Außerorts sinds doch 31 km/h!?![]()
Probezeitrelevant sind somit nur Verstöße, die ein Bußgeld nach sich ziehen. Je nach ihrer Schwere sind solche Verstöße gegen Verkehrsvorschriften als Verstoß der Kategorie A (schwere Verstöße) oder B (leichtere Verstöße) eingestuft:
a.) A-Verstöße (Auswahl):
Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h (innerorts oder außerorts)
Verstoß gegen die 0,0 Promillegrenze (seit 01. August 2007)
Rotlichtmißachtung
Fahren unter Alkoholeinfluß
Überholen im Überholverbot.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)
Benutzung des Seitenstreifens zum Zweck des schnelleren Vorankommens
Nötigung
Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen
verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen
zu dichtes Auffahren
"Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, sowie Wenden und Rückwärtsfahren (das gilt auch für die Zu- und Abfahrten)