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[BRD] Politiker wollen RAF-Rädelsführer freilassen

Freiheit für die letzten RAF-Gefangenen?

  • Ja, nach 25 Jahren Haft sollen sie in die Freiheit entlassen werden.

    Stimmen: 10 35,7%
  • Nein, ihre Taten waren zu schlimm.

    Stimmen: 14 50,0%
  • Ich bin mir nicht sicher.

    Stimmen: 4 14,3%

  • Umfrageteilnehmer
    28
@Red Wing:



Wird geklärt! Einen Juristen frag ich da besser nicht... 3 Juristen... 5 Meinungen.



Kann aber etwas dauern. Komme nicht gleich dazu.
 
RAF



Vorerst keine Haftlockerung für Christian Klar



Im Januar hatte der einstige RAF-Terrorist in einem Grußwort die Sehnsucht geäußert, „die Niederlage der Pläne des Kapitals zu vollenden und die Tür für eine andere Zukunft aufzumachen". Jetzt hat der auf Hafterleichterung hoffende Klar die Quittung dafür erhalten.



Der ehemalige RAF-Terrorist Christian Klar wird angesichts seines anti-kapitalistischen Grußwortes für eine Rosa-Luxemburg-Konferenz in Berlin vorerst keine Hafterleichterungen erhalten. Dies teilte der zuständige baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) am Mittwoch in Stuttgart mit. Goll will nun ein zweites Gutachten zu der Frage in Auftrag geben, ob von Klar noch immer Gefahr ausgehe. Der Ex-Terrorist stand unmittelbar vor der Vollzugslockerung, um ihn schrittweise an die Freiheit zu gewöhnen. Die Mindesthaftzeit des mehrfachen Mörders endet nach 26 Jahren im Januar 2009. Ab dann könnte er zur Bewährung entlassen werden.





...





http://www.welt.de/politik/article739781/Vorerst_keine_Haftlockerung_fuer_Christian_Klar.htmlhttp://www.welt.de/politik/article739781/Vorerst_keine_Haftlockerung_fuer_Christian_Klar.html
 
RAF



Verfassungsschutz hält Klar für ungefährlich



In die erregte Debatte um die Begnadigung des RAF-Terroristen hat sich der Chef des Inlandsgeheimdienstes eingeschaltet. Auch wenn es noch Probleme mit linker Gewalt gebe - Heinz Fromm glaubt nicht, dass von Klar noch etwas zu befürchten ist.



Das Bundesamt für Verfassungsschutz glaubt trotz der Kapitalismuskritik des RAF-Häftlings Christian Klar nicht, dass von dem 54-Jährigen noch eine terroristische Bedrohung ausgehe.



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http://www.welt.de/politik/article746218/Verfassungsschutz_haelt_Klar_fuer_ungefaehrlich.htmlhttp://www.welt.de/politik/article746218/Verfassungsschutz_haelt_Klar_fuer_ungefaehrlich.html
 
klar, lasst se alle frei, wird schon nix passieren..*an den kopf fass*

in dem staat wundert mich schon lang nix mehr...
 


Nach seinen jetzt gemachten Aussagen, bei denen er sich nicht von der RAF distanziert, sondern wesentliche Punkte des alten Programms immer noch als richtig darstellt, hat er meiner Meinung nach keine Gnade verdient, und zu unserem Recht der Mindesthaftstrafe, nach der oben gemachten Aussage käme er nur auf Bewährung frei, also ist seine Haft nicht verbüßt, was wiederum den Schluß zulässt, dass er genauso gut noch 15 Jahre sitzen könnte, nur, dass das unser lieber Staat nicht ausschöpft, weil man ja Resozialisieren soll.



Also bestünde, doch noch, nach anders lautenden Berichten, bei uns eine Lebenslange Haft aus Lebenslang, bloß wird sie nicht ausgeschöpft, nur in den Fällen mit Sicherheitsverwahrung, sieht es da etwas anders aus.
 
Die Strafe wird nach der Mindesthaftzeit auf Bewährung ausgesetzt bei "Lebenslangen", das ist richtig, sie haben aber ein Recht auf diese Bewährung, wenn ich das richtig verstanden habe. Also wie jetzt im Falle Mohnhaupt.



Ich glaube es hat auch keiner gesagt, das mit Freilassung die Strafe erlassen ist.
 
du meinst, kriegsgefangene sollten bis an ihr lebensende sitzen? wuerd mich mal interessieren, was die genfer konvention dazu sagt ... findet sich da nicht ein passus: "Alle anderen Gefangenen sind unverzüglich nach dem Ende der Kampfhandlungen zu entlassen (Artikel 118 )."? ... und der kampf wurde definitiv (spaetestens mit aufloesung der raf) eingestellt ...
Nein, das habe ich nicht gesagt, das ist eine Interpretation Deinerseits.

Ich weise lediglich darauf hin, daß die RAF - ich kann zum Stammheimer Gefängniss spucken - es immer in dem Prozessen abgelehnt hat, unter Mordanklage zu stehen - Otto Schily, Schröders Rechtsaußen, Christian Ströbele, das ist der Grüne mit den Handwaschbürsten über den Augen waren Verteidiger - und beriefen sich aufs Kriegrecht. Wenn ich meine Verteidigung so aufbaue, kann ich nicht später sagen, jetzt will ich aber wie ein "normaler " Mörder behandelt werden.

Die damalige Kernaussage war,dieses Gericht, diesr Staat, ist nicht zuständig für uns. Wie kann ich dann später sagen, lieber Bundespräsident des Staates, den ich nicht anerkennen will, dessen Zerschlagung ich mir ins Ziel setzte, bitte lass mich jetzt raus. Und der Kampf wurde eingestellt, nicht weil die RAF

mit der weissen Fahne hinterm Busch rauskam und sagte: bin fertig, sondern weil der Staat, mit rechtsstaatlichen Mitteln, die RAF zerschlagen hat. Das ist ein Unterschied. Auf jeden Fall war die Stimmung in der Bevölkerung damals so, daß man bei Lynchjustiz alle Augen zugemacht hätte. Das große Verdienst war doch, daß genau das nicht passiert ist, sondern die Rechtstaatlichkeit gewahrt wurde. Das waren hypernervöse Zeiten, die ich nicht noch mal erleben möchte.

Aber das, was Du mir unterstellt, habe ich weder geschrieben noch gedacht !
 
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