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Gericht spricht im Pascal - Prozess alle Angeklagten frei

BitBuster

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Saarbrücken. Aus Mangel an Beweisen hat das Saarbrücker Schwurgericht nach dreijähriger Prozessdauer gestern im Pascal-Verfahren alle zwölf Angeklagten freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte den

acht Männern und vier Frauen die Ermordung des seit sechs Jahren spurlos verschwundenen Pascals, Kindesmissbrauch oder Beihilfe zu diesen Taten

vorgeworfen und dafür teils lebenslange Haftstrafen gefordert.



Der damals fünfjährige Pascal soll am 30. September 2001 in einer Abstellkammer der „Tosa-Klause“ in Burbach vergewaltigt und umgebracht

worden sein. Nach 148 Verhandlungstagen begründete der Vorsitzende

Richter Ulrich Chudoba das Urteil über dreieinhalb Stunden. Die Vorwürfe der Anklage würden „höchst wahrscheinlich“ zu treffen. Von einer notwendigen

„zweifelsfreien Überzeugung“ könne aber nicht geredet werden, weshalb

das Gericht nach dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ zwingend freisprechen musste. Objektive Sachbeweise,wie Fingerabdrücke oder Blutspuren, existierten nicht, nur die im Kern übereinstimmenden, später widerrufenen Geständnisse von fünf Angeklagten. Deren Schilderungen wiederum seien so komplex und „unbeschreiblich, dass sie nicht der

Fantasie entsprungen sein können“. Als „abwegig“ bezeichnete Chudoba Verteidiger-Vorwürfe, die Ermittlungsresultate der Polizei seien ein Fantasieprodukt oder basierten auf einer Verschwörung.



Die Staatsanwaltschaft kündigte nach dem Freispruch umgehend Revision zum Bundesgerichtshof an. Ein Anwalt sprach von einem „Freispruch

dritter Klasse“. Heftige Reaktionen erntete das Urteil aus der Politik. SPD Chef

Heiko Maas findet die Freisprüche „zum Kotzen“. Viele Menschen hätten dadurch den Glauben an den Rechtsstaat verloren. CDU Fraktionschef

Jürgen Schreier meinte, es stehe der Politik nicht zu, die Entscheidung über

Schuld und Unschuld zu kommentieren: „Unschuldig war auf jeden Fall aber das Kind, dem wohl Schlimmstes widerfahren ist.“



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Saarbrücken. „Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil: Die Angeklagte Christa W. wird wegen der unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln zu einem Jahr Gefängnis mit Bewährung verurteilt. Im Übrigen werden sie

und alle anderen elf Angeklagten freigesprochen.“ Mit diesen Sätzen zog Ulrich Chudoba, der Vorsitzende des Saarbrücker Schwurgerichts, am Freitag den vorläufigen Schlussstrich im Pascal-Prozess. Es war der 148.

Sitzungstag seit dem 20. September 2004. Dazu sagte der Vorsitzende

Richter zu Beginn der rund dreieinhalb Stunden langen Urteilsbegründung:

Im Laufe der Beweisaufnahme mit ihren strafprozessualen Geplänkeln schien

fast in Vergessenheit geraten zu sein, dass es „um das Schicksal zweier Jungen geht, die viel Leid ertragen mussten“. Um das Schicksal von

Pascal aus Burbach, der am 30. September 2001 im Alter von fünf Jahren spurlos verschwand. Und um das Schicksal des etwa gleich alten Kevin (Name geändert). Der eine soll am Tag seines Verschwindens in der Burbacher Tosa-

Klause mehrfach vergewaltigt worden und dabei gestorben sein. Der andere soll im Umfeld der Angeklagten über längere Zeit mehrfach sexuell missbraucht

worden sein.



