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Polizist erschossen - Hells-Angels-Mitglied frei

redskin

Well-Known Member
Weil ich - zum ersten Mal - einer Entscheidung eines obersten Gerichts in unserem Staat ziemlich fassungs- und verständnislos gegenüber stehe:




Polizist erschossen - Hells-Angels-Mitglied frei




Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines Rockers zu neun Jahren Haft wegen tödlicher Schüsse auf einen Polizisten in Anhausen (Kreis Neuwied) aufgehoben und das angeklagte Mitglied des Rockerclubs Hells Angels freigesprochen. Die Deutsche Polizeigewerkschaft nannte das Urteil eine "Katastrophe".



Das Mitglied der Hells Angels schoss nach Ansicht der Karlsruher Richter im März vergangenen Jahres auf den hinter einer Haustüre verdeckt stehenden Polizisten in irrtümlich angenommener Notwehr. Da er von höchster Lebensgefahr ausgegangen sei, sei es ihm "nicht zuzumuten" gewesen, durch einen Warnschuss auf sich aufmerksam zu machen und seine "Kampf-Position" so zu schwächen, urteilte der BGH am Donnerstag.



Eine solche irrtümliche Annahme einer Notwehrlage sei im Ergebnis ebenso zu behandeln wie ein Fall tatsächlich gegebener Notwehr, befanden die Richter. Dass es durch die Verkettung unglücklicher Umstände zum Tod des Polizeibeamten kam, sei dem Angeklagten daher nicht anzulasten. "Weil dieser seinen Irrtum auch nicht fahrlässig verursacht hatte, konnte er auch wegen fahrlässiger Tötung nicht verurteilt werden."


Quelle und der Rest: http://www.swr.de/nachrichten/rp/-/id=1682/nid=1682/did=8822996/5kv0ts/index.htmlhttp://www.swr.de/nachrichten/rp/-/id=1682/nid=1682/did=8822996/5kv0ts/index.html



Gut zu wissen, dass jeder Vollhorst, der sich in irgendeiner Weise an Leib und Leben bedroht fühlt, wie ein Bekloppter durch seine Wohnungstür ballern darf!
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Ach wie herrlich...und wir streiten uns ob Pyro legal oder illegal ist bzw. ob die beantrage Strafe seitens DFL für Dresden okay ist oder nicht! Achja in dem Bezug sag ich nur zündelts Buben ohne Ende
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oder Sie halten sich einfach an geltendes Recht. Das Recht ist im Übrigen nicht das was die Mehrheit als Richtig empfindet - sonst würden wir wohl auch Kinderschänder schänden.

Für mich persönlich mehr als nur nachvollziehbar - man versetzte sich einfach mal in die Situation des Hells Angels und überlege wie man selbst handeln würde.
 
oder Sie halten sich einfach an geltendes Recht. Das Recht ist im Übrigen nicht das was die Mehrheit als Richtig empfindet - sonst würden wir wohl auch Kinderschänder schänden.
Für mich persönlich mehr als nur nachvollziehbar - man versetzte sich einfach mal in die Situation des Hells Angels und überlege wie man selbst handeln würde.


Es ist unstreitig, dass Putativnotwehr genauso zu beurteilen ist, wie eine echte Notwehrsituation.

Aber dann bleibt im konkreten Fall immer noch alles an der Frage hängen, ob die angenommene Gefährdungslage (also die subjektive durch den Rocker empfundene Bedrohungssituation) so konkret war, dass er ohne Weiteres durch die geschlossene Tür - somit vollkommen blind - ballern durfte. Hier spielt weiterhin eine Rolle, ob auch andere Maßnahmen, wie z. B. einfach von der Tür wegzugehen und sich in einen anderen Raum zurückzuziehen, um erst mal abzuwarten, ob die Bedrohung tatsächlich besteht oder nicht, genauso geeignet gewesen wären, die Putativgefahr abzuwenden.



Man stelle sich vor, der Briefträger hätte an der Tür geklingelt...
 
Und was bitte hat dieser Polizist falsch gemacht ?

Hat er nicht nach dem Gesetz gehandelt ?



