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Weitere Geldstrafe für den FCK

Also diese "heile heile Gänschen Gänschen alles wird Gut" Theorie ist doch sowas von daneben. Wir sprechen hier nicht von Kindern, sondern von jungen Erwachsenen. Sie wollen als vollwertige und mündige Bürger der Gesellschaft behandelt werden. Dann müssen sie aber auch jede Konsequenz ihres Handelns tragen.
Das man die Konsequenzen tragen muss ist ja keine Frage, das steht außerhalb jedes Zweifels. Ich sehe nur keinen Grund, weshalb jemand in dieser Höhe bestraft werden sollte.




Auch ein 45-jähriger hat eventuell nicht den finanziellen Backround und kann 6000.- EUR somal aus der Tasche zu zahlen.

Ubrigens der Vergleich von Philos finde ich nicht schlecht.

Nur weil es hier um einen eventuell finanzstärkeren Gegner (FCK) geht, kann hier nicht ein anderer Maßstab angesetzt werden.
Es wird aber seitens DFB ein anderer Maßstab angesetzt. In der Betrachtung ist es mehr oder weniger Unerheblich ob der Täter 45 oder 15 Jahre alt ist. Einzig könnte man dem 45jährigen eine höhere geistige Reife zutrauen. Aber vom Grundsatz ist es egal. Die aufgerufene höhe der Bestrafung stünde in keinem erklärbaren Zusammenhang zur vorgeworfenen Tat.



@philos

Der Vergleich mit dem Auto hinkt in meinen Augen, denn es ist durch den Becherwurf:

- zu keiner Körperverletzung

- und keiner Sachbeschädigung

gekommen.
 
Darum ist es ja auch beim dem Verfahren ein zivilrechtliches Verfahren. Dem Verein ist ein Schaden entstanden und diesen Schaden will er ersetzt haben.



Wenn dir die Hütte abbrennt, weil dein Kollege leichtsinnigerweise mit Streichhölzer rumgespielt hat, dann willste von Ihm ja auch den Schaden ersetzt haben.

Oder machste es nicht, weil du ja weißt, dass du ihn eventuell damit in den Ruin treibst?
 
Das man die Konsequenzen tragen muss ist ja keine Frage, das steht außerhalb jedes Zweifels. Ich sehe nur keinen Grund, weshalb jemand in dieser Höhe bestraft werden sollte.




Es wird aber seitens DFB ein anderer Maßstab angesetzt. In der Betrachtung ist es mehr oder weniger Unerheblich ob der Täter 45 oder 15 Jahre alt ist. Einzig könnte man dem 45jährigen eine höhere geistige Reife zutrauen. Aber vom Grundsatz ist es egal. Die aufgerufene höhe der Bestrafung stünde in keinem erklärbaren Zusammenhang zur vorgeworfenen Tat.



@philos

Der Vergleich mit dem Auto hinkt in meinen Augen, denn es ist durch den Becherwurf:

- zu keiner Körperverletzung

- und keiner Sachbeschädigung

gekommen.


Es ist zu keiner Sachbeschädigung, aber zu einem Schaden gekommen... von daher rechtlich durchaus zu vergleichen...



€ Im Übrigen ist es ja durch den Becherwurf auf das Auto in meinem Beispiel auch nicht direkt zu einem Sachschaden gekommen, der Sachschaden (finanzieller Schaden zur Wiederherstellung) war aber eine direkte Folge der Handlung... eben genau wie bei uns nun...
 
Völlig richtig, dass die Becherwerfer zahlen sollen. Die wussten doch vorher, dass es eine Geldstrafe für den Verein dafür geben wird.

In Zukunft werden sie sich zweimal überlegen, was sie tun, wenn sie wissen, dass sie für ihre Handlung selbst geradestehen müssen.

Kann manchen nur gut tun, wenn sie die Konsequenzen ihres Tuns auch unmittelbar zu spüren kriegen.
 
Darum ist es ja auch beim dem Verfahren ein zivilrechtliches Verfahren. Dem Verein ist ein Schaden entstanden und diesen Schaden will er ersetzt haben.


Wenn dir die Hütte abbrennt, weil dein Kollege leichtsinnigerweise mit Streichhölzer rumgespielt hat, dann willste von Ihm ja auch den Schaden ersetzt haben.

