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Rauchverbot in Deutschland

Bundesverkehrsminister lehnt Rauchverbot am Steuer ab

Forderung der Drogenbeauftragten Bätzing - Studie: Dicke Luft in Diskos

BERLIN/HAMBURG (rhp). Bundesverkehrsminister Tiefensee (SPD) hat Überlegungen für ein Rauchverbot am Steuer eine Absage erteilt. Der niedersächsische Ministerpräsident Wulff (CDU) erwartet von der Gesundheitsministerkonferenz am Freitag keine Einigung über bundeseinheitliche Rauchverbote. Einer neuen Studie zufolge ist die Gefahr für Passivraucher in Diskotheken und Kneipen höher als bekannt.



Es gebe keine Hinweise darauf, dass die Verkehrssicherheit durch Rauchen am Steuer beeinflusst wäre, sagte Tiefensee am Wochenende in Berlin. Daher gebe es keine Überlegungen in seinem Hause, das Rauchen am Steuer zu verbieten. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing (SPD), hatte zuvor erklärt: „Wir prüfen gerade, ob und wie es möglich ist, Rauchen beim Autofahren zu verbieten."





Bätzing betonte, wer etwa mit Kindern unterwegs sei und rauche, handele verantwortungslos. Wie Tiefensee verwies hingegen auch der bayerische Wirtschaftsminister Erwin Huber darauf, dass Rauchen im eigenen Wagen Privatsache sei: „In seiner privaten Wohnung und in seinem Auto darf der Raucher auch rauchen."





Für neuen Wirbel sorgte unterdessen eine Untersuchung des bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, die die Luftbelastung in Kneipen, Restaurants und Diskotheken gemessen hat. Die Autoren der Studie kämen zum Schluss, dass die Gesundheitsgefahr durch Passivrauchen an diesen Orten weit größer als bislang bekannt sei, berichtete die „Bild am Sonntag". In Diskotheken seien Feinstaubwerte von über 1000 Mikrogramm je Kubikmeter Luft gemessen worden. Im Freien gilt dagegen ein Grenzwert von nur 50 Mikrogramm.





Niedersachsens Ministerpräsident Wulff sagte in einem Deutschlandfunk-Interview, er denke nicht an eine Einigung der Länder über Rauchverbote beim anstehenden Treffen der Gesundheitsminister. Dies werde wohl eher bei Beratungen der Ministerpräsidenten der Fall sein. Er glaube, dass man sich dabei „über 80 Prozent der Regelungen gemeinsam einigt und dann vielleicht auch Alternativen hat". Er plädierte dafür, dass zwei unterschiedliche Regelungen - insbesondere was Rauchen in Gaststätten betrifft - drei oder vier Jahre gelten sollten, um dann Bilanz zu ziehen. Vergangene Woche hat sich der Bund grundlegend auf Rauchverbote in seinem Kompetenzbereich geeinigt. Das betrifft zum Beispiel öffentliche Gebäude oder den öffentlichen Personenverkehr (Bahn). Kommentar Seite 2







BLATZW



Quelle:

Verlag: DIE RHEINPFALZ

Publikation: Pfälzer Tageblatt - Ausgabe Weinstraße

Ausgabe: Nr.42

Datum: Montag, den 19. Februar 2007

Seite: Nr.1
 
KOMMENTAR

Benebelt

Von Erhard Stern



Wer einen Beleg dafür möchte, wie schwierig es ist, wissenschaftliche Erkenntnisse in praktische Politik umzusetzen, dem sei die Diskussion um das Rauchverbot in deutschen Gaststätten empfohlen. 130.000 Menschen sterben in diesem Land jährlich an den Folgen ihrer Sucht. Hinzu kommen 3300 tote Passivraucher, die dem Qualm anderer ausgesetzt waren. Die Fakten sind also eindeutig.





