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Wer darf wann wechseln

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Aus dem Kicker, wurde in letzter Zeit öfters diskutiert, hier wie's geht:

HINTERGRUND: Transfers und Verhandlungen

Wer wann wie wechseln darf





Die aktuelle Saison ist noch nicht einmal zur Hälfte absolviert, doch, natürlich, laufen die Planungen für kommenden Sommer längst schon wieder auf Hochtouren. Fans, Medien und zuallererst die Vereinsverantwortlichen selbst spekulieren auf spektakuläre Transfers für die Saison 2006/ 2007.

In der Tat ist aktuell so einiges in Fluss: Michael Ballack ( 29) lässt den FC Bayern im Dunkeln tappen und pokert ( vielleicht) mit Real Madrid und anderen Großklubs.

Der Wechsel von Lauterns Halil Altintop ( 22), dessen Vertrag ebenfalls ausläuft, zu Schalke 04 ist nach kicker- Informationen seit Wochen perfekt. Bayer Leverkusen verhandelt mit dem Nürnberger Stefan Kießling ( 21) gar schon über ein Engagement ab 2007. Fans und Beobachtern stellt sich da die Frage, mit der auch der kicker immer wieder konfrontiert wird: Was ist erlaubt und was nicht? Antwort gibt, siehe Ausriss, Artikel 18, Absatz 3 des FIFA- Reglements („ Sonderbestimmungen hinsichtlich Verträgen zwischen Berufsspielern und Vereinen“).

Dieser lässt sich allerdings in bestimmten Detailfragen unterschiedlich anwenden. So kann die Frist, die ein Spieler vor Ablauf seines Vertrags vor der Unterschrift bei einem neuen Klub einhalten muss, auch enger gefasst werden als die genannten sechs Monate.

Beispielsweise wird das in England praktiziert. Innerhalb der Bundesliga sind folgende Punkte zu beachten:

● Sechs Monate vor Vertragsende beim alten Klub darf grundsätzlich kein Vertrag mit einem neuen Verein abgeschlossen werden. ● Eine Ausnahme von dieser Regel besteht, wenn der alte ( bzw. aktuelle) Arbeitgeber sich ausdrücklich mit dem Vertragsschluss seines Spielers beim neuen Verein einverstanden erklärt. ● Die Regel besagt nicht, dass interessierte Vereine keine Verhandlungen mit Spielern aufnehmen dürfen, die noch länger als ein halbes Jahr beim aktuellen Verein unter Vertrag stehen. Doch muss der aktuelle Verein vor Aufnahme der Verhandlungen informiert werden. ● Bei Verstößen wird die DFL nicht von sich aus tätig, sondern ausschließlich bei konkreter Anzeige durch einen betroffenen Klub. Ein solcher Fall ist derzeit nicht anhängig, nach Auskunft der DFLRechtsabteilung gehen die Bundesliga- Klubs diesbezüglich „ sehr fair und offen miteinander um“. Für die konkreten Beispiele aus der Bundesliga heißt das: Bayer Leverkusen konnte ohne weiteres mit Kießling verhandeln, da der 1. FC Nürnberg vom Interesse informiert worden war. Halil Altintop könnte seinen bis 2010 laufenden Vertrag auf Schalke sogar schon unterschrieben haben, ohne dass deshalb eine Bestrafung droht: Offensichtlich ist Kaiserslautern nämlich mit dem Vorgehen seines Stürmers und dessen neuen Klubs einverstanden oder hätte den Fall zumindest nicht bei der DFL zur Anzeige gebracht. THIEMO MÜLLER
 
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