Fazit der Richter und Schöffen: Es sei durchaus möglich, zum Teil sogar wahrscheinlich, dass diese beiden Schicksale sich so zugetragen hätten, wie in den diversen Anklagen beschrieben. Es gebe aber daran auch Zweifel. Damit

seien die Beschuldigten nach dem Grundsatz „im Zweifel für die Angeklagten“ freizusprechen. Eine Verurteilung sei nur im Fall der bei Christa W. (54) mitangeklagten Drogendelikte möglich. Sie habe nach eigener Aussage für

ihren inhaftierten Sohn Drogen in die Haftanstalt geschmuggelt. Nach diesen eher grundsätzlichen Aussagen ging die Urteilsbegründung ins Detail. Dabei

wurde jeder einzelne der Angeklagten und seine Rolle in dem jeweiligen

Fall charakterisiert und dann in eine hochkomplizierte Gesamtwürdigung eingebunden. Ergebnis beispielsweise im Fall Pascal: Der Fünfjährige sei am

Tag seines Verschwindens, einem Kirmessonntag, angeblich in die Tosa-

Klause von Wirtin Christa W. (54) gekommen, um nach einem Lutscher zu

fragen. Daraufhin sei er gegen seinen Willen in die Abstellkammer des Lokals

gebracht und auf einer Liege nacheinander von bis zu vier Männern vergewaltigt worden. Beim letzten Missbrauch durch den Angeklagten Martin R. (45) habe der Bub geschrien. Auf Geheiß von Christa W. habe die Angeklagte Andrea M. (43) den Kopf von Pascal in ein Kissen gedrückt. Dabei und während der Vergewaltigung durch R. sei der Fünfjährige gestorben.



Seine Leiche sei in einer Kiesgrube verscharrt worden. So weit die Anklage, die sich auf die Aussagen von zeitweise bis zu fünf der Angeklagten stützen konnte. Dazu die Richter weiter: Objektive Beweise für diesen Sachverhalt

gebe es nicht. Es gebe auch keine Aussagen von neutralen Zeugen dazu. Klar sei nur, dass Pascal an jenem Kirmessonntag gegen 17 Uhr verschwand. Zur

Zeit danach gebe es nur die zwischenzeitlich widerrufenen, in sich und untereinander widersprüchlichen Aussagen einiger Beschuldigter. Folge: Um darauf eine Verurteilung stützen zu können, hätte man ihnen zweifelsfrei

glauben müssen. Das sei aber im Ergebnis und nach einer Gesamtwürdigung

des Ganzen nicht möglich gewesen. Mehr als eine Stunde lang schilderte anschließend der Vorsitzende das Für und Wider in diesem Punkt. Für die

Schuld der Angeklagten spreche beispielsweise die Tatsache, dass es in manchen Punkten gewichtige Übereinstimmungen in den Aussagen der fünf Mitangeklagten gegeben habe.



Dass diese, wie beispielsweise Andrea M., sich selbst schwer beschuldigt hätten. Und dass es keine Gründe für die Annahme gebe, dass sie die Vergewaltigung und Ermordung eines Kindes erfunden hätten.

Ganz im Gegensatz zur Argumentation mancher Anwälte. Die hatten

diese Aussagen als Fantasieprodukte der Ermittler bezeichnet, die in die Beschuldigten hineingefragt worden seien. Das, so der Vorsitzende Richter, seien „üble Unterstellungen“ gegenüber der Polizei gewesen.



Seine Zweifel machte das Gericht demgemäß an anderen Punkten fest. Unter anderem an den fehlenden objektiven Beweisen. Oder an den Persönlichkeitsbildern der Betroffenen, die zum Teil bereits grundsätzlich gegen deren Glaubwürdigkeit sprechen. So sei beispielsweise zu sehen, dass die Leiche von Pascal mit ziemlicher Sicherheit nie an der angegebenen

Stelle vergraben wurde. Zudem sei keiner der Angeklagten im Alter zwischen 43 und 65 Jahren einschlägig vorbestraft, was in diesem Deliktfeld zu erwarten

wäre. Außerdem sei es für eine intelligente und geschäftstüchtige

Frau wie Christa W. unlogisch, am helllichten Kirmessonntag in ihrer Kneipe in der Nähe des Kirmesplatzes ein Kind bis zum Tod missbrauchen zu lassen.



