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Enttäuschend...finde ich sehr schwach von ihm..
Er kann auch lt. Satzung auf diese Weise eingebunden werden:
) Der Vorstand kann für besondere Aufgabenbereiche (Bauwesen, Disziplinarwesen, Öffentlichkeitsarbeit, usw.) Ausschüsse bilden und deren Vorsitzende ernennen. Insbesondere ernennt der Vorstand den Mitgliederwart und den Leiter des Ordnungsdienstes. Bei Bedarf kann der Vorstand einen Pressewart berufen. Alle vorstehenden Maßnahmen haben im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat zu erfolgen.
Art. 15 - Vereinsrat
dem Vereinsrat gehören auch die jeweiligen
Vorsitzenden der vom Vorstand gebildeten Ausschüsse an.(Art. 14 Abs. 4).
Fachbereich: Fussball, Toppi Ausschussvorsitzender, berät den Vorstand!
Warum gleich wieder alles schlecht reden, einfach ein paar Tage abwarten!