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Flatrate-Alkohol-Parties absofort verboten

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Flatrate-Partys werden verboten!



Flatrate- oder Koma-Partys sind jetzt verboten! Sogar das Werben dafür ist nicht erlaubt. Macht das alles Sinn?





http://www1.onetaste.de/news/81/http://www1.onetaste.de/news/81/

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Wer sich über diese komische Quelle wundert...is ne Nightlife Seite
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Aha?



Warum sollte ich dann mehr bezahlen nur weil sich ein paar Kids sich jede Woche ins Koma klatschen?
 
Seh ich auch so...man sollte lieber mal besser kontrollieren,ich kenn genügend Märkte wo 16Jährige locker an harten Alk kommen.Flatrate Parties birgen sicherlich Gefahren,aber nur deshalb den Alkohol zu verteuern sehe ich falsch.
 
Bevor man solch populistischen Gesetze verabschiedet sollte man vorher die bestehenden Gesetze durchsetzen (Gesetze zum Jugendschutz). Würde man diese rigoros kontrollieren, wäre ein solches Verbot dass die persönliche Freiheit Erwachsener einschränkt nicht notwendig.
 
Dann müssen die halt mehr zahlen für's saufen. Allerdings find ich außer der Tatsache das jeden Monat was neues verboten wird nix Störendes daran, Großraum Discos waren noch nie so meins.

Man sollte z.B. mal besser an der Außendarstellung des "sozialen" Trinkverhaltens in Deutschland arbeiten...
 
was hat denn die verteuerung bei den zigaretten gebracht?
 
Dann müssen die halt mehr zahlen für's saufen. Allerdings find ich außer der Tatsache das jeden Monat was neues verboten wird nix Störendes daran, Großraum Discos waren noch nie so meins.
Man sollte z.B. mal besser an der Außendarstellung des "sozialen" Trinkverhaltens in Deutschland arbeiten...


Solange Krombacher so ziemlich jedes Fussballlivespiel präsentiert und Bitburger Hauptsponsor unserer Nationalelf ist, kann ich solche Gesetze nicht für "voll" nehmen. Man siehe sich nur unsere Politiker am politischen Aschermitwoch an, jeder lässt sich selig mit nem Bierkrug fotografieren, beim Stoibär geht die Anbiederung ans "saufende Volk" soweit, dass er sich angeblich Tee in den Bierkrug füllen lässt.
 
Die Politiker sollten mal lieber einen kiffen, aber das is ja die Teufelsdroge wo man zu Hause Frau und Kinder schlägt und in fremde Gärten pinkelt..
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Leute was erwartet ihr denn von der deutschen Politik?

Was passiert denn wenn irgendein gestörter Jugendlicher einen Amoklauf in seiner Schule veranstaltet? Macht sich dann die Politik gedanken über die tiefgreifenden Missverhältnisse in unserer Gesellschaft? Nö, viel zu kompliziert, da werden Computerspiele verboten.

Genau dasselbe passiert jetzt mit dem Alkohol, weil die Politiker viel zu faul sind nicht den Weg des geringsten Wiederstands zu gehen, sondern sich mit tiefgreifenden Problem auseinanderzusetzen...
 
Das ist beileibe nicht das Problem der Politiker. Alkohol ist nun mal in unserem Kulturkreis was "normales". Es geht hier darum, den Jugendlichen einen "normalen" Umgang mit Alkohol beizubringen. Das wird von der Spirituosen- und der Eventindustrie konterkariert, indem solche Flatrates angeboten werden oder süße Alkopops bzw. Biermixgetränke. Es ist nun mal so, dass dadurch Jugendliche (ganz Junge 11 --) und vor allem Mädchen (süßer Geschmack) an den Alkohol gewöhnt werDen solleN: Zu meiner Zeit gab es nur Bier, Wein, Asbach, Bacardi usw. Und Ein Hütchen war ganz schön teuer für mich als Azubi. Da war nur noch der Schoppen Cola-Weiss zu 2,50 DM einigermaßen erschwinglich.
 
Die Politiker sollten mal lieber einen kiffen, aber das is ja die Teufelsdroge wo man zu Hause Frau und Kinder schlägt und in fremde Gärten pinkelt..
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Nicht zu vergessen die Tunels, die garnicht da sind ! ( Kurt Beckstein )
 
.mit nen bisschen glück und dem richtigen laden bekommt ja ja fast alles bier bekommste auch schon mit 14.....
 
.mit nen bisschen glück und dem richtigen laden bekommt ja ja fast alles bier bekommste auch schon mit 14.....


Beim Pfingstmarkt in ZW hatten gleichaltrige Freunde bzw. Freundinnen auch kein Problem an ne Kiste Bier zu kommen, Leute aus unserer 9. haben sich mit Wodka zugesoffen und 3 Polizisten haben seelenruhig dabei zugesehen...
 
Jugendliche sollen Alkoholrausch trainieren

Die gefährlichen Entgleisungen im Rausch seien auch auf mangelnde Erfahrung mit Alkohol und Haschisch zurückzuführen, behauptet ein Bielefelder Gesundheitsexperte. Er fordert deshalb ein kontrolliertes Heranführen von Jugendlichen an weiche Drogen.