Oder machste es nicht, weil du ja weißt, dass du ihn eventuell damit in den Ruin treibst?
Wenn der DFB furzen im Stadion unter Strafe stellt und vom Verein für einen Furz 2.000,- € verlangt, dann ist das im Grunde das Gleiche. Denn auch dadurch ensteht keiner Person ein gesundheitlicher Schaden. Die Beeinträchtigung der näheren Umgebung dürfte bei einem Becherwurf sogar deutlich geringer sein als bei einem Furz. Ich will das absolut nicht ins lächerliche ziehen. Der Täter soll bestraft werden und soll mit einer angemessenen Bestrafung für seine Tat büßen. Eine angemessene Strafe kann aber nicht so aussehen, dass der Täter für eine willkürliche von einem Sportverband festgelegte Strafe voll zur Rechenschaft gezogen werden kann.




Es ist zu keiner Sachbeschädigung, aber zu einem Schaden gekommen... von daher rechtlich durchaus zu vergleichen...
Es ist ein Schaden für den Verein entstanden, das ist richtig. Aber es ist in diesem Sinne kein Sachschaden sondern ein willkürlich festgelegtes Strafmaß eines Sportverbands.
 
Wenn der Verein sich einem Verband anschließen will und dieser in seinen Satzungen drin stehen hat, dass Furzen mit 2000.- EUR zu bestrafen ist, dann muß sich der Verein überlegen ob er sich dieser Satzung unterwerfen will oder nicht. Wenn er sie akzeptiert, dann muß er entweder selbst die daraus resultierenden Konsequenzen tragen, oder er überträgt diese Regeln in seine Stadionordnung um letztlich zivilrechtlich sich Strafen von den Verursachern einzufordern.

Mit dem Kauf der Karte/Dauerkarte akzeptiert man die Stadionordnung und muß auch selbst die daraus resultierenden Konsequenzen tragen.



Hier: Übernahme eines Teils der Strafe.
 
Wenn der DFB furzen im Stadion unter Strafe stellt und vom Verein für einen Furz 2.000,- € verlangt, dann ist das im Grunde das Gleiche. Denn auch dadurch ensteht keiner Person ein gesundheitlicher Schaden. Die Beeinträchtigung der näheren Umgebung dürfte bei einem Becherwurf sogar deutlich geringer sein als bei einem Furz. Ich will das absolut nicht ins lächerliche ziehen. Der Täter soll bestraft werden und soll mit einer angemessenen Bestrafung für seine Tat büßen. Eine angemessene Strafe kann aber nicht so aussehen, dass der Täter für eine willkürliche von einem Sportverband festgelegte Strafe voll zur Rechenschaft gezogen werden kann.




Es ist ein Schaden für den Verein entstanden, das ist richtig. Aber es ist in diesem Sinne kein Sachschaden sondern ein willkürlich festgelegtes Strafmaß eines Sportverbands.


Gut, aber 6000€ sind 6000€... der Verein hatte angekündigt gegen diese Leute vorzugehen... klare Sache von Pech gehabt... ist hart für die Jungens, aber kein Mitleid von mir... und mir wird ja durchaus nachgesagt, dass ich manchmal ein Sozialromantiker bin...

Wer weiss vielleicht zahlts Daddy ja aus der Portokasse? das braucht niemand zu erfahren ist aber eben ein Statement des Vereins, dass er sich gegen solche Vorfälle endgültig zur Wehr setzt!

Und mal ganz ehrlich, wie lange wird davon gesprochen, dass der Fröhner neue Duschen oder ähnliches braucht? Mit 12.000€ kommst Du da relativ weit...
 
Wenn er sie akzeptiert, dann muß er entweder selbst die daraus resultierenden Konsequenzen tragen, oder er überträgt diese Regeln in seine Stadionordnung um letztlich zivilrechtlich sich Strafen von den Verursachern einzufordern.
Mit dem Kauf der Karte/Dauerkarte akzeptiert man die Stadionordnung und muß auch selbst die daraus resultierenden Konsequenzen tragen.


Der Kauf der Eintrittskarte/Dauerkarte bedeutet die Akzeptanz der Stadionordnung des FCK und der ATGB des Vereins, richtig. Ich bezweifel jedoch, dass der Verein zivilrechtlich erfolgreich ist, wenn er von einem Zuschauer 2.000,- € einklagt, weil dieser seine Flatulenz nicht in den Griff bekommt. Hätte der Schaumschläger Winkmann das Spiel nicht unterbrochen wären es vielleicht nur 8.000,- € Strafe gewesen. Es stellt sich einfach die Frage wie man ein Strafmaß in einer solchen Höhe rechtfertigt und diese Rechtfertigung sehe ich nicht, nur weil ein Verband der Meinung ist, er müsste willkürliche Urteile fällen, die frei jeder Regel sind und einfach nach Lust und Laune in den Raum geworfen werden...



