Das Amtsgericht Koblenz hat gegen einen früheren Trainer des TUS-Koblenz einen Strafbefehl wegen Beihilfe zur Steuerverkürzung und Beihilfe zur Untreue erlassen. Ihm wird zur Last gelegt, in den Jahren 2003 bis 2006 Nebenvergütungen des Vereins in Höhe von über 40.000 € entgegen genommen zu haben, obwohl ihm bekannt war, dass die Beträge weder versteuert noch dem zuständigen Sozialversicherungsträger gemeldet waren. Gegen den Trainer wurde eine Geldstrafe in Höhe von 21.000 Euro verhängt, der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: http://cms.justiz.rlp.de/justiz/nav...e9e30b,,,aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042http://cms.justiz.rlp.de/justiz/nav/4ff/4ffc28c4-a603-11d4-a737-0050045687ab,a5320253-a643-2021-b9b7-79177fe9e30b,,,aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042
Strafbefehl gegen Ex-Trainer Sasic
Das Amtsgericht Koblenz hat gegen den ehemaligen Trainer der TuS Koblenz Milan Sasic eine Geldstrafe von 21.000 Euro verhängt. Sasic soll in den Jahren 2003 bis 2006 40.000 Euro von der TuS bekommen haben. Diese hatte er aber weder versteuert noch dem Sozialversicherungsträger gemeldet. Wegen Beihilfe zur Steuerverkürzung und Untreue erließ das Gericht deswegen einen Strafbefehl. Dieser ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Quelle: http://www.swr.de/nachrichten/rp/koblenz/-/id=1642/ms3lia/index.html#meldung97702http://www.swr.de/nachrichten/rp/koblenz/-/id=1642/ms3lia/index.html#meldung97702
Quelle: http://cms.justiz.rlp.de/justiz/nav...e9e30b,,,aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042http://cms.justiz.rlp.de/justiz/nav/4ff/4ffc28c4-a603-11d4-a737-0050045687ab,a5320253-a643-2021-b9b7-79177fe9e30b,,,aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042
Strafbefehl gegen Ex-Trainer Sasic
Das Amtsgericht Koblenz hat gegen den ehemaligen Trainer der TuS Koblenz Milan Sasic eine Geldstrafe von 21.000 Euro verhängt. Sasic soll in den Jahren 2003 bis 2006 40.000 Euro von der TuS bekommen haben. Diese hatte er aber weder versteuert noch dem Sozialversicherungsträger gemeldet. Wegen Beihilfe zur Steuerverkürzung und Untreue erließ das Gericht deswegen einen Strafbefehl. Dieser ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Quelle: http://www.swr.de/nachrichten/rp/koblenz/-/id=1642/ms3lia/index.html#meldung97702http://www.swr.de/nachrichten/rp/koblenz/-/id=1642/ms3lia/index.html#meldung97702