Egal wie gut oder schlecht das Wetter - der Hund muss raus, möglichst zwei bis drei Mal pro Tag. So sind fast alle Hundebesitzer mit festem Schuhwerk und wetterfester Kleidung ausgestattet. Auch eine Leine und eine Hüfttasche mit Leckerlis, Spielzeug und Kottüten gehören zur Grundausstattung - meistens.
von Astrid Böhm
„Wir fahren oft mit dem Auto raus, um mit Binah spazieren zu gehen. Es ist nicht überall leinenfrei, das halten die Gemeinden unterschiedlich, aber ganz genau weiß ich es gar nicht. Innerorts ist überall Anleinpflicht", sagt Gloria Schrot aus Schifferstadt. Gleich entsteht eine Diskussion über die verschiedenen Regelungen zur Leinenpflicht unter den Hundefreunden, die sich auf dem Schifferstadter Hundeplatz zum Training getroffen haben. Marina Bor aus Mutterstadt rät: „Am besten fragt man bei der Gemeinde nach."
Strikte Anleinpflicht herrscht im Mutterstadter Wald. „Das ist ein extrem genutzter Naherholungswald", erklärt Förster Georg Spang. An allen Zugängen zum Waldgebiet weisen Schilder auf die Leinenpflicht hin. Gemeinsam mit dem Ordnungsamt Limburgerhof ist der Mutterstadter Beamte Klaus Hübner für die Überwachung zuständig. „Ich werde eher belächelt, wenn ich versuche, das durchzusetzten", erzählt er.
Wie die meistens seiner Kollegen in den anderen Gemeinden setzt er auf Aufklärung statt auf Bußgeldbescheide. Zwischen 15 und 150 Euro kann das erste Vergehen kosten, eine Wiederholungstat kann doppelt so teuer werden. Gesetzlich sind bis zu 5000 Euro zulässig.
In Altrip hat Arno Broll noch nie ein Bußgeld wegen der Anleinpflicht oder Kotverschmutzung verhängt - nicht zuletzt aufgrund der Problematik, die Täter auf frischer Tat zu ertappen. Wie in Neuhofen, Schifferstadt, Mutterstadt und Maxdorf stehen hier Hundekotboxen an „Brennpunkten". „Alle vier Wochen sind die Tüten in einer Station leer", erzählt der Ordnungsbeamte. 1000-er Packungen zu 25 bis 30 Euro werden dann nachgefüllt.
Eine Gefahrenabwehrverordnung, die in den meisten Gemeinden unter anderem die Anleinpflicht regelt, gibt es in der Gemeinde Altrip nicht. Außer im Ortsinnern sowie im Naturschutzgebiet Altrhein können sich die Vierbeiner hier leinenlos bewegen. Jedoch herrscht in Landschafts- und Naturschutzgebieten nicht, wie vielfach angenommen, automatisch Leinenpflicht. „In aller Regel geht es aus der Beschilderung hervor", erklärt der Außendienstbeamte des Kreises, Klaus Graber.
Mehrere Schilder weisen in der Gemarkung von Neuhofen darauf hin: Hunde sind unaufgefordert anzuleinen, sobald sich Personen nähern. Auch in der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim sind an allen Hauptwirtschaftswegen Hinweisschilder aufgestellt. „Bei den intensiv bewirtschafteten und abgedeckten Ackerflächen zerstören manche Hunde die Plastikplanen über dem Gemüse. Das ist Verletzung von Eigentum. Kot direkt an Feldern für Gemüseanbau oder gar darin ärgert die Bauern", erklärt der Fachbereichsleiter Bürgerdienste, Gerhard Schaa. Ein Problem, das es auch in anderen Gemeinden gibt.
„In Wiesen sollen Hunde nicht frei herumtollen. Das Gras ist Futter für Tiere und es verstecken sich Hasen und Rehkitze sowie brütende Vögel darin', sagt Frank Deutsch aus Mutterstadt, Vorsitzender der Kreisgruppe Ludwigshafen des Landesjagdverbands. Sein Kollege Gorch-Peter Nolte, Jagdteamleiter im Schifferstadter Wald, berichtet von mehreren Wildunfällen auf der Straße nach Waldsee in den vergangenen Wochen. „Das war zu Zeiten, zu denen sonst keine Wildwechsel statt finden. Vermutlich haben Hunde die Tiere aufgescheucht. Deshalb wollen wir Hinweistafeln aufstellen und Broschüren auslegen, um die Hundebesitzer aufmerksamer auf diese Problematik zu machen", erzählt er.