Und dennoch gelingt es nicht, ein Gesetz zu verabschieden, das den Nichtraucherschutz bundeseinheitlich regelt - mit dem vorgeschobenen Argument, dies sei teils eine Frage des Arbeitsrechts und damit Ländersache. Bei einer solch absurden Logik verwundert es andererseits kaum, wenn die Drogenbeauftragte der gleichen Bundesregierung, die eine Verantwortung für den Gesundheitsschutz in (öffentlichen) Gaststätten verneint, sich plötzlich in Privatautos für zuständig erklärt.





Möglicherweise würde es ja die Verkehrssicherheit erhöhen, wenn der Glimmstängel am Lenkrad verboten würde. Aber Vorsicht: Die Kontrollen der Autoaschenbecher wären auch Ländersache. Sicher handelt verantwortungslos, wer seine Kinder im Auto vollqualmt. Aber das gilt auch für Wohnungen. Wo also wird die Grenze gezogen?





Als es darauf ankam, für Nichtraucher einzustehen, ist diese Bundesregierung eingeknickt. Da nützt es auch nichts, wenn die Drogenbeauftragte dieses Versagen durch immer neue Vorschläge zu vertuschen versucht. Vorschläge, die sie wahrscheinlich selbst nicht ernst meint.





Beim Nichtraucherschutz täuscht die Bundesregierung Aktivität lediglich vor.







STERNE1



Quelle:

Verlag: DIE RHEINPFALZ

Publikation: Pfälzer Tageblatt - Ausgabe Weinstraße

Ausgabe: Nr.42

Datum: Montag, den 19. Februar 2007

Seite: Nr.2
 
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Definition von Schwamm: Deutsche Gesundheitspolitik
 
Und was lernen wir mal wieder:


Der vernunftbegabte Mensch, die "Krone der Schöpfung", lässt sich vom Schein des schönen Geldes kaufen!



Eine Petition mit 12.000 Unterschriften...und wen interessiert es? Niemanden!


Jonny, les ich da dass wir einer Meinung sind??
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:-o

Find auch unglaublich, wie mal wieder durchkommt, dass es nur um den Profit geht, und die Gesundheit völlig wurst ist.
 
Hab mal ein bisschen aufgeräumt...



@ Baden-Teufel

Ich bin Nichtraucher und sehr empfindlich, was Rauch angeht... Aber bitte diskutiere hier nicht auf diese Weise, ja?
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Im Blickpunkt

Wo die Glimmstängel künftig verboten sind

Aus dem Entwurf des Nichtraucherschutzgesetzes



Zweck des rheinland-pfälzischen Nichtraucherschutzgesetzes, das gestern in erster Lesung im Mainzer Landtag beraten wurde, sei der Schutz der Bevölkerung vor den Belastungen und Gefahren durch Tabakrauch, heißt es gleich im ersten Paragrafen. Dabei geht die SPD-Fraktion, die das Gesetz eingebracht hat, davon aus, dass in Rheinland-Pfalz von der erwachsenen Bevölkerung unter 60 Jahren 36 Prozent der Frauen und 41 Prozent der Männer am Glimmstängel hängen. Das wären 820.000 Menschen. Sie müssen sich künftig zügeln. Das ist nach dem Gesetz geplant:





Ämter und Behörden: Alle Gebäude und Gebäudeteile des Landtags, der Behörden, Gerichte, Betriebe oder sonstigen Einrichtungen des Landes sowie der kommunalen Gebietskörperschaften sollen in Zukunft rauchfrei sein. Gleiches gilt für die Domizile privatrechtlicher Gesellschaften, an denen Land oder Kommunen beteiligt sind. Dazu gehören zum Beispiel viele Versorgungsbetriebe wie Stadt- oder Gemeindewerke. Rauchfrei bedeutet dabei, dass in diesen Gebäuden niemand rauchen darf, weder Besucher noch die Mitarbeiter, auch wenn sie zum Beispiel ganz alleine ein Büro nutzen.





