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[Recht] Frage zu Testament

Jonny

Well-Known Member
Hallo Teufelsadvokaten
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Angenommen es liegt ein Testament vor in dem folgendes (natürlich nicht wörtlich) steht:



8. Person xy soll mindestens Betrag xy erhalten.

9. Sollte dieses Testament geändert werden, so darf 8. nicht geändert werden.



Und weiter angenommen das Testament wurde geändert mit Unterschrift der Person, die die erste Version geschrieben und unterschrieben hat, gilt dann 8tens aus Version 1 oder die geänderte Version 2? Rein logisch müsste ja 8tens aus Version 1 gelten. Aber ist unser Recht auch logisch?
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Vielen Dank für etwaige Hilfe!



(P.S.: "Person xy" (Verwandter) wird höchstwahrscheinlich einen Anwalt zu Rate ziehen - hat aber auf diese ganze Streiterei keine Lust. Deswegen frag ich hier im Forum mal vor - sozusagen.)
 
Dann is doch wurschd, oder?


Hm? Jetzt steh ich auf dem Schlauch.



Also noch einmal, falls das oben zu unklar ist:



Testament Version 1 (ältere Version): Person X bekommt mindestens Betrag Y. Diese Klausel kann bei einer Änderung des Testaments NICHT geändert werden.



Testament Version 2 (neuere Version): Testament wurde komplett geändert. Person X ist NICHT mehr erbberechtigt (ich hoffe ich benutzt das Wort richtig).





Ist nun ausschießlich die zweite Version gültig oder behält die Klausel aus Version 1 ihre Gültigkeit und Person X bleibt erbberechtigt?
 
Okay, da war tatsächlich was unklar
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Fiese Frage. Wenn er Person XY im neuen Testament explizit von der Erbfolge ausschließt, könnte man daraus ableiten, dass Klausel Nr.8 eben gerade nicht mehr bestehen soll. Ein Testament ist ja nicht wie ein Vertrag, den kannst du ja munter ändern. Allerdings kann man da auch sehr gut in genau die andere Richtung argumentieren. Grundsätzlich gilt aber: wenn ein zeitlich späteres Testament errichtet wird, ist das alte für die Papiertonne.
 
Okay, da war tatsächlich was unklar
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Fiese Frage. Wenn er Person XY im neuen Testament explizit von der Erbfolge ausschließt, könnte man daraus ableiten, dass Klausel Nr.8 eben gerade nicht mehr bestehen soll. Ein Testament ist ja nicht wie ein Vertrag, den kannst du ja munter ändern. Allerdings kann man da auch sehr gut in genau die andere Richtung argumentieren. Grundsätzlich gilt aber: wenn ein zeitlich späteres Testament errichtet wird, ist das alte für die Papiertonne.


Hab mit sowas gerechnet. Das Testament wurde von einem halbseitig gelähmten Bettlägerigem (nach Schlaganfall) geändert. Zu 99,9% wurde ihm dabei die Hand geführt. Deswegen will Person X das ganze auch gar nicht mehr aufkochen - spült eh nur wieder Erinnerungen an schlimme Zeiten hoch.
 
Hab mit sowas gerechnet. Das Testament wurde von einem halbseitig gelähmten Bettlägerigem (nach Schlaganfall) geändert. Zu 99,9% wurde ihm dabei die Hand geführt. Deswegen will Person X das ganze auch gar nicht mehr aufkochen - spült eh nur wieder Erinnerungen an schlimme Zeiten hoch.


Sowas ist immer ekelhaft. Für die persönlich Betroffenen sowieso, aber auch für die, die da juristisch drum zanken müssen.
 
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