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Zeitraum Nachzahlungspflicht - Rechtsfrage

stiller

Well-Known Member
Hi zusammen,

vielleicht kennt sich jemand mit folgender Problematik aus.



Meine Eltern haben einen Mietparkplatz in der Nähe ihrer Arbeit. Sie wechselten zum September 2007 den Stellplatz, woraufhin der Vermieter ihnen statt bisher 40€ nur noch 20€ vom Konto abbuchte. Meine Eltern vermuteten, das liege an den unterschiedlichen Größen der Stellplätze.



Heute kam ein Brief vom Vermieter, der eine Nachzahlung in Höhe von 920€ verlangt, für den Zeitraum von September 2007 bis Juni 2011, da die Kosten auch für diesen Stellplatz 40€ betragen. Zum genauen Verständnis, der Vermieter hatte eine Einzugsermächtigung und hat selbst von September 2007 an 20€ weniger als zuvor vom Konto meiner Eltern abbuchen lassen.



Meine Frage: Ist das rechtens, über einen so langen Zeitraum eine Nachzahlung zu verlangen oder verjährt der Anspruch nach 12 oder 24 Monaten, so dass sie lediglich die Kosten seit Juni 2010 bzw. 2009 nachzahlen müssen? Schließlich liegt der Fehler eindeutig beim Vermieter, auch wenn er relativ dreist im Brief erwähnt, dass meine Eltern sich ja aufgrund der geringeren Abrechnung hätten melden können. Ist übrigens kein privater Vermieter sondern eine Gesellschaft.



Falls jemand helfen kann, besten Dank!
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Habs jetzt nicht recherchiert aber m.W. beträgt die Verjährungsfrist für derartige Ansprüche inzwischen 3 Jahre zum Jahresende, sodass die 2007er Ansprüche verjährt wären.
 
Habs jetzt nicht recherchiert aber m.W. beträgt die Verjährungsfrist für derartige Ansprüche inzwischen 3 Jahre zum Jahresende, sodass die 2007er Ansprüche verjährt wären.


Stimmt.
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Denke, dass man auch bei den Ansprüchen ab 2008 was deichseln könnte - von wegen schutzwürdiges Vertrauen und so.
 
Ah, okay, doch so lange. Aber immerhin ist 2007 schon mal raus. "Schutzwürdiges Vertrauen" heißt genau was? Ginge das in Richtung Kulanz?
 
Nein, eher dahin, dass Deine Eltern davon ausgehen konnten, dass wenn der Vermieter selbst einzieht er die richtige Summe einzieht und nicht nach Ewigkeiten nachforderungen stellt, obwohl er selbst einen Fehler gemacht hat.
 
Ah, okay, doch so lange. Aber immerhin ist 2007 schon mal raus. "Schutzwürdiges Vertrauen" heißt genau was? Ginge das in Richtung Kulanz?


Sowas in der Art, ja. Er hat von sich aus nur noch den halben betrag eingezogen und sich nicht darüber beschwert.



Ich würd sogar soweit gehen und die Einziehung von 200 € als übereinstimmende konkludente Vertragsänderung bewerten. Immerhin waren da ja beide Parteien lange einverstanden. Dass er jetzt plötzlich umschwingt - bisschen rechtsmissbräuchlich.
 
Verstehe. Vielen Dank euch allen, ich werde meinen Eltern mal die Infos geben und hoffen, dass der Vermieter da auch mit sich reden lässt, ohne, dass weitere Schritte nötig sind.
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Da gabs doch mal den Fall mit der Lehrerin in NRW, die über Jahre aufgrund einer Namensvertauschung ein höheres Gehalt bekommen hat. Die hatte sich zwar auch gewundert und nix gesagt und die müsste dann die ganze Summe zurückzahlen. War erst dieses oder letztes Jahr.
 
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