Im „Einwirkungsbereich" des Halters soll sich der Hund jederzeit befinden, so die offizielle Regelung. Was dies bedeutet ist jedoch ungeklärt und bei jedem Hund sowie jeder Situation anders. Das weiß auch Hundebesitzerin Andrea Gantenberg aus Neuhofen: „Es ist wichtig, mit dem Hund zu trainieren, um ihn jederzeit abrufen zu können. Klar klappt das nicht immer, aber wenn ich aufmerksam bin und eine brenzlige Situation gleich erkenne, kann ich Django noch zurück holen." Was auch hilft, sind die in der Gürteltasche versteckten Leckerlis. Direkt daneben: schwarze Plastikbeutel. „Oft sehe ich Leute, die sich weiße Tüten aus den Spendern genommen haben und diese vorbereitend an die Leine binden", erzählt sie. Egal ob aus Papier oder Plastik, mit Pappverstärkung oder Tucheinlage, ob Spezialprodukt aus dem Zoofachhandel oder eigene Zusammenstellung aus dem Discounter - jeder, der sich dem Kotproblem seines Vierbeiners stellt, hat eine eigene Methode entwickelt.
Die meisten Hundebesitzer führen ihre Lieblinge dennoch vorzugsweise in die freie Natur, in der kein Kot weggeräumt und keine Leine benutzt werden muss. Jürgen Lützel aus Böhl-Iggelheim etwa fährt mit den beiden Australian Shepherds der Familie bis nach Speyer zum Truppenübungsplatz, wo sie ausgiebig toben können. Auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln können Hundebesitzer einen Ausflug ins Grüne unternehmen - die Hundejahreskarte gibt es wahlweise mit oder ohne Bild. Auf einem Sitz Platz nehmen dürfen Hunde jedoch nicht, selbst wenn sie die Größe einer Katze kaum überschreiten.
Ausschließlich mit Leine geht Michaela Blohm aus Schifferstadt mit ihrem Cocker Spaniel Carlos Gassi. Sie ärgert sich über Hundebesitzer, die ihre Tiere frei laufen lassen und dadurch andere Menschen einschüchtern oder Tiere aufschrecken. „Carlos geht an der acht Meter langen Laufleine und bleibt auf dem Weg", erzählt ihr Mann Achim. Für das Ehepaar ist die Sache eindeutig: „Es sollte überall Anleinpflicht gelten. Rennen können die Tiere auf dem Hundeplatz."
Kommentar
Alternative: Hundewege
Hunde brauchen Auslauf. Mehr Bestimmungen oder Kontrollen helfen eher nicht - es fehlen die Alternativen.
Jeder Hund braucht Auslauf, mehrmals am Tag. Lobenswert, wer seinem vierbeinigen Freund dieses natürliche Bedürfnis erfüllt. Viele Halter lassen ihren Hund jedoch ohne Leine in Wald und Flur laufen. Schwierig, wenn sie bei dem Streben nach artgerechter Haltung gegen Verordnungen verstoßen und andere Menschen oder Tiere gefährden sowie Eigentum beschädigen. Sicherlich ist es ob der vielfältigen Bestimmungen nicht gerade einfach, die Übersicht zu behalten - bei der Gemeinde fragen hilft. Für Spaziergänger, die von außerhalb kommen, wären jedoch Hinweisschilder sinnvoll. Die gibt es nicht überall.
Dennoch bleibt es fraglich, ob mehr Aufklärung oder Bußgeldverhängungen zu größerer Einsicht der Hundebesitzer führen werden, wenn es ums Anleinen geht. Viel mehr scheint es, dass geeignete Alternativen fehlen. Jede Gemeinde sollte sich Gedanken machen, wo sie Hundebesitzern die Möglichkeit bieten kann, ihre Tiere ohne Leine laufen zu lassen. Eine umzäunte Freilauffläche etwa erfüllt mehrere Zwecke: Die Hunde können sich austoben und auf den Wegen dann an der Leine geführt werden. So stöbern sie kein Wild auf oder belästigen Spaziergänger, Jogger und Radfahrer. Außerdem können Hunde auf diesen Flächen ein weitres natürliches Bedürfnis befriedigen und trainieren - soziale Interkation.
Nicht aus der Pflicht genommen sehen sollten sich Hundebesitzer: Sie müssen sicher stellen, dass ihr Hund, egal ob mit oder ohne Leine, keine Gefahrt für andere „Verkehrsteilnehmer" ist.