Vor diesem Hintergrund, so die Richter weiter, habe sich die Kammer kein klares Bild von dem Geschehen machen können. Das gelte letztlich auch im Fall Kevin. Deshalb seien die Angeklagten in beiden Fällen auf Kosten der

Landeskasse freizusprechen. Womit diejenigen, die sich und andere

nicht durch ihre Aussagen vor Gericht gebracht haben, auch Anspruch auf Haftentschädigung für ihre Untersuchungshaft vonbis zu dreieinhalb Jahren haben.



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ES IST EINFACH ZUM KOTZEN WENN ICH SOWAS LESE ! EIN ABSOLUTER WITZ !
 
Bei den vielen Aussagen, die so viele Details enthielten, die nur Beteiligten wissen konnten, kann ich das Urteil nicht nachvollziehen ähnlich geht es ja auch der Staatsanwaltschaft,hoffentlich entscheidet die Revision anders.
 
in deutschland muß man sich über nix mehr wundern.. selbst offensichtliches wird angezweifelt..ohne worte.. bei so einem urteil überkommt mich nur ekel und wut.
 
Ich fin das Urteil auch nicht prickelnd. Die Schuldigen sollten und müssen bestraft werden aber da wir nicht Teil des Prozesses waren bzw. kein Einblick in die Akten haben und der Richter zu dem Schluss gekommen ist das berechtigte Zweifel an der Schuld der Angeklagten besteht - so gibts keine Whal für ihn und er muss sie freisprechen. Dafür leben wir in einem Rechtstaat. Es bleibt ja immer noch das Mittel der Berufung. Vllt sieht ein anderer Richter die Sache differenzierter. Ein heikles Thema - Kindesmissbrauch. Denn da kocht die Volksseele. Warum sich mal wieder Politiker eimischen kann ich wirklich nicht nachvollziehen. Vllt mal wieder auf schleimischer Tour punkten.



Die Schuldigen gehören bestraft!! Ich pers. gehe auch davon aus das die Angeklagten schuldig sind nur fehlt mir da der Einblick in die akten. Das ist nur meine pers. Meinung.
 
So weh dieser Freispruch auch tut - im Grunde zeigt er nur, dass der Rechtsstaat funktioniert. Man kann eben kein Urteil aufgrund von Vermutungen und Gefühlen fällen.

Gut, dass die Staatsanwaltschaft in Berufung geht. Jetzt muss eben noch einmal und besser ermittelt werden. Womöglich kann auch einer der Angeklagten als Kronzeuge gewonnen werden...
 
Es bleibt ja immer noch das Mittel der Berufung. Vllt sieht ein anderer Richter die Sache differenzierter. Ein heikles Thema - Kindesmissbrauch. Denn da kocht die Volksseele. Warum sich mal wieder Politiker eimischen kann ich wirklich nicht nachvollziehen. Vllt mal wieder auf schleimischer Tour punkten.


Die Schuldigen gehören bestraft!! Ich pers. gehe auch davon aus das die Angeklagten schuldig sind nur fehlt mir da der Einblick in die akten. Das ist nur meine pers. Meinung.


Hier gibts keine Berufung mehr, es geht nur die Revision und die stellt fest ob das Strafmaß berechtigt ist oder zu wenig. Lt Staatsanwalt gestern in den Nachrichten
 
So siehts aus, keine Neuen Erkenntnisse möglich, es ei denn es wären Tatrelevante Beweise, Leiche usw. dann kann das ganze glaub ich wieder zurück verwiesen werden.
 
So weh dieser Freispruch auch tut - im Grunde zeigt er nur, dass der Rechtsstaat funktioniert. Man kann eben kein Urteil aufgrund von Vermutungen und Gefühlen fällen.
Gut, dass die Staatsanwaltschaft in Berufung geht. Jetzt muss eben noch einmal und besser ermittelt werden. Womöglich kann auch einer der Angeklagten als Kronzeuge gewonnen werden...