Was passiert nun mit seiner Frau und seinen Kindern - hat man daran auch gedacht.

Sind nun alle Polizisten, die an der Türe stehen Freiwild ?



Einfach unverständlich.
 
Es ist unstreitig, dass Putativnotwehr genauso zu beurteilen ist, wie eine echte Notwehrsituation.
Aber dann bleibt im konkreten Fall immer noch alles an der Frage hängen, ob die angenommene Gefährdungslage (also die subjektive durch den Rocker empfundene Bedrohungssituation) so konkret war, dass er ohne Weiteres durch die geschlossene Tür - somit vollkommen blind - ballern durfte. Hier spielt weiterhin eine Rolle, ob auch andere Maßnahmen, wie z. B. einfach von der Tür wegzugehen und sich in einen anderen Raum zurückzuziehen, um erst mal abzuwarten, ob die Bedrohung tatsächlich besteht oder nicht, genauso geeignet gewesen wären, die Putativgefahr abzuwenden.



Man stelle sich vor, der Briefträger hätte an der Tür geklingelt...


Das mit dem Briefträger scheidet aus, oder macht sich dein Briefträger mitten in der Nacht (hab was von 5 Uhr im Kopf) an deiner Haustür zu schaffen? Ich denke wir haben für eine abschließende Beeurteilung auch einfach zu wenige Informationen. Aber bei dem was bekannt ist finde ich die Reaktion durchaus nachvollziehbar. Das heißt natürlich nicht das er die Situation nicht hätte besser lösen können. Nur kann man ihn dafür eben nicht bestrafen.




Und was bitte hat dieser Polizist falsch gemacht ?
Hat er nicht nach dem Gesetz gehandelt ?



Was passiert nun mit seiner Frau und seinen Kindern - hat man daran auch gedacht.

Sind nun alle Polizisten, die an der Türe stehen Freiwild ?



Einfach unverständlich.
vermutlich kaum etwas. Nur trifft den Hells Angel eben auch keine - zumindestens im rechtlichen Sinne - Schuld. Man könnte ja genauso gut nach der Verantwortung der Kollegen, Einsatzleitung fragen.
 
Das Recht ist im Übrigen nicht das was die Mehrheit als Richtig empfindet - sonst würden wir wohl auch Kinderschänder schänden.
ja leider!

aber dann würde man wohl die kinderschänderschänder

härter bestrafen als diesen abschaum selbst.
 
Das heißt natürlich nicht das er die Situation nicht hätte besser lösen können. Nur kann man ihn dafür eben nicht bestrafen.


Dann wäre es wohl ein Notwehrexzess und somit strafbar. Genau da sehe ich den Pferdefuß der Argumentation des BGH: Was spricht dagegen, wenn der Typ sich hinter der verschlossenen Tür einfach zurückzieht? Soll da wirklich das Schießen das einzige Mittel gewesen sein, sich zu wehren bzw. sich in Sicherheit zu bringen?



Das Urteil ist mit Sicherheit auch für einen juristisch bewanderten Menschen nur schwer bis gar nicht nachvollziehbar.
 
Zitat von lotti Beitrag anzeigen

Und was bitte hat dieser Polizist falsch gemacht ?

Hat er nicht nach dem Gesetz gehandelt ?



Was passiert nun mit seiner Frau und seinen Kindern - hat man daran auch gedacht.

Sind nun alle Polizisten, die an der Türe stehen Freiwild ?



Einfach unverständlich.



Zitat Dk. Betze

vermutlich kaum etwas. Nur trifft den Hells Angel eben auch keine - zumindestens im rechtlichen Sinne - Schuld. Man könnte ja genauso gut nach der Verantwortung der Kollegen, Einsatzleitung fragen.





Was hätten den die Kollegen vor Ort tun sollen deiner Meinung nach ? es waren doch welche vom SEK, die kennen ihren Job und kommen nicht für nichts.

und die Einsatzzentrale ? die Obrigkeit gibt doch den Einsatz vor.