@philos

Was denkst du, wie schnell du 12.000,- € beim Bau neuer Umkleiden aufgebraucht hast? Da lässte lieber die Jungs/Mädels ohne Stadionverbot und ohne Zivilrechtliche Bestrafung und lässt sie eben Wochenende für Wochenende oder im Urlaub/in den Ferien auf der Baustelle zum Mauern antreten. Und wenn ein Mädel dabei ist, kann sie ja zur Not Kaffee kochen und Stullen schmieren. Damit ist allen geholfen und der Verein setzt ein klares Zeichen, dass er sich für die Bestrafung revanchiert. Wenn man merkt, dass das immer noch nicht fruchtet, kann man auch "härter" durchgreifen.
 
Mir war garnicht bewußt, dass der DFB ein rechtsfreier Raum ist. Auch dort arbeiten glaub ich Juristen, die wissen was im rechtlichen Gefüge in Deutschland erlaubt ist und was nicht.
 
Der Kauf der Eintrittskarte/Dauerkarte bedeutet die Akzeptanz der Stadionordnung des FCK und der ATGB des Vereins, richtig. Ich bezweifel jedoch, dass der Verein zivilrechtlich erfolgreich ist, wenn er von einem Zuschauer 2.000,- € einklagt, weil dieser seine Flatulenz nicht in den Griff bekommt. Hätte der Schaumschläger Winkmann das Spiel nicht unterbrochen wären es vielleicht nur 8.000,- € Strafe gewesen. Es stellt sich einfach die Frage wie man ein Strafmaß in einer solchen Höhe rechtfertigt und diese Rechtfertigung sehe ich nicht, nur weil ein Verband der Meinung ist, er müsste willkürliche Urteile fällen, die frei jeder Regel sind und einfach nach Lust und Laune in den Raum geworfen werden...


Du musst Dich mal von zwei Dingen freimachen...

1. Sind rechtlich Sachschaden und finanzieller Schaden das Selbe... sie sind durch den Verursacher zu ersetzen...

2. Ist jedem der sich ein wenig mit Fussball auskennt bewusst in welcher Höhen sich solche Strafen sind!



Nehmen wir jetzt mal Dir geht ne Fliege im Haus von Freunden tierisch auf die Nüsse... und landet auf nem Holztischchen von IKEA für 50€... Du würdest wahrscheinlich versuchen sie zu erschlagen... auch wenn Dir vielleicht bewusst ist, dass das Ding ein bißchen wacklig ist... gehts kaputt... naja... kaufste halt nen neuen...

Landet das Vieh auf einem häßlichen, aber sündhaft teueren Tiffanytischchen von dem Du weisst, dass er sau zerbrechlich ist und 5000 € gekostet hat... machst Du das dann immernoch?



Blöder Vergleich, aber es ist glaube ich jedem bewusst, dass es verboten ist, im Stadion Gegenstände zu schmeißen... machste das in der Bezirksliga kostet es dich eben 50 €... machste das in der Bundesliga... wirds entsprechend teurer... so einfach ist die Sache... und von vorn herein für jeden nachvollziehbar...



Ich gebe Dir ja grundsätzlich Recht, dass der Verein eine soziale Verpflichtung gegenüber seinen Fans hat... aber die hört doch dann auf, wenn diese sich trotz mehrfacher Warnung gegen einen stellen und dem Verein direkten Schaden zufügen...

Der Verein hat ein Fanprojekt, steht denke ich auch ein, wenn Fans unverschuldet in Not geraten, aber hier ist eben die Grenze überschritten worden... fertsch...
 
Mir war garnicht bewußt, dass der DFB ein rechtsfreier Raum ist. Auch dort arbeiten glaub ich Juristen, die wissen was im rechtlichen Gefüge in Deutschland erlaubt ist und was nicht.


Natürlich arbeiten dort Juristen, keine Frage aber es steht denke ich ebenso außer Frage, dass die Urteile des DFB merkwürdige Schwankungen aufweisen.

