UNICEF: Streubomben verbieten
<span>Internationale Konferenz in Norwegen</span>
22. 02.07 - UNICEF fordert die weltweite Ächtung von Streubomben. Anlässlich der heute in Oslo beginnenden internationalen Konferenz über Streumunition appelliert UNICEF an die Staatengemeinschaft, diese Waffenart in einem internationalen Abkommen zu verbieten. Über 40 Staaten diskutieren auf Initiative der norwegischen Regierung über die Möglichkeiten eines völkerrechtlich verbindlichen Verbots.
Streubomben öffnen sich beim Abwurf in der Luft und verteilen hunderte so genannte „Bomblets“ über große Flächen. Blindgänger bedrohen oft noch Jahre nach einem Krieg die Zivilbevölkerung. Besonders Kinder sind in Gefahr, weil sie neugierig sind und die Gefahr durch nicht explodierte Sprengkörper oft nicht erkennen. Viele der „Bomblets“ sind zudem bunt und ähneln Spielzeug. UNICEF führt in vielen ehemaligen Kriegsgebieten Aufklärungsprogramme durch, um die Bevölkerung vor der Gefahr durch nicht explodierte Streumunition und Landminen zu warnen. Allein während der Kämpfe im Libanon im Sommer 2006 wurden vermutlich Hunderttausende der Sprengkörper eingesetzt.
Mit Postern warnt UNICEF im Libanon vor Streumunition
Von 34 Ländern ist bekannt, dass sie Streubomben produzieren, mehr als 40 Länder lagern sie. UNICEF engagiert sich seit dem Kosovo-Krieg 1999 gegen Streubomben. Belgien und Norwegen haben bereits nationale Moratorien für Streumunition verabschiedet. Vorbild für die Osloer Konferenz ist das vor zehn Jahren beschlossene Ottawa-Abkommen zum Verzicht auf Anti-Personen-Minen. UNICEF unterstützt auch die Forderungen des Aktionsbündnis landmine.de, in dem sich rund 20 deutsche Hilfsorganisationen zusammengeschlossen haben:
* Ein weltweites Verbot der Entwicklung, der Produktion, des Exports (einschließlich des Technologietransfers) und des Einsatzes aller Landminentypen und minenähnlich wirkender Waffen (darunter auch Streumunition).
* Offenlegung aller Forschungsobjekte und Exporte, aller militärischer Einsatzplanungen und aller Lagerbestände von Minen und minenähnlich wirkenden Waffen, einschließlich solcher von Armeen auf ex-territorialem Boden.
* Die nachweisbare Vernichtung aller existierenden Minen und minenähnlich wirkender Waffen
* Die Umwidmung der für die Entwicklung von Minen, minenähnlich wirkender Waffen und deren Verlegesysteme bereitgestellten Gelder zugunsten der Rehabilitation und Entschädigung von Opfern dieser Waffen.
* Eine umfassende Unterstützung der weltweiten Minenräumung und Opferhilfe unter Aufsicht der UNO und der humanitären Hilfsorganisationen durch Finanzierung z.B. eines Fonds zur Räumung von Minen und Blindgängermunition.
Weitere Informationen zum Thema Streumunition und die Möglichkeit zum Online-Protest finden Sie unter
landmine.de
Quelle:
unicef
<span>zum Thema Landminen: </span><span>roteteufel.de</span>