Ausnahmefälle: Daneben formuliert das Gesetz Ausnahmen vom absoluten Rauchverbot und Sonderregelungen für bestimmte Einrichtungen. So wird in Wohnräumen in öffentlichen Gebäuden (zum Beispiel Hausmeisterwohnungen) der blaue Dunst nicht verboten. Auch in Strafanstalten dürfen spezielle Raucherräume erlaubt werden, weil sich die Gefangenen dort ja nicht freiwillig aufhalten, wie es zur Begründung heißt. Krankenhäuser und Kurkliniken sind grundsätzlich rauchfrei, Ausnahmen dürfen sie jedoch erlauben, wenn andernfalls Therapieziele beeinträchtigt würden oder die Patienten zwangsweise untergebracht sind. Nicht verboten wird das Rauchen auf den Freiflächen um die Kliniken.





Bildungseinrichtungen: Anders sieht es hingegen bei Schulen und Kindergärten aus, dort soll künftig blauer Dunst nicht nur im gesamten Gebäude, sondern auch auf dem Hof absolut tabu sein. Das gilt nicht nur für den Nachwuchs, sondern auch für Lehrer, Betreuer oder Besucher. Rauchfrei werden auch die allgemein zugänglichen Räume von Alten- und Pflegeheimen (nicht die Wohnräume) sowie die allgemein zugänglichen Räume von Hochschulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Theater, Kinos, Museen oder Sportstätten auch in jeweils privater Trägerschaft.





Gaststätten: Ein Rauchverbot soll nicht zuletzt in Gaststätten gelten. Dazu zählen auch Straußwirtschaften, Diskotheken, Kantinen oder Vereinslokale samt der jeweiligen Toiletten. Die Betreiber können ihren Gästen das Rauchen allerdings in solchen Räumen erlauben, die durch ortsfeste Wände abgetrennt und entsprechend gekennzeichnet sind. Dabei dürfen die Raucherräume weder größer sein noch mehr Sitzplätze haben als die rauchfreien Bereiche. Ein Trost für die Anhänger des blauen Dunstes: In Gartenwirtschaften darf weiter gequalmt werden, ebenso in Festzelten, sofern sie nicht länger als drei Wochen an einem Standort betrieben werden. (nob)







ROEBELM



Quelle:

Verlag: DIE RHEINPFALZ

Publikation: Pfälzer Tageblatt - Ausgabe Weinstraße

Ausgabe: Nr.119

Datum: Donnerstag, den 24. Mai 2007

Seite: Nr.13
 
Ich freue mich, dass die Regelung ziemlich verbindlich ist. Wenn es nach mir ginge hätte ich zwar Kneipen komplett rauchfrei gestaltet, aber ok...mit dem Kompromiss kann ich als Nichtraucher (seit einem Jahr) gut leben...das mit den Sportstätten ist interessant...wer kommt denn nächste Saison mit in die West Raucher rausschicken.



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Ich freue mich, dass die Regelung ziemlich verbindlich ist. Wenn es nach mir ginge hätte ich zwar Kneipen komplett rauchfrei gestaltet, aber ok...mit dem Kompromiss kann ich als Nichtraucher (seit einem Jahr) gut leben...das mit den Sportstätten ist interessant...wer kommt denn nächste Saison mit in die West Raucher rausschicken.


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Da könnten sie auch gleich auf Weinfesten die Schorle verbieten.
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Bin ja mal gespannt ob die Kneipen mit dem immensen Ansturm von Nichtrauchern der ab September auf sie niederprasselt überhaupt klarkommen. Hauptsach mal wieder was verboten, da lacht der Deutsche!
 
Ich freue mich, dass die Regelung ziemlich verbindlich ist. Wenn es nach mir ginge hätte ich zwar Kneipen komplett rauchfrei gestaltet, aber ok...mit dem Kompromiss kann ich als Nichtraucher (seit einem Jahr) gut leben...das mit den Sportstätten ist interessant...wer kommt denn nächste Saison mit in die West Raucher rausschicken.


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also mir geht s immer tierisch auffen sack, wenn ich hinter Raucher steh im Stadion.....
 
Ich freue mich, dass die Regelung ziemlich verbindlich ist. Wenn es nach mir ginge hätte ich zwar Kneipen komplett rauchfrei gestaltet, aber ok...mit dem Kompromiss kann ich als Nichtraucher (seit einem Jahr) gut leben...das mit den Sportstätten ist interessant...wer kommt denn nächste Saison mit in die West Raucher rausschicken.