Man erinnere da beispielsweise nur an das jüngste Urteil des DFB im Bezug auf den Becherwurf von St. Pauli und vergleiche das Urteil mit denen für die Suttgarter Kickers (DFB-Pokal 1. Hauptrunde 2006/07 gegen Hertha BSC, Abbruch nach 81 Minuten wegen Becherwurf gegen den Linienrichter) und Alemannia Aachen (2. Bundesliga, Saison 2003/04 gegen den 1.FC Nürnberg, Wiederholungsspiel nach Becherwurf gegen den Trainer).

Spätestens da wird man erkennen, dass er durchaus merkwürdige Schwankungen in den Urteilen gibt, die durchaus ein wenig nach Würfelspielen anmuten.



@Philos

Mit welcher Begründung kostet ein Becherwurf denn in der Kreisliga weniger, wie in der Bundesliga?

Ich glaub wenn ich bei rot über die Ampel fahre, dann ist es egal ob ich das im Ort, außerhalb einer Ortschaft oder auf der Autobahn tue. Rot ist Rot. Wenn ich jemandem mit dem Messer den Hals durchschneide, dann ist das Mord, ob in einem Bundesliga-Stadion oder auf einer Bezirkssportanlage.



Wenn ich den Tisch kaputt mache, dann habe ICH einen Sachschaden verursacht und hafte dafür, keine Frage. Hier ist die Sachlage aber ja doch etwas komplizierter. Hier ist das eher eine Party, auf der 5 Stühle und 4 Tische kaputt gemacht werden, von einer unbekannten Anzahl an Tätern, ohne dassman weiß, wie viel die einzelnen Dinge gekostet haben und dann willst du auf alle möglichen Täter umlegen. Gesamtsumme des Schadens durch Anzahl der Täter. Das heißt: Der Becherwerfer haftet für den Bengalozündler und der Bengalozündler für den Becherwerfer, du weißt ja nicht, was die einzelne Tat gekostet hat.



Aber mir soll das an der Stelle Wurst sein, hier hat jeder seinen Standpunkt, von dem er sicher nicht abrücken wird.



Ich bleibe dabei, dass auch diese Täter eine zweite Chance verdient haben und nicht unbedingt mit Stadionverbot oder Geldstrafe belegt werden sollten, sondern eben eher gemeinnützige Arbeit leisten sollten. Wenn das nicht fruchtet kann man immer noch die Keule schwingen.
 
Ich würde als FCK sogar weitergehen und beim Thema Bengalo eine Straf-Pauschale von beispielsweise 10.000 € festlegen. Einfach zur Abschreckung. Denn im Gegensatz zu einem Bescherwurf, der mal aus dem Affekt heraus passieren kann, sind Bengalos geplante vorsätzliche Handlungen.
 
Ich würde als FCK sogar weitergehen und beim Thema Bengalo eine Straf-Pauschale von beispielsweise 10.000 € festlegen. Einfach zur Abschreckung. Denn im Gegensatz zu einem Bescherwurf, der mal aus dem Affekt heraus passieren kann, sind Bengalos geplante vorsätzliche Handlungen.


Auch wenn ich für den Einsatz von Pyrotechnik bin, könnte ich mich persönlich damit anfreunden. Eine klare Strafandrohung für eine klare, im Vorfeld geplante Tat, welche ein deutlich höheres Verletzungsrisiko mit sich bringt.
 
Ich würde als FCK sogar weitergehen und beim Thema Bengalo eine Straf-Pauschale von beispielsweise 10.000 € festlegen. Einfach zur Abschreckung. Denn im Gegensatz zu einem Bescherwurf, der mal aus dem Affekt heraus passieren kann, sind Bengalos geplante vorsätzliche Handlungen.


was ist aber mit denen, die geworfen haben als Ekici das 1. Mal zurückkam? Hat für mich auch nur wenig mit Affekt zu tun...



@redcity: Warum ein Becherwurf in der Bezirksliga weniger kostet als in der Bundesliga? Weil der zu bestrafende Verein komplett andere finanzielle Vorraussetzungen hat... Gib nem Bezirksklasseverein so ne Strafe und er ist Bankkrot...

Zum weiteren musst Du Dich auch davon freimachen, dass erst etwas passieren muss ein physikalischer Schaden an Mensch oder Ding passiert sein müssen. Wie ktown schon schrieb, es gibt ein Stadionordnung die besagt, dass nichts aufs oder ans Spielfeld geworfen werden darf... Es wurde häufiger im Vorfeld klar gemacht, dass es zu Strafen kommt und diese weitergeleitet werden...

