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na dann viel glück! das wird aber bestimmt untergehen in den nächsten tagen und in der winterpause!
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wo war da bitte die beleidigung?Du erzählsz mir was von wegen den Frieden hier nicht stören und du greifts mich persönlich an, oder was?
Das ist doch kontraproduktiv!! Völlig wiedersinnig!
Also ich habe hier niemande beleidigt, oder bin hier jemanden zu nahe getreten! Also entschuldige dich mal. Oder biste zu sowas nicht fähig?
...probieren muss mans. Der Jäggi hat doch bestimmt die ADVOCARD!!!
Armer Wolf....ich würd auch weinen, wenn ich könnte. Ich werd bei sowas immer nur sauer!!!
Edit: Ich hab das jetzt in der Rage etwas verpeilt: Wenn Znadis Elfer gegeben worden wäre, hätten wir dann gewonne gehabt?
Laut ZDF will Jäggi vermutlich gerichtlich gegen das Ergebnis vorgehen! Er soll mit dem Anwalt telefoniert haben!
Edit: Ich hab das jetzt in der Rage etwas verpeilt: Wenn Znadis Elfer gegeben worden wäre, hätten wir dann gewonne gehabt?
...probieren muss mans. Der Jäggi hat doch bestimmt die ADVOCARD!!!
Armer Wolf....ich würd auch weinen, wenn ich könnte. Ich werd bei sowas immer nur sauer!!!
Edit: Ich hab das jetzt in der Rage etwas verpeilt: Wenn Znadis Elfer gegeben worden wäre, hätten wir dann gewonne gehabt?
Mainz hatte noch drei Elfer. Das spielt aber keine Rolle, wir haben einmal mehr getroffen und deshalb gewonnen. Fertig.Ja, hätte 3:0 gestanden bei 2 ausstehenden Elfern, oder täusche ich mich da???
Von Tatsachenentscheidung kann man hier glaub ich net reden. Es gibt Situationen, die man so oder so auslegen kann, da gibts dann eben die Tatsachenentscheidung des Schiris. Ob aber n Ball über der Linie is oder net unterliegt keiner subjektiven Einschätzung.
nochwas vom dfb sportgericht:
Bei der strittigen Entscheidung des Schiedsrichters handelt es sich zweifelsfrei um eine Tatsachenentscheidung, die unanfechtbar ist. Dies ergibt sich eindeutig aus der Fußballregel 5, wonach die Entscheidungen des Schiedsrichters über Tatsachen, die mit dem Spiel zusammenhängen, endgültig sind.
Nach Ziffer 3 der Entscheidungen des International Football Association Board zur Fußballregel 5 gehören zu den Tatsachen, die mit dem Spiel zusammenhängen, auch das Ergebnis eines Spiels sowie die Entscheidung, ob ein Tor erzielt wurde oder nicht. Dabei kommt es allein auf die subjektive Wahrnehmung durch den Schiedsrichter beziehungsweise seine Assistenten an. Im vorliegenden Fall hat Schiedsrichter Peter Gagelmann eine Torerzielung nicht wahrgenommen und weiterspielen lassen. Die Tatsachenentscheidung ist endgültig und kann durch eine Rechtsinstanz nicht aufgehoben werden."
nochwas vom dfb sportgericht:
Bei der strittigen Entscheidung des Schiedsrichters handelt es sich zweifelsfrei um eine Tatsachenentscheidung, die unanfechtbar ist. Dies ergibt sich eindeutig aus der Fußballregel 5, wonach die Entscheidungen des Schiedsrichters über Tatsachen, die mit dem Spiel zusammenhängen, endgültig sind.
Nach Ziffer 3 der Entscheidungen des International Football Association Board zur Fußballregel 5 gehören zu den Tatsachen, die mit dem Spiel zusammenhängen, auch das Ergebnis eines Spiels sowie die Entscheidung, ob ein Tor erzielt wurde oder nicht. Dabei kommt es allein auf die subjektive Wahrnehmung durch den Schiedsrichter beziehungsweise seine Assistenten an. Im vorliegenden Fall hat Schiedsrichter Peter Gagelmann eine Torerzielung nicht wahrgenommen und weiterspielen lassen. Die Tatsachenentscheidung ist endgültig und kann durch eine Rechtsinstanz nicht aufgehoben werden."
nochwas vom dfb sportgericht:
Bei der strittigen Entscheidung des Schiedsrichters handelt es sich zweifelsfrei um eine Tatsachenentscheidung, die unanfechtbar ist. Dies ergibt sich eindeutig aus der Fußballregel 5, wonach die Entscheidungen des Schiedsrichters über Tatsachen, die mit dem Spiel zusammenhängen, endgültig sind.
Nach Ziffer 3 der Entscheidungen des International Football Association Board zur Fußballregel 5 gehören zu den Tatsachen, die mit dem Spiel zusammenhängen, auch das Ergebnis eines Spiels sowie die Entscheidung, ob ein Tor erzielt wurde oder nicht. Dabei kommt es allein auf die subjektive Wahrnehmung durch den Schiedsrichter beziehungsweise seine Assistenten an. Im vorliegenden Fall hat Schiedsrichter Peter Gagelmann eine Torerzielung nicht wahrgenommen und weiterspielen lassen. Die Tatsachenentscheidung ist endgültig und kann durch eine Rechtsinstanz nicht aufgehoben werden."
ich habs, aber mir gehts auch nicht besser als dirNa toll...dann siehts eher mau aus. Hätte ich doch Jura studiert und nicht Bio!
nochwas vom dfb sportgericht:
Bei der strittigen Entscheidung des Schiedsrichters handelt es sich zweifelsfrei um eine Tatsachenentscheidung, die unanfechtbar ist. Dies ergibt sich eindeutig aus der Fußballregel 5, wonach die Entscheidungen des Schiedsrichters über Tatsachen, die mit dem Spiel zusammenhängen, endgültig sind.
Nach Ziffer 3 der Entscheidungen des International Football Association Board zur Fußballregel 5 gehören zu den Tatsachen, die mit dem Spiel zusammenhängen, auch das Ergebnis eines Spiels sowie die Entscheidung, ob ein Tor erzielt wurde oder nicht. Dabei kommt es allein auf die subjektive Wahrnehmung durch den Schiedsrichter beziehungsweise seine Assistenten an. Im vorliegenden Fall hat Schiedsrichter Peter Gagelmann eine Torerzielung nicht wahrgenommen und weiterspielen lassen. Die Tatsachenentscheidung ist endgültig und kann durch eine Rechtsinstanz nicht aufgehoben werden."
schon.. aber beweis das mal...Es ist aber was anderes wenn es Betrug ist....siehe Fall Hoyzer!
Eine Tatsacheentscheidung ist ja schön und gut, aber gleich 2???? BETRUG und dagegen kann man Einspruch einlegen...
wenn das VF noch nicht ausgetragen wurde, wäre das kein Problemschon.. aber beweis das mal...
und selbst wenn.. hast ja beim hsv gesehen.. dann gibts nur was
kohle.. aber fürn pokal wars das..
die regeln machen andere..SCHEISS-JURISTEN
ich habs, aber mir gehts auch nicht besser als dir![]()
ok.. dann käm die winterpause ja jetzt sehr gelegen..wenn das VF noch nicht ausgetragen wurde, wäre das kein Problem
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