Wieso Vermutung und Gefühl ???? Die Angklagten haben im Laufe des Prozesses GESTANDEN !!!!!!!!!! GESTANDEN !!!!!!!!!!! Haben dann ihre Aussagen wieder zurückgezogen... Kann das sein das man zuerst etwas gesteht ( und nichtnur ein Angeklagter ) und dann anschliessend sagt : "Och ich überleg´s mir anders..."



Ne Ne ! Das ist ein absoluter Skandal für unsere Rechtssprechung und ein absoluter Witz noch dazu !



SCHLAGT EURE NACHBARN -> VERGEWALTIGT EURE FRAU´N -> TÖTET EUREN BRUDER -> DER RECHTSSTAAT WIRDS SCHON RICHTEN !!! ( ACHTUNG IRONIE ! )
 
Okay - aber ein widerrufenes Geständnis ist kein Geständnis. Ich find's ja auch zum Kotzen, dass diese Leute so davon kommen - aber den Vorwurf darf man nicht dem Richter machen. Polizei und Staatsanwaltschaft haben leider keine ausreichenden Beweise beibringen können.

Der Freispruch ist sehr, sehr schmerzlich - aber ein Skandal ist er nicht.
 
Solange ein Geständnis das wiederrufen wird, nicht durch Beweise erhärtet wird, ist das alles Makulatur, also für den Müll, es ist immer noch so, dass die Schuld nachgewiesen werden muß und das war hier nicht möglich, es sei denn einer der Geständigen bringt Licht ins Dunkel, wie gesagt Leiche oder andere Relevanten Beweise, die wiederum die Geständnisse der anderen bestätigen.Aber ich denke die etwas minderbemittelten werden wohl so eingeschüchtert worden sein dass hier nix passiert, die meisten werden noch nichtmal ein Schuldbewußtsein oder Gefühl haben, weil Sie sich in Ihrer Welt nicht für schuldig halten, was der Hauptangeklagten ja zu gute kommt.
 
Wo ist der Skandal, wenn jemand auf Grund fehlender Beweise frei gesprochen wird? In dem Bericht steht ein paar Mal dass die objektiven Beweise fehlen, also ist nur ein Freispruch das richtige Urteil. Wo kämen wir denn hin, wenn wir Leute nur durch Mutmaßungen verknacken? Allerdings kann ich es verstehen, wenn bei Kindesmissbrauch vielen ein solches Urteil übel aufstößt, aber zum Glück und nicht leider wird so in einem Rechtsstaat bei fehlender Beweislage entschieden.
 
kann man nur auf die widerrufungsverhandlung hoffen.

hab gestern nen längeren bericht im tv gesehen und mir kam am ende fast so,

als hätte man danach entschieden, keine leiche, keine täter.
 
also mal aus angehender Jurist aus SB einige Anmerkungen von mir zu diesem Fall: (Ich habe auch der Verhandlung an 2 Tagen als Teil der Öffentlichkeit beigewohnt)



1. Das Urteil gründet sich auf den Grundsatz "In dubio pro reo" - Im Zweifel für den Angeklagten. Dieser Grundsatz ist essentieller Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips und nicht disponibel. Es heißt nicht, dass die Leute definitiv unschuldig sind, vielmehr wies auch der Vorsitzende darauf hin, dass er den angeklagten Tathergang als durchaus möglich erachtet. Solange aber begründete Zweifel bestehen, DARF der Richter nicht verurteilen.



2. Es gab leider KEINE Beweise für die Tat. Es gibt keine Leiche, keine Zeugen, keine sonstigen Tatsachen, die den Tathergang beweisen.



3. Die Aussagen, die diese Leute gemacht haben, muss man im sozialen Kontext sehen. Die Angeklagten sind finanziell, intellektuell und sozial zur absoluten Unterschicht der Bevölkerung zu zählen. (Beispiel: Ein Mann, der an besagtem Tag zufällig nicht in der Tosa-Klause war, war den übrigen nur als "Kinderschänder" bekannt. Dieser rühmte sich nach Pascals verschwinden "Pascal anal gef*ckt zu haben" - und dies sagte er in einer anderen Kneipe!)

