Dr.BETZE
Well-Known Member
mir wurde die frage gestellt, ob man bei neuzulassung eines wagens,
das alte schild weiter nutzen kann, sofern der halter die gleiche person ist.
meines wissens wird das alte kennzeichen nach abmeldung für ein jahr gesperrt.
ist das aber so wie im oben beschriebenen fall, wenn das altfahrzeug verschrottet wird oder gibt es doch die sperre?
das alte schild weiter nutzen kann, sofern der halter die gleiche person ist.
meines wissens wird das alte kennzeichen nach abmeldung für ein jahr gesperrt.
ist das aber so wie im oben beschriebenen fall, wenn das altfahrzeug verschrottet wird oder gibt es doch die sperre?