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Ich fände es auch eine gute Sache und man sah ja bei der WM das ein Rauchverbot in den Stadien durchsetzbar ist. Ich denke nur das die Vereine dies wohl eher locker sehen werden.



Nachtrag:



Hab mal eine Anfrage an den Verein geschickt
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mit folgendem Text:



Sehr geehrte Damen und Herren,



da die Landesregierung ja in diesem Jahr noch den Nichtraucherschutz per Gesetz einläuten will und dies auch Sportstätten betrifft, wollte ich mal Anfragen ob der Verein sich diesbezüglich für den Stadionbereich schon Gedanken der Umsetzung (z.B. Stadionordnung) gemacht hat?



Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.



Mit freundlichen Grüßen
 
Ich fände es auch eine gute Sache und man sah ja bei der WM das ein Rauchverbot in den Stadien durchsetzbar ist. Ich denke nur das die Vereine dies wohl eher locker sehen werden.


Nachtrag:



Hab mal eine Anfrage an den Verein geschickt
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mit folgendem Text:



Sehr geehrte Damen und Herren,



da die Landesregierung ja in diesem Jahr noch den Nichtraucherschutz per Gesetz einläuten will und dies auch Sportstätten betrifft, wollte ich mal Anfragen ob der Verein sich diesbezüglich für den Stadionbereich schon Gedanken der Umsetzung (z.B. Stadionordnung) gemacht hat?



Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.



Mit freundlichen Grüßen


Antwort bitte posten
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Wieso? Ist es schädlich neben einem Alkoholiker zu sitzen?


Genau da liegt das Problem bei den Rauchern und deren Denkweise. Sie merken noch nicht einmal das sie mit ihrem Rauch nicht nur sich sondern auch andere schaden.



Nachtrag:



Also die beim FCK sind schnell. Hier die Antwort:



Sehr geehrter Herr xxx,



bis jetzt nicht, könnte aber kommen. Wenn in dieser Form etwas passiert wird der Verein dies mit Sicherheit weiter- und bekanntgeben. Nähere Informationen kann ich im Moment leider nicht geben.



Mit freundlichen Grüßen

Harald Heidermann

- Sicherheitsbeauftragter
 
@ramser:




Bin ja mal gespannt ob die Kneipen mit dem immensen Ansturm von Nichtrauchern der ab September auf sie niederprasselt überhaupt klarkommen. Hauptsach mal wieder was verboten, da lacht der Deutsche!


typischer post eines rauchers.. wenns nach mir ginge müßte da noch viel härter durchgegriffen werden..
 
@ramser:






typischer post eines rauchers.. wenns nach mir ginge müßte da noch viel härter durchgegriffen werden..


irgendwann werden es auch die Nichtraucher begreifen dass sie auch ohne Rauch auf dem Friedhof enden.
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Das sind doch alles nur Scheingefechte, überall nur noch Verbote und staatliche Kontrolle, was es früher nur in der DDR gab gibt es jetzt in Gesamtdeutschland.
 
@ramser:




typischer post eines rauchers.. wenns nach mir ginge müßte da noch viel härter durchgegriffen werden..


Und wie, wenn ich mal blöd fragen darf? Als Raucher darfst ja eh schon fast nirgens rauchen, was in meinen Augen völlig lächerlich ist. Ja, von mir aus soll in Kneipen Rauchverbot sein - ist ja o.k. - zum Schutze der Nichtraucher, aber wenn ich was höre von "im Auto nicht rauchen" - "in Wohnungen auch nicht" - sry, des in meinen Augen völliger Schrott.
 