Leider sind einige auch selbst Opfer solcher Aktionen geworden - eine Frau wurde selbst vergewaltigt, hat völlig verwarloste Kinder und ist wohl an der Grenze zur geistigin Behinderung. (Weiteres Beispiel für das Umfeld, ein Angeklagter war an dieser Frau interessiert - um sich an sie "ranzumachen" hat er ihren Sohn vergewaltigt!!). Leider sind die Fähigkeiten dieser Personen so begrenzt, dass sie teilweise Sachen behauptet haben (ich hab dies oder das gemacht) um sich bei der Polizei wichtig zu machen!! (Eigentlich unglaublich...)



4. Es wurden zu viele Leute in einem Prozess angeklagt. Das hat den Prozess unnötig verschleppt und erschwert, da der Tatbeitrag jedes einzelnen herausgearbeitet werden musste.



5. Die Medien haben zu schnell ein Urteil gefällt. Wichtiger ist aber auch, dass dadurch der Druck auf die ermittelnden Behörden zu groß war. So wurden wie gesagt alle die sich an besagtem Tag in der Tosa-Klause aufgehalten haben pauschal angeklagt (teilweise juristisch gar nicht haltbar, da nicht aktiv an der Tat beteiligt). Erfreulich ist aber, dass trotz dieses Druckes das Urteil neutral gefällt und nicht auf Verdacht verurteilt wurde. (Jeder der etwas anderes behauptet stelle sich vor, er wird wegen Mord ohne jeglichen Beweis lebenslang eingesperrt!)



6. Es bleibt wegen des Umfeldes natürlich ein bitterer Beigeschmack. Sicher sind diese Leute nicht unbedingt die Krone der Schöpfung. Ich hoffe, dass wegen anderer Vergehen(siehe z.B. oben) der ein oder andere noch verurteilt wird. Ansonsten kann ich für die nicht Saarbrücker noch eines sagen: Burbach ist nicht gerade die Gegend in SB, wo es zimperlich zugeht, ich glaube der Angeklagten steht durchaus ein Spiesrutenlauf bevor...
 
@larilson



sehr schöner beitrag. Genauso sehe ich das auch!





Wenn alle Beteiligten etwas ihre emotionnen rausnehmen würden dann könnte man sachlich drüber diskutieren! Über das soziale Umfeld in dem Saabrückener Orsteil kann ich keine Aussage treffe - da fehlt mir das Hintergrundwissen aber ich nehme an das es stimmt.



@Bitbuster



Auch wenn dein Beitrag Ironie beinhalten soll würde ich so eine Aussage lieber nicht tätigen.
 
In Texas gilt das tatsächlich. Da kannst du gefilmt werden, wie du jemanden umbringst - ohne Leiche kein Urteil.


echt?

ist ja der hammer!

dann muss man sich nur halbwegs geschickt beim beseitigen

der leiche anstellen und hat dann sozusagen freie hand beim töten.
 
So sieht's wohl aus...
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Mir tut der Richter leid.



Ich denke, so ziemlich jeder ist überzeugt, dass die Tat so begangen wurde, wie es geschildert wird.

Aber der Freispruch musste leider so erfolgen.



Hoffentlich wird die Leiche noch gefunden, vielleicht kann Pascal selber dazu beitragen, die Angeklagten zu verurteilen...
 
des stimmt der richter is die ärmste Sau weil der von überall jetzt Feuer kriegt.



Wenn man schon sieht das sich Politiker über das Urteil beschwert haben ist das für ihn keine leichte sache!
 
also mal aus angehender Jurist aus SB einige Anmerkungen von mir zu diesem Fall: (Ich habe auch der Verhandlung an 2 Tagen als Teil der Öffentlichkeit beigewohnt)


1. Das Urteil gründet sich auf den Grundsatz "In dubio pro reo" - Im Zweifel für den Angeklagten. Dieser Grundsatz ist essentieller Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips und nicht disponibel. Es heißt nicht, dass die Leute definitiv unschuldig sind, vielmehr wies auch der Vorsitzende darauf hin, dass er den angeklagten Tathergang als durchaus möglich erachtet. Solange aber begründete Zweifel bestehen, DARF der Richter nicht verurteilen.



