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Wunschkennzeichen bei KFZ - Zulassung

Dr.BETZE

Well-Known Member
mir wurde die frage gestellt, ob man bei neuzulassung eines wagens,

das alte schild weiter nutzen kann, sofern der halter die gleiche person ist.



meines wissens wird das alte kennzeichen nach abmeldung für ein jahr gesperrt.

ist das aber so wie im oben beschriebenen fall, wenn das altfahrzeug verschrottet wird oder gibt es doch die sperre?
 
Im Kreis KUS muss nur eine Woche zwischen Ab- und Neuanmeldung verstreichen...



Aber warum willst du das IQ 25 unbedingt behalten?
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Das mit der Jahresfrist gibt's nicht mehr. Es gibt noch eine kurze Sperrzeit, die etwas mit bundesweiter Datenverarbeitung zu tun hat. Ich hatte 24 Stunden im Sinn - kann aber auch eine Woche sein.
 
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