@godfather:




Und wie, wenn ich mal blöd fragen darf? Als Raucher darfst ja eh schon fast nirgens rauchen, was in meinen Augen völlig lächerlich ist. Ja, von mir aus soll in Kneipen Rauchverbot sein - ist ja o.k. - zum Schutze der Nichtraucher, aber wenn ich was höre von "im Auto nicht rauchen" - "in Wohnungen auch nicht" - sry, des in meinen Augen völliger Schrott.


in öffentlichen gebäuden, zügen , gaststätten sollte es total verboten werden... ich hab kein bock mehr das ich jedesmal ungewollt mitrauchen MUß..und wenn dann FREUNDLICH frägst ob se se ausmachen können, wirst belächelt,irgnoriert oder noch angeschnauzt..



eigens auto,wohnung ecr. is natürlich quark.. is jedem selbst überlassen was er privat und unter sich macht..



@ramser:






du bist wahrscheinlich einer der raucher, der ein freundliches bitte nach dem ausmachen der zigarette mit einem arroganten grinsen quittiert.. und das grad du auf ein solches niveau runter kommst hät ich net gedacht...
 
@ramser:

du bist wahrscheinlich einer der raucher, der ein freundliches bitte nach dem ausmachen der zigarette mit einem arroganten grinsen quittiert...
Ehrlich gesagat wurd ich darum noch nie gebeten. Bei meinen Freunden die net rauchen geh ich raus und da muß man auch keine Worte drum machen. Solche Ignoranten, die die Kippe net ausmachen, kenn ich auch bloß aus'm Fernsehn. Dafür genug Nichtraucher die dich beim Drehen einer Zigarette darauf ansprechen dass man z.B. in der U-Bahn, Bahnhof etc. nicht rauchen darf. Hallo, die brennt nicht und ich hatte nicht vor die mir an 'nem Ort wo's bei Strafe verboten is anzuzünden, ich bin ja nicht bescheuert. Danach gibt's von irgendwelchen verbitterten Mitfünfzigern so Betitelungen wie Suchtkrüppel. Das nenn ich ignorant.



Ich rauch nur daheim und in der Kneipe.

Ihr könnt gern eure Nichtraucherkneipen haben, da würd ich dann auch keinen Fuss reinsetzen. Aber nein, muß ja auch da verboten werden wo die Leute rauchen wollen, damit meine ich Personal und Gäste. Stell dir vor sowas gibt's und zwingt dich keiner da reinzugehn. Aber so was darf man ja auf keinen Fall den Besitzern überlassen wen sie haben wollen. Und das mit dem "In Italien hat's ja auch funktioniert" is auch kein Argument, weil dort niemand um 23:01 Uhr die Bullen ruft, weil sich vor der Tür 3-4 Raucher unterhalten. Die 2 Läden in die ich geh haben nur 'n Türsteher damit er alle die rausgehn, auch wenn sie nur nach Hause wollen, wegscheucht, damit die Nachbarn keine Anzeige machen. Da bin ich mal gespannt was im September abgeht.
 
@godfather:


in öffentlichen gebäuden, zügen , gaststätten sollte es total verboten werden... ich hab kein bock mehr das ich jedesmal ungewollt mitrauchen MUß..und wenn dann FREUNDLICH frägst ob se se ausmachen können, wirst belächelt,irgnoriert oder noch angeschnauzt..



eigens auto,wohnung ecr. is natürlich quark.. is jedem selbst überlassen was er privat und unter sich macht..


O.k., da bin selbst ich als Raucher auch für, nicht zuletzt weil ich selber auch ned leiden mag, wenn beim Essen gequalmt wird.



Des mit dem "Belächeln" und so kann ich ned beurteilen - zu mir ist in all den Jahren noch kein Nichtraucher gekommen und wollte das meine Kippe aus mache und des Bsp. mit dem Auto hab ich nur gebracht, weil es ja tatsächlich mal im Gespräch war/ist.
 
Da gehts aber eigentlich nicht um die Gesundheit, sondern um die Gefahr im Verkehr wegen Ablenkung. Bei mir vorm Haus hat auch mal eine wegen ner Zigarette 5 Autos ineinander geschoben
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Expertenanhörung im Landtag zum Entwurf des Nichtraucherschutzgesetzes - Streitpunkt Gaststätten und Bierzelte

MAINZ (kad). Ob der Gesetzentwurf der SPD zum Nichtraucherschutz hält, was er verspricht, beschäftigte gestern den sozialpolitischen Ausschuss des Landtages. In einer Anhörung nahmen Mediziner, Wissenschaftler und Interessenvertreter sowohl der Nichtraucher als auch des Tabakhandels und des Gaststättengewerbes Stellung zu dem Entwurf. Im September wird der Landtag über das Gesetz beraten.