2. Es gab leider KEINE Beweise für die Tat. Es gibt keine Leiche, keine Zeugen, keine sonstigen Tatsachen, die den Tathergang beweisen.



3. Die Aussagen, die diese Leute gemacht haben, muss man im sozialen Kontext sehen. Die Angeklagten sind finanziell, intellektuell und sozial zur absoluten Unterschicht der Bevölkerung zu zählen. (Beispiel: Ein Mann, der an besagtem Tag zufällig nicht in der Tosa-Klause war, war den übrigen nur als "Kinderschänder" bekannt. Dieser rühmte sich nach Pascals verschwinden "Pascal anal gef*ckt zu haben" - und dies sagte er in einer anderen Kneipe!)

Leider sind einige auch selbst Opfer solcher Aktionen geworden - eine Frau wurde selbst vergewaltigt, hat völlig verwarloste Kinder und ist wohl an der Grenze zur geistigin Behinderung. (Weiteres Beispiel für das Umfeld, ein Angeklagter war an dieser Frau interessiert - um sich an sie "ranzumachen" hat er ihren Sohn vergewaltigt!!). Leider sind die Fähigkeiten dieser Personen so begrenzt, dass sie teilweise Sachen behauptet haben (ich hab dies oder das gemacht) um sich bei der Polizei wichtig zu machen!! (Eigentlich unglaublich...)



4. Es wurden zu viele Leute in einem Prozess angeklagt. Das hat den Prozess unnötig verschleppt und erschwert, da der Tatbeitrag jedes einzelnen herausgearbeitet werden musste.



5. Die Medien haben zu schnell ein Urteil gefällt. Wichtiger ist aber auch, dass dadurch der Druck auf die ermittelnden Behörden zu groß war. So wurden wie gesagt alle die sich an besagtem Tag in der Tosa-Klause aufgehalten haben pauschal angeklagt (teilweise juristisch gar nicht haltbar, da nicht aktiv an der Tat beteiligt). Erfreulich ist aber, dass trotz dieses Druckes das Urteil neutral gefällt und nicht auf Verdacht verurteilt wurde. (Jeder der etwas anderes behauptet stelle sich vor, er wird wegen Mord ohne jeglichen Beweis lebenslang eingesperrt!)



6. Es bleibt wegen des Umfeldes natürlich ein bitterer Beigeschmack. Sicher sind diese Leute nicht unbedingt die Krone der Schöpfung. Ich hoffe, dass wegen anderer Vergehen(siehe z.B. oben) der ein oder andere noch verurteilt wird. Ansonsten kann ich für die nicht Saarbrücker noch eines sagen: Burbach ist nicht gerade die Gegend in SB, wo es zimperlich zugeht, ich glaube der Angeklagten steht durchaus ein Spiesrutenlauf bevor...


Ich kann als - mittlerweile Ex-angehender Jurist - diesem Beitrag von Larilson nur voll und ganz beipflichten!

Dieses Urteil zeigt, dass der Rechtsstaat funktioniert und bei uns in Deutschland nicht allein auf der Basis von Vermutungen, widersprüchlichen Aussagen und widerrufenen Geständnissen (die im übrigen laut der StPO keinen Beweiswert haben) Urteile gesprochen werden.

