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Wo der blaue Dunst in Rheinland-Pfalz künftig verboten ist
Nichtraucherschutzgesetz des Landes soll am 15. Februar in Kraft treten - Schulen und Haupträume von Gaststätten rauchfrei
Der rheinland-pfälzische Landtag hat gestern mit den Stimmen der SPD-Mehrheit ein Nichtraucherschutzgesetz verabschiedet. Es soll verhindern, dass die schätzungsweise mehr als 800.000 Raucher im Land andere Menschen mit ihrem blauen Dunst schädigen. Ab 15. Februar 2008 gelten folgende Verbote:
Ämter und Behörden: Alle Gebäude und Gebäudeteile des Landtags, der Behörden, Gerichte, Betriebe oder sonstigen Einrichtungen des Landes sowie der kommunalen Gebietskörperschaften sollen in Zukunft rauchfrei sein. Gleiches gilt für die Gebäude privatrechtlicher Gesellschaften, an denen Land oder Kommunen beteiligt sind. Dazu gehören zum Beispiel viele Versorgungsbetriebe wie Stadt- oder Gemeindewerke. Rauchfrei bedeutet dabei, dass in diesen Gebäuden niemand rauchen darf, weder Besucher noch die Mitarbeiter, auch wenn sie zum Beispiel ganz alleine ein Büro nutzen.
Ausnahmen: Das Gesetz erlaubt Ausnahmen vom absoluten Rauchverbot und Sonderregelungen für bestimmte Einrichtungen. So wird in Wohnräumen in öffentlichen Gebäuden (zum Beispiel Hausmeisterwohnungen) der blaue Dunst nicht verboten. Auch in Strafanstalten dürfen spezielle Raucherräume erlaubt werden, weil sich die Gefangenen dort ja nicht freiwillig aufhalten. Krankenhäuser und Kurkliniken sind grundsätzlich rauchfrei, Ausnahmen dürfen sie jedoch erlauben, wenn andernfalls Therapieziele beeinträchtigt würden oder die Patienten zwangsweise untergebracht sind. In Alten- und Pflegeheimen dürfen Raucherräume eingerichtet werden, wenn es in den Häusern Zwei- und Mehrbettzimmer gibt.
Bildungseinrichtungen: Bei Schulen und Kindergärten soll künftig blauer Dunst nicht nur im gesamten Gebäude, sondern auch auf dem Hof absolut tabu sein. Das gilt nicht nur für den Nachwuchs, sondern auch für Lehrer, Betreuer oder Besucher. Rauchfrei werden auch die allgemein zugänglichen Räume von Hochschulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Theater, Kinos, Museen oder Sportstätten auch in jeweils privater Trägerschaft.
Gaststätten: Ein Rauchverbot soll auch in Gaststätten gelten. Dazu zählen Straußwirtschaften, Diskotheken, Kantinen und Vereinslokale samt der jeweiligen Toiletten. Die Betreiber können ihren Gästen das Rauchen allerdings in solchen Räumen erlauben, die durch ortsfeste Wände abgetrennt und entsprechend gekennzeichnet sind. Dabei müssen die Raucherräume kleiner sein als die rauchfreien Bereiche. In Gartenwirtschaften darf weiter gequalmt werden, ebenso in befristet betriebenen Festzelten. (nob)
TUECHTI
Quelle:
Verlag: DIE RHEINPFALZ
Publikation: Pfälzer Tageblatt - Ausgabe Weinstraße
Ausgabe: Nr.225
Datum: Donnerstag, den 27. September 2007
Seite: Nr.2
KOMMENTAR
Zuckerle für Raucher
Von Arno Becker, Mainz
Die gesellschaftliche Wahrnehmung des blauen Dunstes ist eine andere geworden. Vorbei sind die Zeiten, in denen alle meilenweit gehen wollten für den Duft von Freiheit und Abenteuer. Unbestritten ist heute nicht nur die Schädlichkeit des Rauchens, sondern weitgehend auch die Schädlichkeit des Passivrauchens.
So wähnen alle Parteien quer durch die politischen Lager Mehrheiten hinter sich, wenn sie mehr Nichtraucherschutz fordern. Folgerichtig ist das gestern vom Landtag verabschiedete rheinland-pfälzische Nichtraucherschutzgesetz unter den Fraktionen in weiten Teilen völlig unumstritten - egal, ob es um Rauchverbote zum Beispiel in Gerichten, Kinos oder gar in Schulen geht.
Nur vor den Rauchern in Gaststätten haben offenbar alle Parteien Angst. Da fordert die FDP Entscheidungsfreiheit für die Wirte, die CDU will diese oder jene Ausnahme mehr zubilligen, und gestern hat auch die SPD der Gastronomie und den Kneipenrauchern noch ein Zuckerle gegeben: Rauchverbot erst ab 15. Februar, eine gute Woche nach Aschermittwoch.
An einem guten, weil weitgehend konsequenten Nichtraucherschutzgesetz wird dies nichts mehr ändern: Viele Nichtraucher bleiben in Zukunft vom Qualm verschont, und den Rauchern sei versichert: Es geht auch einmal ein bis zwei Stunden ohne blauen Dunst, und in vielen Gasthäusern wird auch in Zukunft das Rauchen (legal) möglich sein.
Im Kern ist das Nichtraucherschutzgesetz zwischen den Parteien unstrittig, und auch Raucher werden damit leben können.
WEBERA
Quelle:
Verlag: DIE RHEINPFALZ
Publikation: Pfälzer Tageblatt - Ausgabe Weinstraße
Ausgabe: Nr.225
Datum: Donnerstag, den 27. September 2007
Seite: Nr.2