Der Schaden ist dem Verein entstanden fertig...

und hätte das Feuerzeug oder der Bierbecher tatsächlich gesessen... mit ein wenig Pech gibts ne Platzwunde und nen Spielabbruch... evtl. Platzsperre Mindereinnahmen in 6-7stelliger Höhe... wie schauts dann aus?

Ist dann immernoch alles rosa... war ja nur ein Bierbecher...??? Warum sollten 2m einen Unterschied machen? die Tat ist dieselbe?

Ich erinnere mich an glaube ich Frisk, der ne Euromünze in Italien abbekommen hat und blutete wie ne angestochene Sau... ist das dann mehr wert, als wenn jemand von einer Münze getroffen wird und nicht blutet? Oder wenn die Münze knapp am Ohr vorbeifliegt?



Ich sehe es so wie Du, dass die Sache durch Winkmann unnötig aufgebauscht wurde... ein anderer Schiri hätte Ekici vielleicht beim weglegen des Feuerzeug schon gelb wegen Zeitspiel gegeben... aber der Fakt ist und bleibt... der Schaden ist da...



Und dass der FCK die Kohle bei denjenigen einfordert muss ja nicht zwangsläufig heißen, dass sie das Geld auch als Geld zurückzahlen müssen... vielleicht kann man dann auch Regelungen vereinbaren...



Und wie gesagt höre bitte damit auf Schaden mit Verletzungen gleichzusetzen... kommt es nämlich mal zu einer Verletzung eines gegnerischen Spielers oder eines Linienrichters... ist die Kacke nämlich richtig am dampfen...
 
Ich würde als FCK sogar weitergehen und beim Thema Bengalo eine Straf-Pauschale von beispielsweise 10.000 € festlegen. Einfach zur Abschreckung. Denn im Gegensatz zu einem Bescherwurf, der mal aus dem Affekt heraus passieren kann, sind Bengalos geplante vorsätzliche Handlungen.


So seh ich das auch. Außerdem müßte das eigendlich sogar eine Straftat sein. Bengalos fallen (bin nicht sicher, ob es alle sind) unter das Sprengstoffgesetz. Sprengstoff, wenn auch nur in kleiner Menge, in einer öffendlichen Menschenmenge zünden, als Staatsanwalt würde ich da warscheinlich sogar auf bewusst versuchte Körperverletzung plädieren.

@ Philos

Auch mit Dir bin ich einer Meinung. Ein Wurf, egal welche Gegenstände, bedeutet für mich, das ich treffen will. Sonst könnte man es ja bleiben lassen. Für eine versuchte Tätlichkeit auf dem Platz fliegt man auch mit Rot runter.
 
Warum gibts eigentlich für Frankfurt keine Strafe? Da war doch die Sache mit dem Zug, die ist doch wohl nich auf FCK-Mist gewachsen.
 
Warum gibts eigentlich für Frankfurt keine Strafe? Da war doch die Sache mit dem Zug, die ist doch wohl nich auf FCK-Mist gewachsen.




War außerhalb des Stadions - selbst wenn der Zug mitsamt der Insassen abgefackelt wäre, wäre das für den DFB nicht relevant.



Auch bekommt die Eintracht für die Becher- und Feuerzeugwürfe auf Ribery keine Strafe - wohl, weil hier ein einigermaßen guter Schiri am Werk war und nicht der Hampelmann.
 
War außerhalb des Stadions - selbst wenn der Zug mitsamt der Insassen abgefackelt wäre, wäre das für den DFB nicht relevant.


Auch bekommt die Eintracht für die Becher- und Feuerzeugwürfe auf Ribery keine Strafe - wohl, weil hier ein einigermaßen guter Schiri am Werk war und nicht der Hampelmann.


Ich glaub nicht, das es überhaupt schon entschieden wurde. Bei unserer Strafe wurde auch das Frankfurt-Spiel mit reingepackt, das war am 5. März, Frankfurt-Bayern war ja erst am Osterwochenende.
 
ob frankfurt da ne strafe bekommt, kommt darauf an, ob der schiri es auf dem spielbericht vermerkt hat...
 