Als Vertreter der Krebsgesellschaft Rheinland-Pfalz forderte Horst Peter Becker einen Verzicht auf Raucherinseln in Jugendzentren oder Zentren für junge Erwachsene, die nach seiner Auffassung das kommunikative Rauchen begünstigen. „Diese Inseln fördern die frühe Sucht", sagte Becker, selbst Chirurg am Bundeswehrkrankenhaus in Koblenz. Nachbesserungsbedarf sieht er bei dem Gesetz - das ab 1. November, spätestens aber ab Januar 2008 gelten soll - außerdem in Bezug auf die Festzelte. Wenn das Rauchen in Gaststätten verboten werde, müsse dies auch für Festzelte gelten. Er wies darauf hin, dass der Tabakrauch nicht nur den Lungenkrebs, sondern viele andere Krebsarten begünstige. „Durch Gesetze wird man keine Raucher zu Nichtrauchern machen", sagte Walter Ackermann, ebenfalls von der Krebsgesellschaft. Anliegen der Institution sei es, bei der Raucherentwöhnung in Form von Kursen zu helfen.





Die Lungenärztin Dagmar Gillmann-Blum vom Landesverband der Pneumologen verwies darauf, dass im Zigarettenrauch mehr als 60 Stoffe enthalten seien, die ebenso wie Asbest Krebs verursachen können. Sie befürwortete das Gesetz, regte jedoch an, die Möglichkeit einer Nikotin-Ersatztherapie aufzunehmen, um Raucher am Arbeitsplatz nicht zu diskriminieren. Gillmann-Blum setzte sich ebenso wie Roland Buhl vom Tumorzentrum Rheinland-Pfalz kritisch mit dem Münchner Toxikologen Gerhard Scherer auseinander. „Es gibt nicht viele Wissenschaftler, die seine Meinung teilen", formulierte Buhl vorsichtig. Scherer sagt, die Belastungen von Passivrauchern seien kaum höher als die von jenen Nichtrauchern, die keinem Zigarettenrauch ausgesetzt seien. Zumindest gelte das für Benzol und für die Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffe, sagte er. Scherer wies auf die hohe Hintergrundbelastung beispielsweise durch den Straßenverkehr hin. Auf die Frage, wie diese Äußerungen zu der Zahl passen, wonach jährlich 3300 Menschen in Deutschland an den Folgen des Passivrauchens sterben, zweifelte Scherer die Studie des Deutschen Krebsforschungszentrums an. Sie habe keine epidemiologischen Untersuchungen zugrunde gelegt. „Ich sage nicht, dass kein Risiko besteht, ich möchte aber die Größenordnung hinterfragen", sagte Scherer.





Um eine Stellungnahme hatten die Abgeordneten auch das Netzwerk Tabakkontrolle gebeten. Dessen stellvertretender Sprecher Eugen Hoppe-Schultze aus Grünstadt hatte eine Hand voll Mitstreiter mit in den Landtag gebracht, die zu Beginn der Ausschusssitzung mit einer kleinen Demonstration auf ihr Bedürfnis nach einem größeren Nichtraucherschutz aufmerksam machen wollten. Doch Bekundungen dieser Art sind im Haus der Volksvertreter nicht erlaubt, was ihnen die Landtagsverwaltung schnell klargemacht hat. Hoppe-Schultze plädierte für ein Frischluftgebot, für einen Rechtsanspruch auf rauchfreie Luft auch im Freien. Das „Zwangsberauchtwerden" bezeichnete Hoppe-Schultze als Vergewaltigung.





