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Führerschein

Außerorts sinds doch 31 km/h!?
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Probezeitrelevant sind somit nur Verstöße, die ein Bußgeld nach sich ziehen. Je nach ihrer Schwere sind solche Verstöße gegen Verkehrsvorschriften als Verstoß der Kategorie A (schwere Verstöße) oder B (leichtere Verstöße) eingestuft:



a.) A-Verstöße (Auswahl):

Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h (innerorts oder außerorts)

Verstoß gegen die 0,0 Promillegrenze (seit 01. August 2007)

Rotlichtmißachtung

Fahren unter Alkoholeinfluß

Überholen im Überholverbot.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)

Benutzung des Seitenstreifens zum Zweck des schnelleren Vorankommens

Nötigung

Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen

verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften

zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen

zu dichtes Auffahren

"Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, sowie Wenden und Rückwärtsfahren (das gilt auch für die Zu- und Abfahrten)
 
Hi! Hab da auch mal ne Frage! Wurde vor ca. 7 Monaten bei Rotlicht geblitzt! Bin auch leider noch in der Probezeit! Habe dann ein paar Wochen später den bescheid bekommen und zurückgeschickt ohne irgendetwas anzukreuzen außer das ich der Halter des Fahrzeuges bin! Gibt es da eine Frist, wann das verjährt ist?? Habe wie gesagt schon ca. 7 Monate nichts mehr davon gehört!
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Aber mir schwirrt das immernoch ziemlich durch den Kopf!
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Vielleicht kann mir ja jemand von euch antwort geben!
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Danke!
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Ich würde mir ein paar gute Schuhe und ein Fahrrad kaufen.

32 zu schnell in der 50ziger Zone kann 2 Monate bedeuten.



Ein Arbeitskollege hat vor Jahren einmal gesagt, dass er keine Möglichkeit hat ohne Auto zur Arbeit zu kommen.

Mußte dann statt 400 DM 1600 DM zahlen
 
Da hast du recht, es heißt Fahrverbot. Bei mir wars, etwa im Jahr 1829, so, dass vom Gericht, beziehungsweise der Behörde, ein Tag festgelegt wurde, an dem der Lappen abzugeben war. Über diesen Termin kann man verhandeln, es ist aber Sache des Richters oder der Behörde, ob sie mit sich reden lassen. Müssen tun se nicht, glaub ich.
Der erste Autofahrer der Geschichte hier bei uns in Forum!
 
Hi! Hab da auch mal ne Frage! Wurde vor ca. 7 Monaten bei Rotlicht geblitzt! Bin auch leider noch in der Probezeit! Habe dann ein paar Wochen später den bescheid bekommen und zurückgeschickt ohne irgendetwas anzukreuzen außer das ich der Halter des Fahrzeuges bin! Gibt es da eine Frist, wann das verjährt ist?? Habe wie gesagt schon ca. 7 Monate nichts mehr davon gehört!
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Aber mir schwirrt das immernoch ziemlich durch den Kopf!
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Vielleicht kann mir ja jemand von euch antwort geben!
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Danke!
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Das ist nach drei Monaten verjährt. Kommt schon mal vor, dass uff de Behörde das unter den Stapel gerutscht ist, und wenns wieder auftaucht is es zu spät.
 
Das ist nach drei Monaten verjährt. Kommt schon mal vor, dass uff de Behörde das unter den Stapel gerutscht ist, und wenns wieder auftaucht is es zu spät.


cool dann bin ich ja aus der Sache fein raus!
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Nochmal schwein gehabt!
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Vielen Dank für die Antwort!
 
Oh Mann, ich glaub ich kann mich dem Threadtitel anschließen.


Ich wurde heute ganze 3 mal geblitzt. Jedes Mal so ca. 20-30 km/h vielleicht sogar 40 km/h auf der AB zu schnell.



Keine Ahnung wie man so dumm sein kann, aber ich kann
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War aber auf der Autobahn nicht innerorts oder?

weiß zwar nicht genau ob das stimmt ich habe aber gehört wenn du innerhalb eines bestimmen Zeitrahmen mehr als zweimal geblitzt wirst mit einer Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 20km kann das auch schon ein Fahrverbot mit sich ziehen!

Normal ist ja die regelung innerorts 30km zu schnell 4 wochen Fahrverbot, außerhalb der Ortschaft darf man bis zu 40km schneller fahren als erlaubt ohne das man mit einem Fahrverbot rechnen muß!
 
Gibts da nicht so ne Regel, dass wenn man in einer bestimmten Zeit gleich mehrmals geblitzt wird,mann nur für ein Vergehen belangt werden kann ?

Oder verwechsle ich da was ?
 
glaube ich nicht.

als vielfahrer könnteste dich auf dem weg von münchen

nach HH in münchen gezimit einem geringen tempoverstoss blitzen lassen

und dann beruhigt nach HH blasen.
 