@philos

Natürlich ist es ein Unterschied, ob eine Person von einem Gegenstand getroffen wird oder nicht. Ob er ihn jetzt um 30 Zentimeter oder 2 Meter verfehlt ist ja nicht unbedingt von Bedeutung aber die Frage ob Treffer oder Nicht-Treffer dürfte zumindest strafrechtlich und privatrechtlich einen gewaltigen Unterschied in der Höhe der Strafe machen.



Der Gegenstand hätte treffen können, keine Frage aber er hat es nicht. Dementsprechend geringer ist auch das Urteil ausgefallen. Von daher unterscheidet ja auch der DFB ganz klar in der "Wertigkeit" des Vergehens.



Der DFB hat den VfB Stuttgart im Frühjahr 2010 zu einer Geldstrafe von 5.000,- € verdonnert, weil ein Zuschauer auf der Haupttribüne ein Stadionheft in Richtung des Schiedsrichters geworfen hat, ohne diesen zu Treffen. Hier werden zwei Becher und zig Bengalos mit 12.000,- € belegt. Es bleibt also einfach die Frage nach der Gewichtung der einzelnen Tat und von daher sehe ich es einfach mal als Laie als sehr schwer an, einen konkreten finanziellen Nachteil einer Person oder einer Personengruppe anzulasten. Vor allem wenn es im Strafmaß - wie beispielsweise auf Pauli - heißt: "wegen fortgesetztem unsportlichen Verhalten..."



Geht man beispielsweise den Weg von RWR und legt quasi einen klaren "Strafenkatalog" fest, dann kann sich am Ende des Tages auch keiner rauswinden, weil jeder Tat eine bestimmte Strafandrohung vorausgeht:

- Zünden von Pyrotechnik: 2.000,- €

- Wefen von Gegenständen: 2.000,- €

- Unerlaubtes Betreten des Rasens: 5.000,- €

- etc.



Ein Becherwurf, der Wurf eines Stadionheftes oder eines anderen Gegenstands kann aus der Situation heraus entstehen, da würde ich noch nichtmal die Absicht unterstellen ihn zu treffen. Das ist eine Unart seinen Frust abzubauen, die sich einfach nicht gehört. Da ist es auch egal ob ein Zuschauer (hatte selbst schon eine Platzwunde durch einen vollen Becher) oder ein Offizieller getroffen wird. Noch dazu kommt das unschöne Gefühl, dass die ganze Kleidung mit einer undefinierbaren Flüssigkeit versifft ist. Schwierig wird das nur im Winter, da es ja auch einige Helden gibt, die sich ihres Kaffes oder Glühweins erleichtern. Das Abbrennen eines Bengalos ist geplant, dafür sind im Vorfeld zu viele Hürden zu nehmen.



Dass dem Verein ein finanzieller Schaden entstanden ist ist unstrittig. Dass der Verein ein Anspruch darauf hat, von den Tätern entschädigt zu werden auch. Ich sehe die Höhe der Strafe und die daraus resultierende Weiterbelastung an den Verursacher als sehr schwierig an, weil man in diesen Fällen zumindest öffentlich keine Aussage über die Wertigkeit eines einzelnen Vergehen erhält.

Im Grunde ist das doch wie ein Verkehrsverstoß zu sehen. Du fährst mit dem Auto, bist nicht angeschnallt, telefonierst dabei und fährst mit 20 km/h zu viel bei rot über die Ampel. Du nimmst ein schlaues Buch zur Hand und weißt genau: Vergehen a hat Strafe a zur Folge. Da kannst du dich dann auch schlecht rauswinden. Hier begehst du ein Fehlverhalten ohne zu wissen welche konkrete Strafe das zur Folge hat und ohne zu wissen, welcher Anteil an der Strafe auf dich zurückzuführen ist.



Ich bleib bei meinem Standpunkt, dass der Verein sich seine im zustehende Entschädigung holen sollte, dass er da jedoch auch einen fairen Weg aufzeigt, wie man beispielsweise über Sozialstunden oder ähnliches die Strafe sinnvoll abarbeitet. Der (Beispiel) 18jährige Schüler wird das Geld eh nicht auf der hohen Kante haben, wenn es der Vater bezahlt ist die erzieherische Maßnahme nicht gerade riesig und wenn der Kerl seine Ferien beim FCK mit Latrinen schrubben oder ähnlichem verbringt, dann ist die Maßnahme sicherlich nicht weniger erfolgreich.