Vertreter des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Verbands der Tabakwarengroßhändler warnten vor negativen Auswirkungen eines Rauchverbots auf die Gastronomie und auf die Getränke- und Tabakindustrie. Sie plädierten dafür, Betreibern von Kneipen unterhalb einer Höchstgrenze an Quadratmetern die Entscheidung zu überlassen, ob darin geraucht werden dürfe oder nicht. Die Interessenvertreter kritisierten zudem, dass das Gesetz das Rauchen in Sport- und Vereinsheimen nicht verbiete. Der Bundesverband deutscher Tabakpflanzer hatte auf seine Anhörung verzichtet. Einwurf







SCHLICR



Quelle:

Verlag: DIE RHEINPFALZ

Publikation: Pfälzer Tageblatt - Ausgabe Weinstraße

Ausgabe: Nr.194

Datum: Mittwoch, den 22. August 2007

Seite: Nr.16

Überblick



Rauchverbote in Gaststätten





Wie gehen die Länder beim Nichtraucherschutz mit dem Gastronomie-Bereich um? In Rheinland-Pfalz soll das ab 1. November, spätestens aber ab 1. Januar 2008 geplante Rauchverbot auch für Gaststätten und Diskotheken gelten. Vorgesehen ist, dass Wirte nur noch in Nebenzimmern das Qualmen erlauben können. Gestattet werden soll es auch in Festzelten, die weniger als drei Wochen betrieben werden. In Baden-Württemberg und Niedersachsen herrscht bereits Rauchverbot in der Gastronomie. Ausnahmen gibt es für Lokale mit abgetrennten Nebenzimmern. In den anderen Bundesländern ist dies geplant:





Bayern: Rauchen ab 2008 erlaubt in abgetrennten Nebenräumen und Festzelten, die höchstens drei Wochen stehen. Berlin, Brandenburg, Bremen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern: Verbot in Discos, Kneipen, Restaurants mit Ausnahme abgetrennter Nebenräume (in Berlin ohne Bedienung) zum 1. Januar 2008. Hamburg: Verbot in Gaststätten und Discos, ausgenommen abgeschlossene Räume, Vereinsheime, die nicht öffentlich zugänglich sind, befristet aufgestellte Festzelte, ab 1. Januar 2008. Hessen: Verbot in Restaurants, Cafés, Kneipen, Bars, Diskotheken und Festzelten, die länger als drei Wochen stehen, ausgenommen abgetrennte Nebenräume, geplant für Herbst 2007. Nordrhein-Westfalen: Verbot in Gastronomie, ausgenommen vorübergehend aufgestellte Festzelte, abgetrennte Nebenräume, vorübergehend genutzte Räume, geschlossene Gesellschaften, zum 1. Januar 2008. Saarland: Verbot für Gastronomie, ausgenommen abgeschlossene Nebenräume und inhabergeführte Kneipen, keine Ausnahmen für Discos, zum 1. Januar 2008. Thüringen: Verbot in Gastronomie, ausgenommen abgeschlossene Nebenräume ohne Luftaustausch zum Hauptraum, spätestens 2008. Sachsen: Verbot für Gastronomie 2008 geplant. (mco)







SCHLICR



Quelle:

Verlag: DIE RHEINPFALZ

Publikation: Pfälzer Tageblatt - Ausgabe Weinstraße

Ausgabe: Nr.194

Datum: Mittwoch, den 22. August 2007

Seite: Nr.16
 
Kann das jemand bestätigen was mir ein bekannter gestern erzählt hat? Er meinte es sei im Radio gekommen das in BaWü der erste Wirt Klage eingereicht hat. Ihm haben sich schon mehrere tausend Gastronome angeschlossen. Man habe auch schon ein Konto mit Spendengeldern mit denen man eine große Klage einreichen will und vors Bundesverfassungsgericht ziehen möchte. Der Wirt habe Einnahmeinbußen von mehr als einem Drittel verzeichnet seit 01.08.



Kann das irgendwie net glauben und finde auch im Netz nix drüber, wenn da also jemand im Netz was findet, oder das zumindest auch im Radio gehört hätte wäre ich dankbar für Infos!
 
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