Bild aus der Morgenpost



Exzessiver Alkoholkonsum: Aktuelle Studien zeigen, dass Jugendlich zwar nicht mehr so häufig wie früher zur Flasche greifen, dafür trinken sie jedoch größere Mengen





http://www.morgenpost.de/desk/949687.htmlhttp://www.morgenpost.de/desk/949687.html
 
Da ich ne gemütliche kneipe einer disco bei weitem vorziehe ist mir der beschluss relativ egal. Ich bin sowieso jemand der keinen sonderlich großen spass dran hat sich sinnlos "de kopp wegseknalle".

Aber wie Satanischefärse schon geschrieben hat, eines der hauptprobleme sind alcopops, wenn man einige hört die sagen: "xy drink ich gerne, da schmeckt man den alkohol nicht so", dank frag ich mich warum drinken die nicht gleich cola oder sonst etwas? Nur weil man ja so unglaublich cool ist, wenn man nach einem durchzechten wochenende seinen freunden erzählt, was man bis zum vollsuff alles getrunken hat?

Und da sind wir schon wieder bei dem was Ramser geschrieben hat, dass sich nämlich das trinkverhalten ändern sollte.

Aber wie anfangs geschrieben mir ist es ja eigentlich egal, also was lamentier ich hier;).
 
Naja, trifft mich nicht, da in den dissen wo ich bin es eh nie Flatrate saufen gab
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Aber finde das Gesetz trotzdem lächerlich, die Politiker sollten lieber mal schauen das sie die bestehenden Gesetze was Jugendschutz und so weiter angeht durchsetzen, nicht dauern neue Gesetze einführen wie z.b. das "KILLERSPIELEverbot".
 
Meine Meinung:



1. Alkohol erst ab 18!

2. Um die, die sich danach vorsätzlich die Birne wegsaufen, find ich's dann nicht schade.

*duckundweg*
 
Finde die momentane Regel eigentlich gut, da Jugendliche erst nur mit "leichtem" Alkohol in Berührung kommen, bevor sie später zu härteren Getränken greifen dürfen. Dadurch bekommen man etwas Erfahrung damit, kann sich selber besser einschätzen und wird hochprozentigen Alkohol nicht unterschätzen, wie es vielleicht anders der Fall wäre.




[...]


Für
[font=Arial, Bold]Branntwein[/font]
,
[font=Arial, Bold]branntweinhaltige Getränke [/font]
oder
[font=Arial, Bold]Lebensmittel, die [/font]
[font=Arial, Bold]Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten[/font]
, besteht gemäß § 9






Abs. 1 Nr. 1 JuSchG ein
[font=Arial, Bold]absolutes Abgabeverbot [/font]
an
[font=Arial, Bold]Kinder und Jugendliche[/font]
.





<div style="text-align:left;">Zu den
[font=Arial, Italic]Branntweinen [/font]
im Sinne des Jugendschutzgesetzes zählen alle Arten von
Trinkbranntweinen. Dabei ist gleichgültig, mit welchen Zusätzen oder mit welchem alkoholischen Gehalt sie zubereitet sind. Nach dem Wortlaut („
[font=Arial, Italic]branntweinhaltige Getränke[/font]
“) und dem Schutzzweck des Gesetzes fallen eindeutig auch fertige Mischgetränke (wie etwa Cola–Rum bzw. Wodka–Lemon) und die so genannten Alkopops unter dieses absolute Abgabeverbot an Kinder und Jugendliche. Erfasst werden also auch Likör, Weinbrand, Rum, Whisky und mit Branntweinzusatz
versehene ausländische Süßweine (wie etwa Portwein) sowie unverarbeiteter Branntwein (reiner Spiritus jeden Prozentgehaltes).

​






Zu den
[font=Arial, Italic]Lebensmitteln, die Branntweine nicht nur in geringfügiger Menge [/font]
enthalten, können z. B. Eisbecher, Getränke wie Grog oder auch entsprechende branntweinhaltige Süß- oder Zuckerwaren gehören, denen in einer nicht mehr geringen Menge Spirituosen zugegeben werden. Der Begriff „in nicht nur geringfügiger Menge“ bezieht sich dabei im Einzelfall stets auf das Lebensmittel
[font=Arial, Italic]insgesamt[/font]
, nicht aber auf eine Zutat. Somit wäre im Einzelfall etwa eine kleine Rumfrucht zur Dekoration auf einem größeren Pudding nicht erfasst.
[...]

​















</div>




Man sollte lieber dies durchsetzen:
​





Bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz können
[font=Arial, Bold]Bußgelder [/font]
in Höhe bis
zu € 50.000,-- verhängt werden. Dabei erfolgt ab einer Bußgeldhöhe von € 200,-- ein Eintrag in das Gewerbezentralregister.







​



Quelle






​
 
2. Um die, die sich danach vorsätzlich die Birne wegsaufen, find ich's dann nicht schade.

*duckundweg*
Was soll das denn heißen?

Sind wir denn schon in einer Zweiklassengesellschaft wo das Leben von Trinkern wenig wert ist als das von Nichttrinkern? Jugendliche sind ja auch Menschen die erstmal Fehler machen müssen um daraus zu lernen.
 
wieso soll ich mehr für mein bier zahlen, nur weil so paar kleine kinder immer einen über den durst trinken? dann sollen se halt bessere kontrollen machen.. wer alk an unter 16 jährige verkauft wird fristlos entlassen oder sowas!
 
Wieso macht man es nicht einfach zur Strafttat, wenn ein unter 16jähriger Alkohol kauft. Dann geht "kein" unter 16jähriger mit der Einstellung "Vllt hab ich Glück und sie verkaufen mir was" in nen Laden.
 
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