Natürlich wird in so einem Fall der Ruf nach einem Stadionverbot laut aber ich kann dieser Art der Bestrafung absolut nichts abgewinnen, vorallem nicht bei "Ersttätern", weil ein Stadionverbot im Vergleich zu manch anderen Bestrafungen in diesem Land häufig zu hart ausfällt und in manchen Fällen auch unbegründet ist, ohne dass der vermeindliche Täter eine realistische Chance hat, dieser Bestrafung zu entgehen.
 
Also für mich wertet der DFB schon.

St. Pauli: Becher trifft-------> Geisterspiel

FCK: Becher trifft nicht-------> Geldstrafe



Wenn das keine Wertung ist, was dann?
 
Also für mich wertet der DFB schon.
St. Pauli: Becher trifft-------> Geisterspiel

FCK: Becher trifft nicht-------> Geldstrafe



Wenn das keine Wertung ist, was dann?


Weil es allein schon den Unterschied gibt, dass bei uns die Becher flogen, als der Schiri das Spiel unterbrochen hatte und die Spieler am Mittelkreis versammelt.
 
Ich würde als FCK sogar weitergehen und beim Thema Bengalo eine Straf-Pauschale von beispielsweise 10.000 € festlegen. Einfach zur Abschreckung. Denn im Gegensatz zu einem Bescherwurf, der mal aus dem Affekt heraus passieren kann, sind Bengalos geplante vorsätzliche Handlungen.


10.000 Euro für nen Bengalo??? Wie wärs noch mit lebenslang Stadionverbot und alle FCK Utensilien die man besitzt abgeben und wenn man noch etwas Rauch zündet steinigen??? Ich frag mich ob ich der einzige bin der in den Ende 80 iger/ 90 iger in nem Stadion groß geworden ist...! Die "richtigen" Fußballfans können doch nichts dafür dass heute soviel Eventis und WM2006 verseuchte Fußballfans im Stadion "rumlungern", nach dem Spiel erzählen sie waren in der "berühmten" Westkurve und dabei haben sie 2 mal in die Hände geklatscht....und deswegen sollen wir jetzt aufhören die Mannschaft mit allen Mitteln die zur Verfügung stehen zu unterstützen?

Nicht falsch verstehen, bin niemand der zündet weil mir dass Risiko des Stadionverbots zu hoch ist aber ich bin jemand der es gut findet wenn es gemacht wird!!! Würde eine Strafe akzeptieren wenn es in die Menge geworfen wird oder auf den Platz aber sonst gehört es für mich dazu.

Dann sollte man lieber 100 Euro Strafe einführen wenn "Fans" neben mir in 7.1. stehen und 80 von 90 Minuten sich mit dem Nachbar unterhalten oder in Hände in den Sack stecken....aber sie waren ja in der Kurve....lächerliche Leute!!!

Pyrotechnik ist kein Verbrechen!!!!
 
Jap bin Ende der 80er im Stadion groß geworden...

Und es ist eben ein Ammenmärchen, dass in dieser Zeit die West IMMER gebrannt hat... ne zeitlang waren es 2-3 Bengalos pro Spiel wenn überhaupt (wichtige Spiele ausgenommen)... Nach dem Barcaspiel wurde es ne zeitlang mehr... und dann verboten...

Fakt ist, es schadet dem Verein in finanzieller Hinsicht... und es ist nicht ohne Gefahren im Block... wenn man eine derartige Strafandrohung in Kraft setzt, dann weiss derjenige vorher, dass er die Gefahr eingeht erwischt zu werden und diese Summe zahlen zu müssen... von daher hätte ich auch da kein Mitleid... Kann zweckgebunden in die Jugendarbeit gesteckt werden... prima...

Und mit 2006 hat das Bengaloverbot nichts zu tun, das trat Mitte der 90er in Kraft...

Mittel der Unterstützung? Ich weiß nicht, da tut m.M.n. jeder, der den Gegner auspfeifft oder ausbuht mehr, als jemand der so ein Ding anzündet... denn das geschieht meist aus reiner Geltungssucht und das hat mit Unterstützung der Mannschaft nichts zu tun...

es sieht geil aus und gut ist...

es ist verboten und kost den Verein Geld... gut ist...
 