Woher sollte der Polizist den wissen, dass er oder seine Feundin sich mit dem Tode bedroht fühlt. Das er Mitglied einer Rockergruppe ist und Angst hat, mal überfallen zu werden, wusste er doch, als er der Gruppe beitrat.



Wenn z.B. mein Nachbar sagt, ich schlag dir die Birne ein, gibt mir das dann das Recht auf alles zu schliessen, was mich bedroht ?



Wie oft kommt es vor, dass ein Polizist an einer Türe schellen geht, um seinen Beruf auszuführen.
 
ich räume da durchaus ein das ich juristisch ein Laie bin. Außer ein paar Rechtsgrundlagen bin ich nicht sonderlich bewandert. Was ich im Kern nur sagen wollte ist das sich die Urteilsbegründung für mich durchaus nachvollziehbar ist. Tendenziell sogar eher aus zwischenmenschlicher Sicht, dazu kommt eben das ich darum weiß das die Rechtsprechung nicht immer mit dem eigenem Empfinden übereinstimmt. Das es da einen weiteren Notwehrparagrafen gibt war mir beispielsweise nicht bewusst - du scheinst da ja zumindestens bessere Grundlagen zu besitzen.
 
ich räume da durchaus ein das ich juristisch ein Laie bin. Außer ein paar Rechtsgrundlagen bin ich nicht sonderlich bewandert. Was ich im Kern nur sagen wollte ist das sich die Urteilsbegründung für mich durchaus nachvollziehbar ist.
Die Urteilsbegründung ist durchaus nachvollziehbar? Sorry, das ist doch nicht dein Ernst! Gerade die Urteilsbegründung IST eine Katastrophe!

Auch wenn es wohl Nachts war (weiß ich auch nicht mehr genau), ist das kein Grund, durch die Tür zu ballern. Wenn jeder, der mal Nachts Opfer eines Klingelstreichs von Jugendlichen wurde, jetzt anfängt, die Knarre abzufeuern, wird mit dem Argument kommen, was die Urteilsbegründung als Entlastung ansieht.

Ich würd mich jetzt nicht mehr so einfach als Feuerwehrmann an eine Tür ranmachen um die Leute aus dem Schlaf zu holen, wenn deren Dachstuhl brennt.!
 
Also ich glaube da fehlen, deutlich hintergründe, das jemand einfach so nachts durch die Tür ballert halte ich für unwahrscheinlich. Das der dann auch noch freigesprochen wird glaub ich auch net. Man müsste also die gesamt Geschichte kennen. So kann jedenfalls ich mir keine Meinung dazu bilden....
 
Die Urteilsbegründung ist durchaus nachvollziehbar? Sorry, das ist doch nicht dein Ernst! Gerade die Urteilsbegründung IST eine Katastrophe!
Auch wenn es wohl Nachts war (weiß ich auch nicht mehr genau), ist das kein Grund, durch die Tür zu ballern. Wenn jeder, der mal Nachts Opfer eines Klingelstreichs von Jugendlichen wurde, jetzt anfängt, die Knarre abzufeuern, wird mit dem Argument kommen, was die Urteilsbegründung als Entlastung ansieht.

Ich würd mich jetzt nicht mehr so einfach als Feuerwehrmann an eine Tür ranmachen um die Leute aus dem Schlaf zu holen, wenn deren Dachstuhl brennt.!


Immerhin habe ich mich informiert wie der (bekannte) Ablauf war, bevor ich mir eine Meinung gebildet habe!
 
Dann wäre es wohl ein Notwehrexzess und somit strafbar. Genau da sehe ich den Pferdefuß der Argumentation des BGH: Was spricht dagegen, wenn der Typ sich hinter der verschlossenen Tür einfach zurückzieht? Soll da wirklich das Schießen das einzige Mittel gewesen sein, sich zu wehren bzw. sich in Sicherheit zu bringen?


Das Urteil ist mit Sicherheit auch für einen juristisch bewanderten Menschen nur schwer bis gar nicht nachvollziehbar.


