stiller
Well-Known Member
Hi zusammen,
vielleicht kennt sich jemand mit folgender Problematik aus.
Meine Eltern haben einen Mietparkplatz in der Nähe ihrer Arbeit. Sie wechselten zum September 2007 den Stellplatz, woraufhin der Vermieter ihnen statt bisher 40€ nur noch 20€ vom Konto abbuchte. Meine Eltern vermuteten, das liege an den unterschiedlichen Größen der Stellplätze.
Heute kam ein Brief vom Vermieter, der eine Nachzahlung in Höhe von 920€ verlangt, für den Zeitraum von September 2007 bis Juni 2011, da die Kosten auch für diesen Stellplatz 40€ betragen. Zum genauen Verständnis, der Vermieter hatte eine Einzugsermächtigung und hat selbst von September 2007 an 20€ weniger als zuvor vom Konto meiner Eltern abbuchen lassen.
Meine Frage: Ist das rechtens, über einen so langen Zeitraum eine Nachzahlung zu verlangen oder verjährt der Anspruch nach 12 oder 24 Monaten, so dass sie lediglich die Kosten seit Juni 2010 bzw. 2009 nachzahlen müssen? Schließlich liegt der Fehler eindeutig beim Vermieter, auch wenn er relativ dreist im Brief erwähnt, dass meine Eltern sich ja aufgrund der geringeren Abrechnung hätten melden können. Ist übrigens kein privater Vermieter sondern eine Gesellschaft.
Falls jemand helfen kann, besten Dank!
vielleicht kennt sich jemand mit folgender Problematik aus.
Meine Eltern haben einen Mietparkplatz in der Nähe ihrer Arbeit. Sie wechselten zum September 2007 den Stellplatz, woraufhin der Vermieter ihnen statt bisher 40€ nur noch 20€ vom Konto abbuchte. Meine Eltern vermuteten, das liege an den unterschiedlichen Größen der Stellplätze.
Heute kam ein Brief vom Vermieter, der eine Nachzahlung in Höhe von 920€ verlangt, für den Zeitraum von September 2007 bis Juni 2011, da die Kosten auch für diesen Stellplatz 40€ betragen. Zum genauen Verständnis, der Vermieter hatte eine Einzugsermächtigung und hat selbst von September 2007 an 20€ weniger als zuvor vom Konto meiner Eltern abbuchen lassen.
Meine Frage: Ist das rechtens, über einen so langen Zeitraum eine Nachzahlung zu verlangen oder verjährt der Anspruch nach 12 oder 24 Monaten, so dass sie lediglich die Kosten seit Juni 2010 bzw. 2009 nachzahlen müssen? Schließlich liegt der Fehler eindeutig beim Vermieter, auch wenn er relativ dreist im Brief erwähnt, dass meine Eltern sich ja aufgrund der geringeren Abrechnung hätten melden können. Ist übrigens kein privater Vermieter sondern eine Gesellschaft.
Falls jemand helfen kann, besten Dank!