@Betzebube 75

Ich bin auch in den 80gern und 90gern auf dem Betze groß geworden. Die Bengalos (wie das viel zitierte Barca Spiel) sind absolut klasse. Allerdings mußte auch bedenken, die waren damals auch schon verboten, wurden aber stillschweigend geduldet! Das ist heutzutage anders. Da hagelt es sofort Geldstrafen. Es wurde und wird immer noch vom Verein ausdrücklich darauf hingewiesen, das es zu unterlassen ist. Ich schätze, wir haben diese Saison schon knapp 100.000 € Strafe bekommen, für das fehlverhalten der Fans. OK, nicht nur für Bengalos, aber der größte Teil geht in die Richtung. Leider ohne Erfolg. Und leider lernen es die "Täter" nur, wenns an die Kohle geht. Die initiative für Bengalos macht sich sicherlich viel Arbeit, und bekommt von den Leuten, für die es gedacht ist, wöchendlich Knüppel zwischen die Beine geworfen.

Ich finde es absolut Richtig, das die Kosten auf die "Täter" abgegeben wird. Wir sind so schon knapp bei in der Kasse, allein die Besserungsscheine von der Stadionmiete und der Stundung geht auf die 6,5 Mios zu. Nehmen wir noch die Gewerbesteuerschuld dazu, sind es über 7!!! Mios.

Die oben als Bsp. angegebenen 10.000 € Strafe ist hoch, vieleicht zu hoch angedacht. Allerdings könnten sich die Zündler gleich schon mal drauf einstellen, wie teuer es wird. Allein das mitbringen ins Stadion ist schon der Beweis für den Vorsatz, die Bengalos zu benutzen.

Sorry, habs versuch kurz zu halten, nicht ganz geglückt.
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Ich habe weder geschrieben dass es in jedem Spiel brannte ohne Ende noch dass das Verbot was mit der WM 06 zu tun hat, dass es früher verboten war ist mir schon klar. Ich sagte nur wenn solche " Eventis " nicht den Weg ins Stadion gefunden hätten wäre der Aufschrei nicht so groß. Und es ist nicht nur das Barca Spiel gewesen, ich erinnere mich an Spiele gegen den KSC oder die Eintracht da sah es immer aus als wenn der Berg glühen würde. Freitagsabende hättest du manchmal kein Flutlicht gebraucht, überspitzt gesagt! Ich finde auch dass es nicht nur gut aussehen tut sondern auch eine Mannschaft unterstützen kann....dies haben sogar die Spieler bei der Aufstiegsfeier deutlich gesagt und mit Bengalo in der Hand " Pyrotechnik ist kein Verbrechen" gesungen. ( z.B. Amedick )

Die Zeit für Stimmung bei uns scheint eh abgelaufen zu sein....
 
Naja, das ist aber eine andere Diskussion... Ne geile Stimmung kann es auch ohne Bengalos geben... Lev letztes Jahr Stuttgart dieses Jahr...



Aber, wie SECO es schreibt. Wer ein Bengalo zündet schadet mit Vorsatz dem Verein. Er weiß, dass es in jedem Fall eine Strafe nach sich zieht... es kann auch kein spontaner Akt sein, da er viel Planung verlangt... und da finde ich es nur gerecht sich das Geld von denjenigen zurückzuholen, die es waren....



Wenn diese Energie, die man in die Planung solcher Aktionen steckt vernünftig in Support gesteckt werden würde wäre sie wesentlich angebrachter...
 
@ Betzebube75 + Philos

Es war ja mit den Bengalos eigendlich relativ ruhig bei uns. Schlimmer ist es eigendlich erst geworden, seit wir wieder erfolgreich sind. (Meine persönliche Einschätzung!!)

Schlußfolgerung:

Bringen die Evantis die Bengalos mit ins Stadion? Wenn ja, dann ist die vorgeschlagene Geldstrafe doch vollkommen OK, das würde die Evantis wieder vertreiben.
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Einmal im Jahr Stimmung...wahnsinn!!!

Sage ja auch nicht dass wenn Bengalos gezündet werden die direkt wieder gute Stimmung ist sondern dass es ein Mittel ist den Support manchmal etwas zu puschen....z.B. wie in Gladbach diese Saison!

Und es kann nicht der Anspruch unserer Kurve sein was im Moment bei uns abgeht...aber da hast du sicherlich Recht dass dies ein anderes Thema ist, bin halt der Meinung dass Bengalos zu unserer Kurve gehören und sie mir fehlen.

Aber man kann im Leben nicht alles haben...
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aber ne Strafe von 10.000 Euro zu fordern ist für mich einfach....da fehlen mir die Worte!!
 
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