Für das Notwehrrecht ist es aber nicht erforderlich die "schändliche Flucht" durchzuführen. Es ist ein "schneidiges Recht" und unter allen Mitteln darf man das wählen, welches geeignet ist, um die Notwehrsituation zu beenden. Das mildeste Mittel ist daher nur ein solches, welches geeignet ist den rechtswidrigen Angriff endgültig abzuwehren.



So wie ich es mitbekommen habe, hat der BGH indirekt den Polizisten vorgeworfen, auf die Zurufe des Täters nicht geantwortet zu haben und sich nicht als Polizisten zu erkennen gegeben zu haben. Dadurch sei er in der Fehlvorstellung bestärkt worden.



Für mich ist das Urteil insofern schwer nachvollziehbar, als es in der Bevölkerung wirklich keine Sau versteht. Wenn ich schon ein solches Urteil verkünde, dann sollte ich aber auch versuchen es den Bürgern so nachvollziehbar wie möglich zu machen. Der Pressesprecher des BGH und die Medien haben aus meiner Sicht keine gute Arbeit geleistet, da man sich die relevanten Infos selbst zusammensuchen muss.



Fazit: Die Polizei muss in Zukunft immer erst rufen: "Polizei Tür aufmachen", sonst kann sich wirklich jedes Gangmitglied, welches ne Morddrohung bekommen hatte, ungestraft auf Polizisten ballern. Weil welche (Fehl-) Vorstellung der Typ hat lässt sich schwer nachweisen. Und leider gilt da in dubio pro reo..
 
@Master69:



Von der juristischen Logik her gesehen, stimmt das ja. Allerdings ist Recht und vor allem Rechtsprechung nichts Statisches. Und wenn der BGH keine neuen Auslegungsmaßstäbe setzen kann, wer dann? Es wäre nicht die erste obergerichtliche Entscheidung, die sich eher von dem leiten lässt, was hinten raus kommt, als von bisher gültigen Grundsätzen und Auslegungsregeln. So jedenfalls ist das Urteil vom Ergebnis her eine Katastrophe.
 
@Master69:


Von der juristischen Logik her gesehen, stimmt das ja. Allerdings ist Recht und vor allem Rechtsprechung nichts Statisches. Und wenn der BGH keine neuen Auslegungsmaßstäbe setzen kann, wer dann? Es wäre nicht die erste obergerichtliche Entscheidung, die sich eher von dem leiten lässt, was hinten raus kommt, als von bisher gültigen Grundsätzen und Auslegungsregeln. So jedenfalls ist das Urteil vom Ergebnis her eine Katastrophe.


Es ist ja auch nicht so, dass ich das Urteil als gut empfinde. Am Schlimmsten finde ich aber die Art und Weise wie es der Bevölkerung mitgeteilt wurde. Keine ausreichenden Informationen um irgendwas nachzuvollziehen.
 
Es ist ja auch nicht so, dass ich das Urteil als gut empfinde. Am Schlimmsten finde ich aber die Art und Weise wie es der Bevölkerung mitgeteilt wurde. Keine ausreichenden Informationen um irgendwas nachzuvollziehen.


Dies auf der einen Seite.

Auf der anderen Seite zeigt die vorinstanzliche Entscheidung, die ja auch von fähigen Juristen gefällt wurde, dass man diesen Sachverhalt juristisch durchaus auch anders bewerten kann. In ihrem Ergebnis bleibt diese Entscheidung für mich unerträglich.
 
Ich bedaure jedesmal, wenn im Zusammentreffen zwischen Bürgern und Polizei Unschuldige getötet werden.



Mindestens genauso zweifelhaft wie dieses Urteil hier ist aber auch die Rechtsfindung im umgekehrten Fall - wenn Polizisten töten. Da hält sich die

Empörung über Verfahrenseinstellungen, Freisprüche oder unangemessen milde Strafen gewöhnlich sehr in Grenzen.
 
Ein Urteil wo man nur mit dem Kopf schütteln kann. Wir sind doch net

in Amerika, wo man alles und jeden niederknallen kann. Da kriegste ja

den Freibrief (für beide Seiten), sowas wieder zu tun. Und ich darf nach

einer Putativnotwehr, bzw. Zivilcourage , kräftig blechen... -.-
 
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