsrechts (befristete Verträge, Leiharbeit) lebt eine wachsende Zahl von Arbeitnehmern damit, alle paar Jahre den Arbeitsort wechseln zu müssen.
Arbeitgeber, die in der Vergangenheit stark auf Zentralisierung gesetzt haben, befürchten einen Arbeitskräftemangel bzw. eine Verteuerung des Faktors Arbeit. Volkswirte sehen bei solchen Betrieben die konkrete Gefahr der Verlagerung in ausländische Regionen mit einem ausreichenden Arbeitskräftepotential.