Ein Fußball-Fan aus Essen darf zwei im Internet ersteigerte Eintrittskarten für die Fußball-WM 2006 in Deutschland (9. Juni bis 9. Juli) nutzen. Das Amtsgericht Frankfurt gab einer Klage des Fans gegen das WM-OK statt, das die Übertragung der Tickets auf einen anderen Nutzer untersagt hatte.
Da es sich bei der Entscheidung aber nur um einen Einzelfall handelt und ohnehin inzwischen eine offizielle Internet-Tauschbörse für WM-Karten eingerichtet worden ist, verzichtet das WM-OK darauf, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen.
Der Fan hatte zwei Karten für das Viertelfinale am 1. Juli in Gelsenkirchen im Internetauktionshaus ebay für 880 Euro ersteigert. Der reguläre Preis der Karten betrug 110 Euro. Das WM-OK hatte einer Übertragung von WM-Karten zunächst generell widersprochen, um den Schwarzmarkt zu bekämpfen. Erst vor gut drei Wochen hatte das Frankfurter Amtsgericht generell noch das Peronalisierungskonzept der Tickets bestätigt. Auf die Kritik der Verbraucherschützer reagierte das WM-OK inzwischen mit der Einrichtung der offiziellen Tauschbörse. (sid)
Da es sich bei der Entscheidung aber nur um einen Einzelfall handelt und ohnehin inzwischen eine offizielle Internet-Tauschbörse für WM-Karten eingerichtet worden ist, verzichtet das WM-OK darauf, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen.
Der Fan hatte zwei Karten für das Viertelfinale am 1. Juli in Gelsenkirchen im Internetauktionshaus ebay für 880 Euro ersteigert. Der reguläre Preis der Karten betrug 110 Euro. Das WM-OK hatte einer Übertragung von WM-Karten zunächst generell widersprochen, um den Schwarzmarkt zu bekämpfen. Erst vor gut drei Wochen hatte das Frankfurter Amtsgericht generell noch das Peronalisierungskonzept der Tickets bestätigt. Auf die Kritik der Verbraucherschützer reagierte das WM-OK inzwischen mit der Einrichtung der offiziellen Tauschbörse. (sid)