Laut § 305c gelten überraschende und mehrdeutige Klauseln nicht
Somit wären die AGBS nichtig. Ich merke schon das lernen für die PRecht Klausur nachher hat sich gelohnt
Hast absolut recht.
War bei mir auch mal so, hab mich "anscheinend" auf einer seite angemeldet, für die ich einen betrag von glaub ich 70€ bezahlen muss. Das hätte angeblich in den agb's gestanden war aber ab einer gewissen auflösung sogar gar nicht mehr zu lesen

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Ebenfalls sollte die seite für jugendliche sein, als ich es mir genauer angeschaut habe konnte man sehen, dass man sich erst mit einem geburtsdatum einloggen kann was einem alter über 18 jahren entspricht. Somit müsste man sich also mit den daten der eltern anmelden und natürlich mit deren erlaubnis. Dass genügend jugendliche soetwas dann nicht tun ist ja klar, dann wird sich einafch mit eigenem namem angemeldet und ein falsches alter angegeben.
Und genau so wollen sie dann das geld aus dir herauspressen, da sie dir bei nicht bezahlten kosten ein gerichtsverfahren an den hals setzen wollen.
Später kommen dann auch noch anwaltsrechnungen hinzu, bis ich dann irgendwann bei austehenden kosten von über 140€
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Hab mich gleich an einen anwalt gewandt der mir dann gesagt hat wie ich darauf reagieren soll.
Als dann ein schreiben von einem anwaltsbüro bei mir ankam, musste er selbst lachen, denn dieses anwaltsbüro, müsste den namen jetzt noch mal raussuchen, ist direkt mit der internet seite verbunden, die schicken die mahnungen im minuten takt raus. Mir wurde dann einfach empfohlen nicht darauf zu reagieren, was ich dann auch gemacht habe.
Bis heute hab ich von denen nix meht gehört, weil ihre vorderungen auf rechtlich dünnen beinen stehen. Die arbeiten nur mit der angst der judendlichen und deren eltern, da ja niemand vor gericht beordert werden will un dann lieber mit schwerem herzen das geld überweist.