Gibts da nicht so ne Regel, dass wenn man in einer bestimmten Zeit gleich mehrmals geblitzt wird,mann nur für ein Vergehen belangt werden kann ?


Habe gestern auch nachgelesen, aber kein eindeutiges Statement gefunden. Einmal wird gesagt es sei sogar nicht erlaubt auf einer Strecke 2x zu messen, dann wird der höhere Wert genommen und eine andere Aussage besagt dass man dadurch Vorsatz unterstellt bekommt. Und da bei mir morgens und abends auf den beiden Seiten der AB sind es mind. 2 Vergehen...
 
Gibts da nicht so ne Regel, dass wenn man in einer bestimmten Zeit gleich mehrmals geblitzt wird,mann nur für ein Vergehen belangt werden kann ?
Oder verwechsle ich da was ?
Da verwechselst Du was. Wenn Du an verscheidenen Stellen am selben Tag geblitzt wirst, ist das für die Behörden eher ein Beweis, dass es sich um einen notorischen Raser handelt.



Ich hatte mal, auf der A71 mich gleich drei mal erwischen lassen. Mein Glück war nur, dass das eine in Arnstadt, das zweite in Suhl und das dritte in Schweinfurt verhandelt wurde.

Hätten die jeweils von einander gewusst, wäre es ungleich schwerer für mich gewesen.
 
Hallo, hatte grad eben Theorieprüfung in der Klasse B.

Bin leider durchgefallen mit 11 Fehlerpunkten *ärger*



Meine Frage ist jetzt, weiß zufällig jemand welche kosten nun auf mich zukommen wenn ich nochma Theorie machen muss?



Die einen sagen ungefähr 10 euro die anderen 50! Bin jetzt verwirrt



lg
 
Mindestens mal die Kosten für eine weitere Prüfung. Was hast du denn für die Prüfung heut bezahlt? Das wirst du nochmal zahlen müssen.
 
Joa und ggfls Nachschulungsgebühr an der Fahrschule...


Son Quark!
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Ich persönlich bin auch 3x durchgerasselt in der Theorie, weil lernen nich so mein ding is!
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Nach dem 3. Mal hast du ne Sperre von 3 Monaten...! Du darfst jetzt erst wieder nach 2 Wochen zur Theorieprüfung und dann kommen halt nochmal die 10€ Prüfungsgebühr auf dich zu, mehr nicht...!
 
Ja ein paar Theoriestunden muss man soweit ich weiß nochmal nehmen bevor man wieder ran darf, bei mir wars jedenfalls so, erste mal Theorie bin ich auch durchgefallen, zweite mal war dann souverän
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Mit 10€ kommst du auch niemals hin, also das waren bei mir deutlich mehr Euronen.
 
lieber die Theorie versauen als die praktische;-) Bei mir hat zum Glück beides geklappt.Doch in einigen Fällen wird die praktische bis zu 3 mal gemacht
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und das wird dann teuer.



denke mit 30 Euro wirst du hinkommen...
 
also ich hab für meine theorie knapp 60€ bezahlt und mit 0 fehlern bestanden.... warum ich allerdings 60€ bezahlen sollte un ihr hier mit 15 kommt is mir schleierhaft.. die 1. theorie hat mich fast so viel gekostet wie die praktische...
 
Also wie es scheint, scheint das ja echt unterschiedlich zu sein! Ich kann nur sagen, das ich meine Theoretische Ausbildung bei der Dekra gemacht habe und da zahlt man hier in Berlin 10€ + MwSt.! Als ich durchgefallen bin musste ich nur erneut diesen Betrag noch zahlen! Wenn man natürlich auch noch ne Fahrschule hat wo man die Theoriestunden auch noch bezahlen muss, dann kann das vielleicht auch teurer werden! Wir konnten glaube ich sogar wählen, entweder 2 wochen Pausieren nach Prüfungsdurchfall, oder 2x zum Theorieunterricht gehen in der Fahrschule und dann wieder kommen...! Da ich aber keine Lust hatte zur Theorie zu gehen hab ich lieber 2 Wochen gewartet...!
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Hängt von der Fahrschule ab! Die Gebühr für den TÜV 10-20 Euro (?) muss man auf jeden bezahlen, manchmal kommt dann aber noch was für die Fahrschule dazu. Bei mir war es so, dass ich en Fuffi an den Fahrleerer (ja, mit e!) berappen musste und der hat dann dort die Gebühr geblecht. Wär ich gerasselt, hät ich nochmal 50 zahlen müssen.

Bei anderen sind es dann aber halt nur die 10-20.
 
Ich hab auch nur 10€ bezahlt damals...und von meinem Fahrlehrer hab ich 20€ wieder gekriegt, als ich die Praxis bestanden hatte
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War ein gutes Geschäft.
 
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