Die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe bedeutet für den jeweils Verurteilten nicht nur einen tiefen Einschnitt in sein Leben, sondern schlicht und einfach auch in seine Grundrechte, die für die Zeit seiner Haft aufgrund der Verurteilung durch den Staat stark eingeschränkt werden. Da der Staat gem Art.1 III GG zum Schutz der Grundrechte verpflichtet ist, muss er sich im Fall einer Einschränkung der Grundrechte eines Bürgers auf der rechtlich absolut sicheren Seite befinden. Fehler verboten. Und das nicht nur aus dem Grund, weil er sich sonst als Staat unglaubwürdig macht, sondern schlicht und einfach auch deswegen, weil ansonsten bei Rechtsirrtümern (also Unschuld eines Verurteilten) womöglich Schadensersatzklagen nach der Haftverbüßung und damit über die Haft hinaus noch weitere Kosten auf ihn zukommen.



Laut dem GG sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Dieser Grundsatz wird dahingehend konsequent umgesetzt, dass man bei nicht ausreichender Beweislage mit dem Grundsatz "in dubio pro reo" urteilt und einen Angeklagten freispricht - wie Larilson schon so richtig bemerkt hat.



Auf emotionaler Ebene zu argmuentieren und irgendwelche Dinger wie "Eier abreißen" und ähnliches zu fordern, ist dem ganzen Vorgang unangemessen.



Man sieht an diesem Fall ganz genau, dass die Ansicht von vielen, die gerne Verschwörungstheorien über einen in Deutschland nicht funktionierenden Rechtsstaat verbreiten, der seine Bürger angeblich nicht nur überwacht, sondern auch das Recht beugt, wenn es gerade passt, um angeblich Missliebige Bürger einsperren bzw. bestrafen zu können, schlichtweg falsch ist.

Denn der vorsitzende Richter hätte persönlich und privat vorliegend wahrscheinlich nichts lieber getan, als diese Leute ins Gefängnis zu stecken. Es bleibt ihm jedoch verwehrt, weil es ganz klare gesetzliche Regelungen gibt, die ihm eine solch rein emotionale Entscheidung verbieten und Angeklagte schützen. Denn wir sind nicht in Amerika. Bei uns muss dem Angeklagten vom Staat seine Schuld bewiesen werden und nicht umgekehrt. Kann der Staat diesen Beweis nicht führen, wird freigesprochen.



Und so ärgerlich dies im Einzelfall auch ist, so gut und richtig ist diese Lösung, da sie einer Rechtsbeugung und einer Rechtsauslegung nach Gutdünken vorbeugt und dafür sorgt, dass der Satz "Auf der See und vor Gericht ist man in Gottes Hand" so bei uns in Deutschland ganz gewiß NICHT gilt.
 
Onkel Helmut und Larilson bringen es auf den Punkt!

So traurig es ist, aber das Urteil zeigt eindeutig, dass wir nicht in einer Bananenrepublik leben.



Trotzdem wünsche ich dem/den Tätern, dass sie in der Hölle schmoren!
 
Onkel Helmut und Larilson bringen es auf den Punkt!
So traurig es ist, aber das Urteil zeigt eindeutig, dass wir nicht in einer Bananenrepublik leben.



Trotzdem wünsche ich dem/den Tätern, dass sie in der Hölle schmoren!


Ich ebenso. Mögen demjenigen, der diese Sauerei auf dem Gewissen hat, langsam und qualvoll die Eier abfaulen.
 
Ich ebenso. Mögen demjenigen, der diese Sauerei auf dem Gewissen hat, langsam und qualvoll die Eier abfaulen.


Ich könnte eimerweise kotzen, wenn ich mir vorstelle, was in so einem Kind in den letzten Minuten seines jungen Lebens vorgehen mag...
 
Hölle schmoren - Eier abfaulen - ich schließe mich an! Dennoch: Das Urteil ist ein Sieg - und keine Niederlage des Rechtsstaats. Manchmal kann das richtig heftig weh tun - aber was wäre die Alternative?
 
Hölle schmoren - Eier abfaulen - ich schließe mich an! Dennoch: Das Urteil ist ein Sieg - und keine Niederlage des Rechtsstaats. Manchmal kann das richtig heftig weh tun - aber was wäre die Alternative?


Auf keinen Fall. Lieber Schmerzen als Bananenrepublik - siehe mein Post oben
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